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BGI 857 Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte

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Die Verständigung der Polizei ist auch im Hinblick auf Straftatbestände gegen die<br />

Umwelt nach dem Strafgesetzbuch sowie dem Umwelthaftungsgesetz erforderlich.<br />

Weiterhin besteht unter Umständen eine Anzeigepflicht (Unfall- und Schadensanzeige)<br />

gemäß § 18 <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung (BetrSichV). Auch können sich hieraus<br />

strafrechtliche Tatbestände nach Strafgesetzbuch (Straftaten gegen die Umwelt)<br />

ergeben.<br />

4 Verkehrsunfall<br />

Jedem Fahrzeugführer müssen die bei einem Verkehrsunfall zu treffenden allgemeinen<br />

Maßnahmen bekannt sein.<br />

Gefahrgüter, zu denen <strong>Mineralölprodukte</strong> gehören, erfordern darüber hinaus besondere<br />

Maßnahmen, deren Reihenfolge <strong>von</strong> den jeweiligen Gegebenheiten abhängt:<br />

• Werden <strong>Mineralölprodukte</strong> frei oder besteht die Gefahr des Freiwerdens,<br />

Feststellbremse betätigen, Motor abstellen und Batterie-Trennschalter betätigen<br />

(sofern vorhanden).<br />

• Um Folgeunfälle zu vermeiden, ist der Unfallort besonders deutlich abzusichern.<br />

Dazu sollen je nach Tageszeit geeignete Warnleuchten und Warndreiecke verwendet<br />

werden.<br />

• Unter Beachtung des Selbstschutzes Verletzte aus dem Gefahrbereich bergen.<br />

• Erforderlichenfalls Gefahrgut-Schutzausrüstungen benutzen.<br />

• Unverzüglich Polizei, Feuerwehr und erforderlichenfalls Rettungsdienst verständigen.<br />

• Bei umgestürztem Fahrzeug prüfen, ob die Kippventile geschlossen sind.<br />

Erforderlichenfalls Öffnungen dichtsetzen.<br />

• Tanks, Rohrleitungen und Armaturen auf Leckagen überprüfen.<br />

• Vorgesetzte (Disponenten) benachrichtigen.<br />

• Mobiltelefon nicht im explosionsgefährdeten Bereich benutzen.<br />

Schriftliche Weisungen (Unfallmerkblatt) beachten.<br />

5 Panne<br />

Bei einer Panne sollten <strong>von</strong> den Betroffenen die nachstehenden Sicherheitshinweise<br />

berücksichtigt werden:<br />

• Warnblinkanlage schon beim Ausrollen des Fahrzeugs einschalten und dann<br />

eingeschaltet lassen.<br />

• Fahrzeug an den äußersten rechten Fahrbahnrand beziehungsweise – wenn möglich<br />

– ganz oder teilweise auf die Bankette stellen.<br />

• Lenkung zum Fahrbahnrand hin einschlagen, das heißt bei rechts abgestelltem<br />

Fahrzeug Lenkung nach rechts.<br />

• Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht Standlicht einschalten.<br />

• Warnweste anlegen.

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