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Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...

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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 51<br />

Die während der Auslegung und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern<br />

öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen<br />

wurden vom Stadtrat der Stadt <strong>Wadern</strong> am 11.02.2008 geprüft und gegeneinander und<br />

untereinander gerecht abgewägt.<br />

Erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB<br />

In der Sitzung vom 11.02.2008 beschloss der Stadtrat der Stadt <strong>Wadern</strong> Änderungen<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es (siehe vorstehend).<br />

Der geänderte Entwurf und die Begründung lagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der<br />

Zeit vom __. __.2008 bis einschließlich __.__.2008 <strong>im</strong> Rathaus der Stadt <strong>Wadern</strong>,<br />

Fachbereich 4 - Bauen/Stadtplanung/Umwelt, Z<strong>im</strong>mer 44, öffentlich aus. Der Entwurf<br />

zum <strong>Bebauungsplan</strong> war <strong>im</strong> gleichen Zeitraum unter http://www.wadern.de öffentlich<br />

einsehbar. Die Bekanntmachung über Ort und Dauer der Auslegung erfolgte am<br />

__.__.2008 ortsüblich mit den Hinweisen, dass<br />

• nur zu den geänderten Teilen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von<br />

jedermann mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können,<br />

• nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über<br />

den <strong>Bebauungsplan</strong> gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können,<br />

• ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />

gemacht werden sollen, die <strong>im</strong> Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch<br />

die Planung berührt werden kann, sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben<br />

vom 20. Februar 2008 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 07. März 2008 aufgefordert.<br />

Das Schreiben benachrichtigte zugleich über<br />

• Ort und Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3<br />

• die Internetadresse, unter welcher die Auslegungsunterlagen <strong>im</strong> Internet eingesehen<br />

und heruntergeladen werden konnten und<br />

• die Möglichkeit, dass die Planunterlagen auch in Papierform zugesandt werden<br />

konnten.<br />

Der Entwurf wurde an personenspezifische E-Mail-Adressen digital bzw. in analoger<br />

Form versandt. Durch das Verlangen, den <strong>Bebauungsplan</strong> auch in Papierform zu übermitteln,<br />

läuft keine neue Frist zur Stellungnahme an und es erfolgt keine automatische<br />

Fristverlängerung.<br />

Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>

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