TB 1 - Landesfilmdienst Nordrhein-Westfalen eV
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WELTKRIEG UND REVOLUTION – HUNGERJAHRE UND ASSR –<br />
BS 8<br />
Im Laufe der Jahre 1919 und 1920 wird die Südukraine dreimal von den Weißen erobert und wieder an die Roten<br />
verloren. Jeder Angriff bringt Verwüstungen mit sich. Zerstörungen durch den Bürgerkrieg und Epidemien, die ihm<br />
folgen sowie die andauernde Schwächung der Kolonien durch die Zwangsablieferungen während der Zeit des<br />
Kriegskommunismus (1918-1921) führen zu einem starken Rückgang der Saatflächen.<br />
Die widrigen Witterungsverhältnisse und die rücksichtslose Ablieferungspolitik der Verwaltung der „Arbeitskommu-<br />
ne der Deutschen des Wolgagebietes“ lassen aus der Missernte des Jahres 1920 eine Hungerskatastrophe in den<br />
Jahren 1921/1922 werden. Allein in den Wolgakolonien verhungern 1921 mehrere zehntausend Menschen. Über<br />
74.000 wandern aus. Nach amtlichen Angaben verlieren die Wolgakolonien 1921 durch Hungersnot und Aus-<br />
wanderung 26,5% ihrer Bevölkerung. Das Land erholt sich in den nächsten Jahren dank staatlicher Hilfe, besserer<br />
Ernten und vor allem wegen der liberalen „Neuen Ökonomischen Politik“.<br />
Das autonome Gebiet hat von Anfang an auch eine politische Rolle zu spielen. Es soll den deutschen und Österrei-<br />
chischen Sozialdemokraten den Weg der sozialistischen Umgestaltung zeigen. Als die Spannungen in Deutschland<br />
im Herbst 1923 zu Unruhen führen, wird das autonome Gebiet sogar zur Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik<br />
der Wolgadeutschen (ASSR d WD) erhoben. Diese Umwandlung entspricht, der Aussage einer 1926 im Staatsvertrag<br />
der Wolgarepublik erschienenen Arbeit zufolge, „nicht nur den inneren Aufgaben und dem wachsenden politischen<br />
Selbstbewusstsein der Bevölkerung, sondern auch dem außerordentlichen Interesse an dem Schicksal der Wolga-<br />
deutschen in Deutschland, wo die politische Ereignisse des Winters 1923/1924 zu einer siegreichen Vollendung der<br />
proletarischen Revolution zu führen schienen“. Die Erhebung des Autonomen Gebietes zur Autonomen Republik<br />
und die Annahme einer Verfassung am 31. Januar 1926 sind Folge der sowjetischen Nationalitätenpolitik.<br />
In den deutschen Kolonien wird Deutsch wieder Amtssprache und neben Russisch und Ukrainisch auch Amtssprache<br />
der Republik.<br />
<strong>TB</strong><br />
18,3<br />
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