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Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...

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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 33<br />

A.6.1.3 Auswirkungen bei Durchführung der Planung<br />

Bei der Realisierung der Planungen entstehen überwiegend anlagebedingte Beeinträchtigungen<br />

der Schutzgüter Fauna und Flora, Boden und Geologie, Grund- und Oberflächenwasser<br />

sowie Landschaftsbild. Aufgrund der bestehenden Vorbelastungen der zu<br />

beanspruchenden Flächen entstehen durch die Umgestaltung der Flächen zwar Beeinträchtigungen<br />

gegenüber der Bestandsituation, in Relation zu den Festsetzungen in den<br />

rechtskräftigen Bebauungsplänen „Im Brühl“ von 1979“ und „Im Brühl, I. Änderung“ von<br />

1986 bedeutet dies jedoch nur eine unwesentliche Änderung gegenüber den hier festgesetzten<br />

Nutzungen. Aus dieser Sicht entstehen durch die Teiländerung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

keine negativen bau-, anlage- oder betriebsbedingten Auswirkungen oder<br />

sonstige Auswirkungen auf Fauna und Flora, Boden und Geologie, Grund- und Oberflächenwasser<br />

sowie das Landschaftsbild.<br />

Allgemein sind die Auswirkungen bei Durchführung der Planungen in Bezug auf die jetzige<br />

Nutzung und Flächenausprägung aufgrund der bestehenden Vorbelastungen als<br />

vertretbar einzustufen, auch vor dem Hintergrund einer benachbarten gewerblichen<br />

Flächennutzung.<br />

A.6.1.4 Geplante Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich der durch diesen <strong>Bebauungsplan</strong> zulässigen Eingriffe<br />

in Boden, Natur und Landschaft ist gemäß § 1a Abs. 3 S. 5 BauGB nicht erforderlich.<br />

Dies begründet sich mit der Tatsache, dass durch die bereits vorhandene Nutzung<br />

des Geltungsbereichs (vgl. Kapitel A.6.1.2, S. 30) bereits Eingriffe in Boden, Natur und<br />

Landschaft stattgefunden haben und diese grundsätzlich auch ausgeglichen wurden,<br />

jedoch durch diese Überplanung keine zusätzlichen Beeinträchtigungen von Boden,<br />

Natur und Landschaft entstehen. Um jedoch ein städtebaulich hochwertiges Stadtbild<br />

zu erzielen sind landespflegerische Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt ( A.5.1.5, S. 23).<br />

Um die natürlichen Funktion des Bodens als Filter, Puffer und als Lebensraum sowie<br />

des Wasserhaushalts zu schützen sind beschränkende Festsetzungen zu den überbaubaren<br />

Flächen und zum zulässigen Maß der baulichen Nutzung getroffen (vgl. Kapitel<br />

A.5.1.1 und A.5.1.2).<br />

A.6.2 Schutzgut „Mensch und seine Gesundheit“<br />

Als maßgebliche Schutzgutelemente sind<br />

1. Luftqualität & Emissionen (Lärm, Schadstoffe, Gerüche und Erschütterungen),<br />

2. Kl<strong>im</strong>a & Energienutzung,<br />

3. Mensch & Bevölkerung insgesamt sowie<br />

4. Erschließung & Abfälle & Abwässer<br />

Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>

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