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Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...

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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 4<br />

A.4.1.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung<br />

Maßgeblich für die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> ist<br />

der Landesentwicklungsplan mit den zwei Teilabschnitten „Umwelt“ (LEP-Umwelt) vom<br />

13. Juli 2004 und „Siedlung“ (LEP-Siedlung) vom 14. Juli 2006.<br />

Ziele der Landesplanung sind verbindliche Vorgaben, an welche sich dieser <strong>Bebauungsplan</strong><br />

gemäß § 1 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 ROG anzupassen hat. Eine Verfeinerung<br />

und Ausdifferenzierung der Ziele der Raumordnung ist zwar möglich, ihre<br />

Überwindung <strong>im</strong> Rahmen der Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB allerdings nicht.<br />

Grundsätze der Landesplanung sind allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung<br />

und Sicherung eines Raumes als Vorgaben für die Ermessens- und Abwägungsentscheidungen.<br />

Grundsätze sind <strong>im</strong> Sinne einer Abwägungsdirektive zu berücksichtigen<br />

und daher einer nachvollziehbar begründeten Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugänglich.<br />

A.4.1.1.1 Landesentwicklungsplan Umwelt – LEP-Umwelt<br />

Der LEP-Umwelt weist dem gesamten Geltungsbereich keine besondere Funktion zu<br />

(vgl.<br />

Abbildung 4). Sonstige Vorgaben in Form von Zielen und Grundsätzen sind dem Geltungsbereich<br />

nicht zugeordnet.<br />

Ergebnis: Dieser <strong>Bebauungsplan</strong> entspricht den Zielen der Raumordnung.<br />

Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>

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