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Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...

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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 45<br />

Die Zulässigkeit von Läden entfällt.<br />

Das Maß der baulichen Nutzung ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16, 18,<br />

20 BauNVO best<strong>im</strong>mt durch<br />

a) die Grundflächenzahl (GRZ),<br />

b) die Zahl der Vollgeschosse und<br />

c) die Höhe baulicher Anlagen.<br />

Die max<strong>im</strong>ale GRZ ist auf 0,8 begrenzt. Die Zahl der Vollgeschosse ist zwingend auf<br />

ein Vollgeschoss festgesetzt. Die max<strong>im</strong>ale Firsthöhe (FH) ist auf 10,0 m über der Straßenoberkante<br />

begrenzt.<br />

Zugefügt wurden folgende Planungsparameter:<br />

Festsetzung:<br />

d) Die max<strong>im</strong>al zulässige Verkaufsfläche<br />

Max<strong>im</strong>al zulässig sind Verkaufsflächen in einer Größe von 1.300 m²; zulässig sind<br />

max<strong>im</strong>al zwei (an Stelle vorher drei) Einkaufsmärkte.<br />

Festsetzung:<br />

e) Die zulässigen und nicht zulässigen Warenspektren<br />

Zulässig innerhalb des Geltungsbereichs sind die Warenspektren „Drogeriewaren“<br />

und „discountierte Textilwaren“; nicht zulässig sind „Schuhwaren“.<br />

Begründung<br />

Um das Ziel dieser <strong>Bebauungsplan</strong>aufstellung zu erreichen (vgl. Kapitel A.3), sind max<strong>im</strong>al<br />

zwei Einzelhandelsbetriebe mit einer max<strong>im</strong>alen Verkaufsfläche von insgesamt<br />

1.300m² zulässig. Durch die Begrenzung der Verkaufsfläche auf höchstens 1.300m²<br />

und die Festsetzung der zulässigen Warenspektren wird den Anforderungen der bestehenden<br />

lokalen Handelsbetriebe und der Struktur des Ortskerns Rechnung getragen;<br />

unbegrenzte Ansiedlungsmöglichkeiten, die ein wirtschaftliches, städtebauliches und<br />

funktionales „Aussterben“ der Innenstadt <strong>Wadern</strong>s befürchten ließen sind ausgeschlossen.<br />

Um eine funktionale, städtebauliche und siedlungsstrukturelle Zersplitterung des<br />

Plangebiets und damit eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebietscharakters zu verhindern,<br />

sind sonstige Nutzungsarten nicht zulässig.<br />

Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>

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