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Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...

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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 40<br />

der Deutschen Telekom AG (zur Lage siehe Anhang 1: Lageplan Bestand) wird <strong>im</strong> Teil<br />

B des <strong>Bebauungsplan</strong>s darauf hingewiesen, dass bei der Planrealisierung Kollisionen<br />

und negative Beeinträchtigungen zu vermeiden, die Leitungen zu schützen und ggf. <strong>im</strong><br />

Einvernehmen Aller zu verlegen sind.<br />

A.6.4 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

Die Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maß. Daher entstehen<br />

durch die einzelnen Schutzgutelemente Sekundäreffekte und Summationswirkungen.<br />

Diese werden, sofern Wechselwirkungen bekannt sind, nachfolgend dargestellt.<br />

A.6.4.1 Fachgesetzliche und fachplanerische Ziele<br />

Die Ziele hinsichtlich der Wechselwirkungen sind mehr als nur die Summer aller Ziele<br />

der sonstigen Schutzgüter, jedoch nicht einfach zu benennen. Für sämtliche Schutzgüter<br />

und deren Wechselwirkungen ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit und der<br />

Regenerationsfähigkeit ein übergeordnetes Ziel. Dies umfasst nicht nur die natürlichen<br />

Schutzgutelemente Boden, Flora und Fauna, Wasser, sondern auch die „Funktionsfähigkeit“<br />

des Menschen und der Bevölkerung insgesamt. Diese Zusammenhänge<br />

werden beispielsweise bei der Reduzierung der stofflichen Einträge aus der Luft bzw.<br />

ins Wasser sowie der Sanierung bestehender Bodenbelastungen bedeutsam, da diese<br />

nicht nur Boden, Flora und Fauna sowie abiotischen Schutzgüter Wasser, Kl<strong>im</strong>a und<br />

Luft beeinflussen, sondern insbesondere auch die Bevölkerung. Zwischen den Zielen<br />

für den Naturschutz und die Landschaftspflege sowie den Zielen für die abiotischen<br />

Schutzgüter Boden, Wasser sowie Kl<strong>im</strong>a und Luft besteht ein direkter Zusammenhang,<br />

da diese sozusagen die Ausgangsbedingungen für die Entwicklung von Pflanzen- und<br />

Tiergemeinschaften darstellen. Auch das Schutzgut Landschaft wird neben den morphologischen<br />

Ausgangbedingungen durch die Ausprägung der Lebensräume geprägt.<br />

Dies hat <strong>im</strong> Hinblick auf die Erholungsnutzung und die Gesundheit Einfluss auf das<br />

Schutzgut Mensch.<br />

Daher ist als weiteres Ziel die Realisierung eines hohen Schutzniveaus der Umwelt<br />

insgesamt zu nennen.<br />

Sofern durch diesen <strong>Bebauungsplan</strong> Eingriffe in das Wirkungsgefüge zwischen den<br />

Schutzgutelementen Flora und Fauna, Biodiversität, Boden und Geologie, Wasser,<br />

Landschaftsbild, Luftqualität und Emissionen sowie Kl<strong>im</strong>a und Energienutzung zulässig<br />

werden, ist hierbei <strong>im</strong> Sinne einer Zielsetzung zu prüfen, ob die Eingriffe nicht<br />

• durch alternative Planungen vermeidbar,<br />

• durch Schutz- oder sonstige Maßnahmen min<strong>im</strong>ierbar oder<br />

• zumindest naturschutzrechtlich ausgleichbar sind (Eingriffsregelung nach dem<br />

BNatSchG).<br />

Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ein-<br />

Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>

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