Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...
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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 9<br />
fernung) und die Bushaltestelle „Poststraße“ nur ca. 150m<br />
entfernt ist.<br />
• Die planenden Standortgemeinden haben <strong>im</strong> Sinne der § 2 Abs. 2 BauGB die<br />
übergemeindliche Abst<strong>im</strong>mung von Planung und Ansiedlung, Erweiterung oder<br />
Änderung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen <strong>im</strong> Sinne des § 11 Abs.<br />
3 BauNVO sicherzustellen (interkommunales Abst<strong>im</strong>mungsgebot). 10<br />
Prüfungsergebnis: Das interkommunale Abst<strong>im</strong>mungsgebot wird <strong>im</strong> Rahmen<br />
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß § 4 BauGB durch Beteiligung der<br />
Nachbargemeinden gewahrt.<br />
Sonstige Zielvorgaben oder zu berücksichtigende Grundsätze <strong>im</strong> Rahmen dieser <strong>Bebauungsplan</strong>aufstellung<br />
sind dem Geltungsbereich nicht zugeordnet.<br />
Gesamtergebnis: Dieser <strong>Bebauungsplan</strong> entspricht den Zielen der Raumordnung.<br />
10 Vgl. Ziel Nr. 49 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“ (2006),<br />
Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juli 2006 (Nr. 29), S. 992.<br />
Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>