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Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...

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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 48<br />

A.9.3 Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2<br />

und § 4 Abs. 2 BauGB und erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB<br />

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und<br />

§ 4 Abs. 2 BauGB<br />

Der Vorentwurf und die Begründung lagen gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />

i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26. Oktober 2007 bis einschließlich 26. November<br />

2007 <strong>im</strong> Rathaus der Stadt <strong>Wadern</strong>, Fachbereich 4 - Bauen/Stadtplanung/Umwelt,<br />

Z<strong>im</strong>mer 44, öffentlich aus. Der Vorentwurf zum <strong>Bebauungsplan</strong><br />

war <strong>im</strong> gleichen Zeitraum unter http://www.wadern.de öffentlich einsehbar. Die Bekanntmachung<br />

über Ort und Dauer der Auslegung erfolgte am 18. Oktober 2007 ortsüblich<br />

mit den Hinweisen, dass<br />

• Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann mündlich, schriftlich<br />

oder zur Niederschrift abgegeben werden können,<br />

• nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über<br />

den <strong>Bebauungsplan</strong> gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können,<br />

• ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />

gemacht werden sollen, die <strong>im</strong> Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können und<br />

• von einer förmlichen Umweltprüfung i.S.d. § 2 Abs. 4 BauGB gemäß § 13 Abs. 3<br />

BauGB abgesehen wird.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch<br />

die Planung berührt werden kann, sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben<br />

vom 23. Oktober 2007 zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. §<br />

13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 26. November 2007 aufgefordert. Das<br />

Schreiben benachrichtigte zugleich über<br />

• Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,<br />

• die Internetadresse, unter welcher die Auslegungsunterlagen <strong>im</strong> Internet eingesehen<br />

und heruntergeladen werden konnten und<br />

• die Möglichkeit, dass die Planunterlagen auch in Papierform zugesandt werden<br />

konnten.<br />

• die entsprechenden Hinweise der Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 S. 2<br />

BauGB.<br />

Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>

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