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Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...

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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 26<br />

• Die Abwasserentsorgung der Baugrundstücke mit Schmutz- und Niederschlagswasser<br />

erfolgt <strong>im</strong> Mischsystem über den bestehenden Schmutzwasserkanal in<br />

der Poststraße.<br />

• Die Versorgungsleitungen für Trinkwasser und Elektrizität sind bis an das Gebiet<br />

bereits vorhanden.<br />

• Oberboden, der bei Veränderungen an der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in<br />

nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung gemäß §<br />

202 BauGB zu schützen. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Oberboden gemäß<br />

DIN 18915 in aktueller Fassung abzuschieben, fachgerecht zwischenzulagern<br />

und für einen geeigneten Zweck wiederzuverwenden.<br />

• Zu erhaltende Einzelbäume und sonstige erhaltenswerte Pflanzenbestände sind<br />

gemäß DIN 18920 zu schützen, wenn sie in eine Planungskonzeption integriert<br />

werden können.<br />

• Die Errichtung von Solarkollektoren und Energiedächern ist zulässig.<br />

• Bei der Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern, einzelnen Rebstöcken oder Hecken<br />

entlang von Grundstücksgrenzen sind die Grenzabstände gemäß §§ 48 ff.<br />

des Nachbarrechtsgesetzes zu beachten.<br />

• Innerhalb des Geltungsbereichs sind unterschiedliche geologische Bedingungen<br />

(Bodenverhältnisse) nicht auszuschließen. Der Umfang eventuell notwendiger<br />

Gründungsarbeiten ist <strong>im</strong> Einzelfall durch Bodengutachten bei Beachtung der<br />

DIN 1054 festzulegen.<br />

• Innerhalb des Geltungsbereichs wird nicht mit Bau- oder Bodendenkmälern gerechnet.<br />

Im Falle des Fundes von Denkmalresten ist das Saarländische Denkmalschutzgesetz<br />

(SDschG), insbesondere die Anzeigepflicht und das befristete<br />

Veränderungsverbot gem. § 12, einzuhalten.<br />

• Sollten sich bei der Planrealisierung Kollisionspunkte mit den bestehenden Telekommunikationslinien<br />

der Deutschen Telekom AG (zur Lage Anhang 1: Lageplan<br />

Bestand) ergeben, so sind diese Telekommunikationslinien zu schützen.<br />

• Die Plangrundlage st<strong>im</strong>mt <strong>im</strong> Sinne des § 1 Abs. 2 PlanzV mit dem aktuellen<br />

Liegenschaftskataster überein (Stand: 24. Juli 2007).<br />

• Das Ingenieurbüro Paulus & Partner verfügt zur Erstellung dieses Planwerks über<br />

ein unbefristetes Nutzungsrecht an der Katastergrundlage, erteilt durch das<br />

Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen, Außenstelle Merzig,<br />

(Kontrollnummer MZG KB 557/2004).<br />

A.5.5 Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB)<br />

• Über die festgesetzten Baugrenzen in geringfügigem Ausmaß vortretende Ge-<br />

Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>

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