TB 1 - Landesfilmdienst Nordrhein-Westfalen eV
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DER ZERFALL DER SOWJETUNION – BS 20<br />
Neue Ausreisebestimmungen<br />
Bereits 1957 lagen den sowjetischen Behörden ca. 80.000 bis 100.000 Ausreiseanträge von Russlanddeutschen<br />
vor. Am 16. August 1958 durften die ersten 1.000 Deutschen vorwiegend aus Gründen der<br />
Familienzusammenführung ausreisen.<br />
Aber die sowjetischen Behörden entschieden über Genehmigung oder Ablehnung willkürlich. Dabei<br />
spielte der aktuelle Stand der Beziehungen zwischen der UdSSR und der BRD immer eine wesentliche<br />
Rolle.<br />
Anfang der siebziger Jahre war es zu verstärkten Ausreiseforderungen gekommen, auf die die Behörden<br />
hart reagierten. Die Zahl der Ausreisegenehmigungen ging zurück. In dieser Zeit gelangten Russlanddeutsche,<br />
deren Ausreiseanträge abgelehnt worden waren, zum Teil über die baltischen und die Moldauische<br />
Sowjetrepubliken ins westliche Ausland. Die Behörden handhabten hier die Ausreiseanträge weniger<br />
streng. Anfang der achtziger Jahre gelang es aber weniger als 1.000 Personen pro Jahr, die Sowjetunion<br />
auf diesem Wege zu verlassen.<br />
Nach Gorbatschows Machtantritt 1985 wurden die Ausreiseanträge liberaler gehandhabt, dadurch stieg<br />
die Zahl der Aussiedler von Jahr zu Jahr. Am 28. August 1987 wurde das "Gesetz über Ein- und Ausreise"<br />
verabschiedet. Es kam nun zu einem enormen Anstieg der Ausreisebewilligungen in die BRD.<br />
Im Oktober 1989 bewilligte der Oberste Sowjet dazu ein Reisegesetz, das das Recht auf freie Ausreise<br />
anerkannte und nicht nur zum Zweck einer Familienzusammenführung zuließ. Im Mai 1991 wurde das<br />
Gesetz unter dem neuen Präsidenten Russlands, Boris Jelzin, bestätigt und ab 1. Januar 1993 in Kraft<br />
gesetzt.<br />
Quelle: http://www.phoenix.de/27442.htm<br />
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