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Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...

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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 8<br />

(„Verkauf ab Lager“). 6<br />

Prüfungsergebnis: Die Begrenzung der max<strong>im</strong>al zulässigen Verkaufsfläche<br />

durch die textliche Festsetzung Nr. I.1 bezieht sich auf den<br />

gesamten räumlichen Geltungsbereich und umfasst somit<br />

auch Einzelhandelsagglomerationen.<br />

• Großflächige Einzelhandelseinrichtungen müssen sich bezüglich Größenordnung<br />

und Warensort<strong>im</strong>ent funktional in die vorgegebene zentralörtliche Versorgungsstruktur<br />

einfügen. Der Einzugsbereich der entsprechenden Einzelhandelseinrichtung<br />

darf den Verflechtungsbereich des betreffenden zentralen Ortes nicht wesentlich<br />

überschreiten (Kongruenzgebot). Dies ist vom Planungsträger entsprechend<br />

nachzuweisen. 7<br />

Prüfungsergebnis: Die durch diesen <strong>Bebauungsplan</strong> ermöglichte Zulässigkeit<br />

von großflächigem Einzelhandel <strong>im</strong> Mittelzentrum <strong>Wadern</strong><br />

entspricht der Zielsetzung Nr. 42 des LEP-Siedlung und fügt<br />

sich damit in die zentralörtliche Versorgungsstruktur ein.<br />

• Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sind <strong>im</strong> engen räumlich-funktionalen<br />

Zusammenhang mit dem zentralen, innerörtlichen Versorgungsbereich (integrierter<br />

Standort) des jeweiligen zentralen Ortes innerhalb des Siedlungszusammenhangs<br />

zu errichten (städtebauliches Integrationsgebot). 8<br />

Prüfungsergebnis: Das städtebauliche Integrationsgebot wird erfüllt, da der Geltungsbereich<br />

in einem engen räumlichen und funktionalen<br />

Zusammenhang mit dem zentralen, innerörtlichen Versorgungskern<br />

der Stadt <strong>Wadern</strong> steht (ca. 350m-400m fußläufige<br />

Entfernung) und in das vorhandene Siedlungsgefüge<br />

städtebaulich eingebunden ist (vgl. Luftbild in Abbildung 2,<br />

S. 2).<br />

• Standorte für großflächige Einzelhandelseinrichtungen sollen grundsätzlich in<br />

das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs eingebunden werden. 9<br />

Prüfungsergebnis: Der Geltungsbereich ist in das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

sehr gut eingebunden, da er in einem engen<br />

räumlichen Zusammenhang mit dem Zentralen Busbahnhof<br />

der Stadt <strong>Wadern</strong> steht (ca. 165m fußläufige Ent-<br />

6 Vgl. Ziel Nr. 43 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“ (2006),<br />

Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juli 2006 (Nr. 29), S. 991.<br />

7 Vgl. Ziel Nr. 44 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“ (2006),<br />

Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juli 2006 (Nr. 29), S. 991.<br />

8 Vgl. Ziel Nr. 46 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“ (2006),<br />

Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juli 2006 (Nr. 29), S. 991.<br />

9 Vgl. Grundsatz Nr. 48 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“<br />

(2006), Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juli 2006 (Nr. 29), S. 992.<br />

Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>

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