TB 1 - Landesfilmdienst Nordrhein-Westfalen eV
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41,1<br />
72<br />
MUTTERSPRACHE – BS 23<br />
Muttersprache - omdlm gzi (Heimatsprache)<br />
Bildquelle: www.auslandsjahr.eu/.../10/russische-woerter.jpg<br />
Das Lexikon<br />
Muttersprache, die beim primären Spracherwerb des Kindes gelernte Sprache im Unterschied zur später<br />
erlernten Fremdsprache. Im Allgemeinen hat der Mensch nur eine Muttersprache; bei Mehrsprachigkeit<br />
werden zwei Sprachen häufig nicht in gleicher Weise vollständig beherrscht, sondern in verschiedenen<br />
Bereichen angewendet: die eigentliche Muttersprache z. B. im privaten, eine zweite Sprache im öffentlichen<br />
Bereich.<br />
http://lexikon.meyers.de/meyers/Muttersprache<br />
Das Thüringische Landesministerium<br />
Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund<br />
1 Allgemeine Grundsätze<br />
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund,<br />
deren Muttersprache oder Herkunftssprache nicht Deutsch ist.<br />
Das Ziel dieser besonderen Bestimmungen ist es einerseits, eine möglichst gute Integration in das Schulwesen<br />
und das Erreichen schulischer Abschlüsse zu fördern (§1 Abs. 2 Satz 3 SchG) und andererseits<br />
einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung von Schülerinnen und Schülern unter bikulturellen Bedingungen<br />
zu leisten. Zugleich sollen alle Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeiten stärken, mit Menschen verschiedener<br />
Sprachen und Kulturen zu leben und zu lernen.<br />
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend in Thüringen vom 22. November<br />
2006 (943 B – Tgb.Nr. 3097/05) Bezug: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft<br />
und Weiterbildung in Thüringen vom 28. August 2000 (1544 B - Tgb. Nr. 3578/00, GAmtsbl. S.454,<br />
berichtigt S. 694)