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Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...

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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 7<br />

Intensität, der Konzentrationsprozess dauert an. Die Discountorientierung wird auch in<br />

den kommenden Jahren das Verbraucherverhalten dominieren. Hiervon profitieren insbesondere<br />

Discounter und Fachmärkte. Dagegen sinken die Marktanteile von Fachhandel,<br />

innerstädtischen Waren- und Kaufhäusern sowie SB-Warenhäusern und<br />

Verbrauchermärkten. In vielen saarländischen Grund- und Mittelzentren wird eine funktionale<br />

Schwächung ehemals traditioneller Einkaufslagen bis hin zum Rückbau nur<br />

durch eine koordinierte raumordnerische, städtebauliche und wirtschaftliche Steuerung<br />

zu vermeiden sein. Auf diesen Rahmenbedingungen basierend legt der LEP-Siedlung<br />

folgende Ziele und Grundsätze fest:<br />

• Zur bedarfsgerechten, verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung soll in allen<br />

Landesteilen ein auf den jeweiligen Versorgungsauftrag des Ober-, Mittel-<br />

oder Grundzentrums ausgerichtetes Spektrum von Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen<br />

unterschiedlicher Größe und Angebotsformen sichergestellt<br />

werden. Die Standortgemeinden sollen dazu <strong>im</strong> Rahmen der Bauleitplanung<br />

an städtebaulich geeigneten Standorten in den zentralen Orten Flächenvorsorge<br />

für großflächige Einzelhandelseinrichtungen treffen. 4<br />

Prüfungsergebnis: Der Geltungsbereich ist ein städtebaulich geeigneter Standort,<br />

da er <strong>im</strong> Bereich einer Konversionsfläche und <strong>im</strong> baulichen<br />

Siedlungszusammenhang liegt, von drei weiteren Einzelhandelsbetrieben<br />

umgeben ist, an den ÖPNV gut angebunden<br />

ist und sich durch einen zumindest teilweise zu Fuß<br />

erreichbaren Einzugsbereich auszeichnet.<br />

• Großflächige Einzelhandelseinrichtungen <strong>im</strong> Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO sind<br />

nur <strong>im</strong> Oberzentrum sowie in den Mittel- und Grundzentren zulässig (Konzentrationsgebot).<br />

5<br />

Prüfungsergebnis: Das Konzentrationsgebot ist erfüllt, da die Stadt <strong>Wadern</strong><br />

gemäß Anlage 6 des LEP-Siedlung als Mittelzentrum eingestuft<br />

ist.<br />

• Geschoss- und Verkaufsflächen mehrerer Einzelhandelseinheiten, die <strong>im</strong> räumlich-funktionalen<br />

Verbund zueinander stehen (Einzelhandelsagglomerationen),<br />

sind zusammenzuzählen. Als Verkaufsfläche gelten hierbei alle Flächen, auf denen<br />

der Verkauf abgewickelt wird und die dem Kunden zugänglich sind (einschließlich<br />

Kassen- und Packzonen, Gänge, Treppen innerhalb der Verkaufsräume,<br />

Standflächen für Warenträger und Einrichtungsgegenstände). Zur Verkaufsfläche<br />

zählen auch Freiflächen, die nicht nur vorübergehend für Verkaufszwecke<br />

genutzt werden sowie Lagerräume, die gleichzeitig dem Verkauf dienen<br />

4 Vgl. Grundsatz Nr. 41 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“<br />

(2006), Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juli 2006 (Nr. 29), S. 991.<br />

5 Vgl. Ziel Nr. 42 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“ (2006),<br />

Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juli 2006 (Nr. 29), S. 991.<br />

Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>

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