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Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...

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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 23<br />

A.5.1.5 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft<br />

Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich der durch diesen <strong>Bebauungsplan</strong> zulässigen Eingriffe<br />

in Boden, Natur und Landschaft ist gemäß § 1a Abs. 3 S. 5 BauGB nicht erforderlich.<br />

Dies begründet sich mit der Tatsache, dass durch die bereits vorhandene Nutzung<br />

des Geltungsbereichs (vgl. Kapitel A.6.1.2, S. 30) bereits Eingriffe in Boden, Natur und<br />

Landschaft stattgefunden haben und diese grundsätzlich auch ausgeglichen wurden,<br />

jedoch durch diese Überplanung keine zusätzlichen Beeinträchtigungen von Boden,<br />

Natur und Landschaft entstehen. Um jedoch ein städtebaulich hochwertiges Stadtbild<br />

zu erzielen sind landespflegerische Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt.<br />

Alle Stellplatzflächen sind einzugrünen und je zehn Stellplätze ist ein Baum gemäß<br />

Pflanzenliste als Hochstamm anzupflanzen und auf Dauer zu erhalten. Abgängige<br />

Bäume sind zu ersetzen.<br />

Alle geschlossenen Fassaden > 100m² Fläche sind mit Hilfe von Kletterpflanzen einzugrünen.<br />

Die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke sind gemäß § 10 LBO wasseraufnahmefähig<br />

zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder mit einhe<strong>im</strong>ischen,<br />

standortgerechten Bäumen und Gehölzen zu bepflanzen und so dauerhaft zu erhalten,<br />

wenn sie nicht für eine zulässige Nutzung benötigt werden.<br />

Pflanzenliste für einhe<strong>im</strong>ische, standortgerechte Laubgehölze:<br />

A) Bäume<br />

Tilia cordata Winterlinde<br />

Acer platanoides Spitzahorn<br />

Acer pseudoplatanus Bergahorn<br />

Alnus glutinosa Schwarzerle<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Quercus robur Stieleiche<br />

Mindestpflanzqualität: 3 x verpflanzte Hochstämme (StU 10/12cm, bei Obst auch<br />

StU 6/8cm)<br />

B) Sträucher<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Corylus avellana Hasel<br />

Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel<br />

Salix spec. Weiden<br />

Mindestpflanzqualität: 2 x verpflanzte Sträucher, (Höhe 100 - 125cm, mind. vier<br />

Triebe)<br />

Begründung:<br />

Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>

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