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Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...

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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 6<br />

A.4.1.1.2 Landesentwicklungsplan Siedlung – LEP-Siedlung<br />

Die Stadt <strong>Wadern</strong> ist als Mittelzentrum dem ländlichen Raum zugeordnet (LEP-<br />

Siedlung, Anlage 4 und 6). Mittelzentren sind als teilregionales Versorgungs-, Bildungsund<br />

Wirtschaftszentrum unter anderem für die Versorgung der Bevölkerung <strong>im</strong> mittelzentralen<br />

Verflechtungsbereich mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs<br />

durch ein räumlich gebündeltes öffentliches und privates Angebot in zumutbarer<br />

Entfernung zum Wohnort zuständig. Hierzu gehören Einrichtungen und Merkmale, die<br />

über die grundzentrale Grundversorgung hinausgehen, wie beispielsweise differenzierte<br />

Einkaufsmöglichkeiten. Darüber hinaus zeichnen sich Mittelzentren durch ihre Bedeutung<br />

als Siedlungsschwerpunkte, als Schwerpunkte der gewerblichen Wirtschaft, als<br />

ÖPNV-Schnittstellen sowie durch einen Einpendlerüberschuss aus.<br />

Dem Grundsatz Nr. 3 in Kapitel 2.1.3 LEP-Siedlung zufolge sollen zentrale Orte die<br />

Versorgung der Bevölkerung ihres jeweiligen Verflechtungsbereiches mit Gütern und<br />

Dienstleistungen gewährleisten, indem sie unter anderem Versorgungseinrichtungen<br />

räumlich gebündelt vorhalten. Die zentralen Orte sollen in ihrer Funktion als räumliche<br />

Schwerpunkte für wirtschaftliche Einrichtungen gesichert und gestärkt werden. 1 Die<br />

Funktionsfähigkeit und Attraktivität der zentralen Orte soll durch eine räumliche Bündelung<br />

der zentralörtlichen Einrichtungen <strong>im</strong> zentralen Versorgungsbereich des jeweiligen<br />

zentralen Ortes (Innenstadt, Ortskern) sowie durch flankierende städtebauliche Planungen<br />

und Maßnahmen gestärkt werden. 2<br />

Der LEP-Siedlung legt speziell für die Kategorie des ländlichen Raums fest, dass dieser<br />

als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum mit eigenständiger Bedeutung gestärkt<br />

werden soll. 3 Die Mittelzentren, mit ihren aus der gebündelten Infrastrukturausstattung<br />

resultierenden Fühlungs-, Standort- und Wegevorteilen, sollen als Siedlungs-, Wirtschafts-<br />

und Versorgungsschwerpunkte gestärkt und weiterentwickelt werden. Insbesondere<br />

die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen sowie<br />

zentralen Einrichtungen der Daseinsvorsorge soll bedarfsgerecht an die veränderten<br />

Rahmenbedingungen angepasst und dadurch in ihrem Bestand dauerhaft gesichert<br />

werden.<br />

Hinsichtlich des großflächigen Einzelhandels enthält der LEP-Siedlung folgende Aussagen:<br />

Das Kaufkraftpotenzial ändert sich trotz insgesamt leicht steigender Konsumausgaben<br />

privater Haushalte bis 2015 – auch aufgrund des Bevölkerungsrückgangs in Höhe von<br />

ca. 5,4% bis 2015 – nicht signifikant. Der Wettbewerb <strong>im</strong> Einzelhandel verliert nicht an<br />

1 Vgl. Grundsatz Nr. 3 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“<br />

(2006), Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juli 2006 (Nr. 29), S. 973.<br />

2 Vgl. Grundsatz Nr. 4 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“<br />

(2006), Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juli 2006 (Nr. 29), S. 974.<br />

3 Vgl. Grundsatz Nr. 27 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“<br />

(2006), Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juli 2006 (Nr. 29), S. 980.<br />

Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>

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