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Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...

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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 13<br />

Im nördlichen Bereich dieses <strong>Bebauungsplan</strong>s ist eine private Grünfläche mit einer<br />

Breite von 2,5 m bis 3,0 m festgesetzt. Die zulässigen Nutzungsarten ergeben sich aus<br />

§ 8 Abs. 2 Nr. 1-3 BauNVO 1977 und die ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten<br />

aus Abs. 3 Nr. 1-2 BauNVO 1977. Zulässig sind demnach<br />

4. Gewerbebetriebe aller Art mit Ausnahme von Einkaufszentren und Verbrauchermärkten<br />

<strong>im</strong> Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO 1977, Lagerhäuser, Lagerplätze, und<br />

öffentliche Betriebe, soweit diese Anlagen für die Umgebung keine erheblichen<br />

Nachteile oder Belästigungen zur Folge haben können<br />

5. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,<br />

6. Tankstellen.<br />

Ausnahmsweise können<br />

3. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber<br />

und Betriebsleiter,<br />

4. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke<br />

zugelassen werden.<br />

Abbildung 7: Bestehender rechtskräftiger <strong>Bebauungsplan</strong> „Im Brühl, I. Änderung“ (Auszug)<br />

Quelle: Stadt <strong>Wadern</strong><br />

Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>

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