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BGI 857 Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte

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4.1.2 Fahrtvorbereitungen<br />

Zusätzlich zu den täglichen beziehungsweise vor Fahrtantritt durchzuführenden<br />

Prüfungen, die im BG-Grundsatz "Prüfung <strong>von</strong> Fahrzeugen durch Fahrpersonal" (BGG<br />

915) aufgeführt sind, sind bei <strong>Tankfahrzeugen</strong> unter anderem folgende Prüfungen<br />

durchzuführen:<br />

• Sind Absturzsicherungen einwandfrei, sofern hochgelegene Arbeitsplätze vorhanden<br />

sind?<br />

Siehe § 24 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29) in Verbindung mit<br />

Anhang 2.<br />

• Sind Domdeckel, Peilverschlüsse, Füllanschlüsse mit allen Absperreinrichtungen fest<br />

geschlossen?<br />

• Sind Bodenventile geschlossen?<br />

• Sind Armaturen und Abschlusskappen geschlossen?<br />

• Sind Ablaufleitungen der Domwanne und des Armaturenschrankes geschlossen, sind<br />

Tropfschalen leer?<br />

• Ist zutreffende orangefarbene Kennzeichnung (umgangssprachlich Warntafel)<br />

angebracht?<br />

• Sind zutreffende Großzettel (Placards) angebracht?<br />

Bild 14: Großzettel / Placard Klasse 3<br />

Bild 15: Beispiel <strong>für</strong> orangefarbene Kennzeichnung <strong>für</strong> DK und HEL<br />

Siehe Kapitel 5.3 ADR.

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