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Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...

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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 18<br />

x<strong>im</strong>al zwei Einzelhandelsbetriebe mit einer max<strong>im</strong>alen Verkaufsfläche von insgesamt<br />

1.300m² zulässig. Durch die Begrenzung der Verkaufsfläche auf höchstens 1.300m²<br />

und die Festsetzung der zulässigen Warenspektren wird den Anforderungen der bestehenden<br />

lokalen Handelsbetriebe und der Struktur des Ortskerns Rechnung getragen;<br />

unbegrenzte Ansiedlungsmöglichkeiten, die ein wirtschaftliches, städtebauliches und<br />

funktionales „Aussterben“ der Innenstadt <strong>Wadern</strong>s befürchten ließen sind ausgeschlossen.<br />

Um eine funktionale, städtebauliche und siedlungsstrukturelle Zersplitterung des<br />

Plangebiets und damit eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebietscharakters zu verhindern,<br />

sind sonstige Nutzungsarten nicht zulässig.<br />

Die Geschoss- und Verkaufsflächen mehrerer Einzelhandelseinheiten, die <strong>im</strong> räumlichfunktionalen<br />

Verbund zueinander stehen (Einzelhandelsagglomerationen), sind entsprechend<br />

dem raumordnerischen Ziel Nr. 43 des LEP-Siedlung zusammenzuzählen. 11<br />

Als Verkaufsfläche gelten hierbei alle Flächen, auf denen der Verkauf abgewickelt wird<br />

und die dem Kunden zugänglich sind. Demnach zählen zur Verkaufsfläche folgende<br />

Flächen: 12<br />

• Kassenvorraum<br />

• Thekenbereiche, das heißt Bereiche, die zwar aus betrieblichen und hygienischen<br />

Gründen nicht betreten werden dürfen, in denen aber die Ware für den<br />

Kunden sichtbar ausliegt ( z.B. Wurst-, Fleisch- und Käsetheke)<br />

• Bereiche zum Zerkleinern, Abwiegen und Abpacken der Ware und Entsorgen<br />

des Verpackungsmaterials,<br />

• Standflächen für Warenträger und Einrichtungsgegenstände,<br />

• Gänge,<br />

• Windfang,<br />

• Treppen innerhalb der Verkaufsräume,<br />

• Freiflächen, die nicht nur vorübergehend für Verkaufszwecke genutzt werden<br />

• Lagerräume, die gleichzeitig dem Verkauf dienen („Verkauf ab Lager“).<br />

Explizit nicht zur Verkaufsfläche gehören Flächen, auf denen, für den Kunden nicht<br />

sichtbar, die handwerkliche und sonstige Vorbereitung (z.B. Portionierung der Ware)<br />

erfolgt sowie die reinen Lagerflächen. 13<br />

11 Vgl. Ziel Nr. 43 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“ (2006),<br />

Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juli 2006 (Nr. 29), S. 991.<br />

12 Vgl. Ziel Nr. 43 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“ (2006),<br />

Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juli 2006 (Nr. 29), S. 991; BVerwG v. 24. November 2005; Az. 4 C<br />

10.04.<br />

13 Vgl. BVerwG v. 24. November 2005; Az. 4 C 14.04.<br />

Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>

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