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BGI 857 Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte

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Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung und persönliche Papiere<br />

Checkpunkt in<br />

Ordnung<br />

Persönliche (Schutz-)Ausrüstung<br />

Arbeitsanzug (Hose, Jacke) sauber und geeignet O<br />

Sicherheitsschuhe vorhanden O<br />

Schutzhelm oder Anstoßkappe vorhanden O<br />

Schutzhandschuhe vorhanden,<br />

sauber und geeignet<br />

Dichtschließende Schutzbrille vorhanden O<br />

Sonstiges:<br />

Anhang 5<br />

Ausrüstungen<br />

Persönliche Schutzausrüstung<br />

O<br />

O<br />

O<br />

O<br />

O<br />

O<br />

O<br />

Maßnahmen<br />

Beim Be- und Entladen arbeitet der Fahrzeugführer des Tankfahrzeuges im Freien, so dass er<br />

der Witterung ausgesetzt ist. Deshalb ist ein Schutz gegen Nässe, Wind und Umgebungskälte,<br />

also Wetterschutzkleidung, erforderlich. Die Wetterschutzkleidung kann gleichzeitig<br />

Warnkleidung sein, wenn sie die betreffenden Anforderungen erfüllt.<br />

Die Kleidung sollte deutlich erkennbar sein, da der Fahrzeugführer insbesondere beim Entladen<br />

in Verkehrswegen tätig werden muss.<br />

Die Kleidung sollte schmutzunempfindlich sein und eine ausreichende Anzahl <strong>von</strong> Reinigungen,<br />

ohne Beeinträchtigung der Schutzwirkung, zulassen.<br />

Von der Kleidung ausgehende Gefahren durch elekrostatische Aufladung müssen vermieden<br />

werden.<br />

Siehe Abschnitt 8 Absätze 1 und 2 Technische Regeln <strong>für</strong> brennbare Flüssigkeiten TRbF<br />

30 "Füllstellen, Entleerstellen und Flugfeldbetankungsstellen" in Verbindung mit Abschnitt<br />

3.5.3 BG-Regel "Vermeidung <strong>von</strong> Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"<br />

(BGR 132).

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