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BGI 857 Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte

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7 Erste Hilfe<br />

<strong>Mineralölprodukte</strong> können gesundheitsschädliche Stoffe (beispielsweise Benzol, das als<br />

krebserzeugend eingestuft ist) enthalten oder auch durch hohe Temperaturen zu<br />

Hautschädigungen (beispielsweise Bitumen) führen. Bei unsachgemäßer Verwendung,<br />

bei Hautkontakten und beim Einatmen <strong>von</strong> Gasen und Dämpfen können<br />

Gesundheitsstörungen oder -schäden auftreten.<br />

7.1 Benetzung<br />

Benetzte Hautstellen gründlich und mit reichlich Wasser abspülen.<br />

Mit <strong>Mineralölprodukte</strong>n durchtränkte Kleidungsstücke sofort ablegen.<br />

Bei Spritzern in die Augen mit viel Wasser gründlich mindestens 10 bis 15 Minuten lang<br />

spülen. Dabei das Auge nach allen Seiten bewegen. Anschließend muss der Verletzte<br />

unbedingt einem Augenarzt vorgestellt werden.<br />

7.2 Verbrennung<br />

Brennende, fliehende Person in jedem Fall aufhalten.<br />

Kleiderbrände sofort löschen durch:<br />

• Übergießen mit Wasser oder Eintauchen in Wasser.<br />

• Einhüllen in Decke (möglichst Löschdecke mitführen).<br />

• Ersticken der Flammen mit Tüchern.<br />

• Wälzen des Betroffenen auf dem Boden.<br />

Bei Einsatz <strong>von</strong> Feuerlöschern diese nicht auf das Gesicht halten. Es gibt Feuerlöscher,<br />

die nicht zum Ablöschen brennender Personen verwendet werden dürfen. Daher sind<br />

entsprechende Hinweise auf dem vorhandenen Feuerlöscher zu beachten.<br />

Bei kleinflächigen Verbrennungen örtliche Kaltwasseranwendung, beispielsweise<br />

Gliedmaßen sofort in kaltes Wasser eintauchen oder unter fließendes Wasser halten, bis<br />

der Schmerz nachlässt.<br />

Kaltwasseranwendung bedeutet ein Abbrausen oder Übergießen der betroffenen Stellen<br />

mit kaltem Wasser. Es darf jedoch niemals der ganze Verletzte in kaltes Wasser<br />

eingetaucht werden.<br />

Die Anwendung <strong>von</strong> Hausmitteln ist wie bei allen Verletzungen grundsätzlich verboten,<br />

weil der Arzt die Wunde unverändert sehen muss, um sie beurteilen zu können. Die<br />

Entfernung <strong>von</strong> solchen Substanzen, die auch ein Nährboden <strong>für</strong> Krankheitserreger sein<br />

können, wäre <strong>für</strong> den Verletzten sehr schmerzhaft.<br />

Bekleidungsstücke, die mit heißen Ölen oder Fetten, Bitumen, Asphalt oder Teer sowie<br />

anderen brennbaren Produkten behaftet sind, soweit möglich, rasch entfernen, ohne<br />

dabei die Kaltwasseranwendung zu verzögern.

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