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BGI 857 Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte

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• Wenn möglich, soll der Befüllschlauch abgekuppelt beziehungsweise der Füllarm<br />

hochgezogen und dann der Domdeckel geschlossen werden.<br />

• Beim Brand eines in der Nähe befindlichen Tankfahrzeuges oder der Befüllanlage<br />

kann versucht werden, das eigene Tankfahrzeug in einen sicheren Bereich zu<br />

fahren.<br />

• Einige Beladestellen sind mit fest installierten Feuerlöschanlagen ausgerüstet. Dabei<br />

kann es sich entweder um Schaumlöschanlagen oder um Berieselungsanlagen zur<br />

Minderung der Brandintensität bis zum Beginn des Löscheinsatzes handeln. Die<br />

Auslösung erfolgt entweder über automatische Melder oder manuell, teilweise direkt<br />

durch die Alarmtaster.<br />

4.2.8 Abschließende Handlungen<br />

Die Befülleinrichtungen sind so <strong>von</strong>einander zu trennen, dass die abtropfenden<br />

Restmengen gefahrlos aufgefangen werden können.<br />

Es ist zu kontrollieren, ob alle Absperreinrichtungen geschlossen sind. Des Weiteren<br />

müssen die Ablassventile und die Befüllstutzen dicht sein. Die Ablassstutzen sind mit<br />

Kappen zu sichern und die Armaturenschränke sind zu verschließen.<br />

Die Erdung ist vom Tankfahrzeug zu trennen.<br />

Die richtige Gefahrgut-Kennzeichnung ist produktbezogen zu überprüfen und<br />

gegebenenfalls anzubringen.<br />

Diese besteht aus der vorgeschriebenen orangefarbenen Kennzeichnung (Warntafel)<br />

und den vorgeschriebenen Großzetteln (Placards).<br />

Siehe dazu auch Abschnitt 4.1.2 dieser BG-Information.<br />

Die orangefarbene Kennzeichnung ist vorn und hinten senkrecht zur Längsachse und an<br />

den Seiten jedes Tanks oder Tankabteils parallel zur Längsachse des Fahrzeugs<br />

deutlich sichtbar anzubringen. Sie muss mit der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr<br />

und der UN-Nummer (Kennzeichnungsnummer des Stoffes) versehen sein. Die an den<br />

Seiten angebrachten Tafeln sind nicht erforderlich, wenn nur ein Stoff befördert wird und<br />

die vorn und hinten angebrachten Tafeln mit der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr<br />

und der UN-Nummer versehen sind oder die <strong>für</strong> den gefährlichsten beförderten Stoff, das<br />

heißt <strong>für</strong> den Stoff mit dem niedrigsten Flammpunkt, vorgeschriebene Nummer zur<br />

Kennzeichnung der Gefahr und UN-Nummer angegeben ist.<br />

Siehe auch Unterabschnitt 5.3.2.1 ADR.<br />

Wenn die <strong>für</strong> den gefährlichsten beförderten Stoff vorgeschriebene Nummer zur<br />

Kennzeichnung der Gefahr und die dazugehörige UN-Nummer nur vorn und hinten<br />

angegeben ist, müssen die in jedem Tank oder jedem Abteil eines Tanks enthaltenen<br />

Stoffe im Beförderungspapier einzeln angegeben werden.<br />

Siehe auch Absatz 5.4.1.1.13 ADR.

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