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Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...

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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 37<br />

zur innerörtlichen Vernetzung verschiedener Siedlungsbereiche bei.<br />

Die funktionale Reaktivierung der Brachfläche durch die zulässigen Nutzungen wird zur<br />

Produktion von Abfällen und Abwässern führen.<br />

A.6.2.4 Geplante Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

Um negative städtebauliche Auswirkungen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs<br />

auszuschließen sind die zulässige Verkaufsfläche auf max<strong>im</strong>al 1.300m² begrenzt<br />

und die Anzahl der zulässigen Betriebe (vgl. Kapitel A.5.1.1) beschränkt.<br />

Zur Min<strong>im</strong>ierung negativer von Werbeanlagen sind gestalterische Festsetzungen getroffen.<br />

Demnach sind Werbeanlagen lediglich an der Stätte der Leistung zulässig und grelle,<br />

kontrastreiche und Werbeanlagen mit Lauf-, Wechsel-, oder Blinklicht mit negativen<br />

Auswirkung auf den Verkehr der Poststraße unzulässig.<br />

Zur Min<strong>im</strong>ierung der negativen Auswirkungen der Planung schreiben die grünordnerischen<br />

Festsetzungen die Anpflanzung von Hochstämmen <strong>im</strong> Bereich der Stellplätze (je<br />

zehn Stellplätze ein Baum) und die Eingrünung aller geschlossenen Fassaden von mindestens<br />

100m² vor. Darüber hinaus sind die nicht überbauten Flächen wasseraufnahmefähig<br />

zu belassen oder herzustellen und zu begrünen. Hierdurch wird eine, für innerstädtische<br />

Verhältnisse, qualitativ angemessene und ökologisch hochwertige Durchgrünung<br />

des Plangebiets erreicht. Dies führt insgesamt zu einer nur min<strong>im</strong>alen Verschlechterung<br />

der Luftqualität.<br />

A.6.3 Schutzgut „Kulturgüter und sonstige Sachgüter“<br />

Kulturgüter sind Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige – auch<br />

unterirdische und ggf. bislang verborgene – Anlagen und andere vom Menschen gestaltete<br />

Landschaftsteile, die von geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem,<br />

archäologischem, städtebaulichem oder die Kulturlandschaft prägendem Wert sind. 15<br />

Dieses Konglomerat möglicher Objekte stellt das <strong>im</strong> Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigende<br />

„kulturelle Erbe“ i.S.d. der Plan-UP-Richtlinie dar.<br />

Hierzu zählen (architektonisch wertvolle) Bau- und Bodendenkmale, historische Landnutzungsformen<br />

und Landschaftselemente, wie auch archäologische Fundstellen und<br />

Verdachtsflächen, Stadt- und Ortsbilder sowie Infrastruktureinrichtungen und Rohstoffsicherungsbereiche.<br />

Sonstige Sachgüter sind alle natürlichen oder vom Menschen geschaffenen Güter, die<br />

für den Einzelnen, die Gesellschaft insgesamt oder Teile davon von materieller Bedeutung<br />

sind. 16<br />

15 Vgl. Schrödter/ Habermann-Nieße/ Lehmberg (2004) Umweltbericht in der Bauleitplanung. S. 45.<br />

16 Vgl. Schrödter/ Habermann-Nieße/ Lehmberg (2004) Umweltbericht in der Bauleitplanung. S. 45.<br />

Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>

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