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Bebauungsplan „Ehemaliges Telekomgelände“ im Stadtteil Wadern ...

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Stadt <strong>Wadern</strong> – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Ehemaliges</strong> <strong>Telekomgelände“</strong> – Begründung Seite 39<br />

kationslinie von der innerhalb des Postnebengebäudes gelegenen Auflassung „NFFVK<br />

318029 <strong>Wadern</strong> Pr<strong>im</strong>stal - 49/006871/000000“ parallel zur Poststraße in südöstlicher<br />

Richtung.<br />

Den Geltungsbereich durchquerende oder an ihn angrenzende Abwasserentsorgungsleitungen<br />

in westlicher Richtung zur Wadrill sind nicht vorhanden.<br />

Im Süden des Geltungsbereichs liegt ein ca. 5,0m x 3,0m x 2,5m großer Unterraumzugang<br />

(Versorgungszugang o.ä.; vgl. Abbildung 11).<br />

Abbildung 11: Unterraumzugang<br />

A.6.3.3 Auswirkungen bei Durchführung der Planung<br />

Die Wasch- und Lagerhalle muss <strong>im</strong> Rahmen der Realisierung des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

zurückgebaut werden. Dieser Eingriff ist jedoch nicht als wesentlich zu bezeichnen, da<br />

die Lagerhalle nur von relativ geringem Wert ist. Während dieser Rückbauarbeiten und<br />

den Neubaumaßnahmen wird temporär mit Staub- und Lärmemissionen gerechnet.<br />

Das Fernmeldedienstgebäude „Kundenstation Telekom“ der Deutschen Telekom AG ist<br />

in Richtung Westen zu versetzen. Dort ist ausreichend Freifläche verfügbar. Hierzu ist<br />

eine Vereinbarung mit dem Eigentümer erforderlich.<br />

Der bestehende Unterraumzugang ist zu entfernen und ggf. über eine alternative Zugangsmöglichkeit<br />

dessen Zweckbest<strong>im</strong>mung ersetzen.<br />

Ein Neubau von Einzelhandelsmärkten würde zu einer gewissen Attraktivierung des<br />

Gestaltwerts und des Ortsbilds sowie des lokalen Mikro<strong>im</strong>ages beitragen.<br />

A.6.3.4 Geplante Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

Im Teil B des <strong>Bebauungsplan</strong>s wird darauf hingewiesen, dass <strong>im</strong> Falle des Fundes von<br />

Denkmalresten das SDschG, insbesondere die Anzeigepflicht und das befristete Veränderungsverbot<br />

gem. § 12, einzuhalten ist.<br />

Zum Schutz der bestehenden Strom- und Telekommunikationsleitungen der SWW bzw.<br />

Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Brühl 6, 66687 <strong>Wadern</strong>

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