Handbuch PV*SOL 4.0 - Valentin Software
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<strong>Handbuch</strong> <strong>PV*SOL</strong>® <strong>4.0</strong><br />
1. Gemäß § 69d Abs. 1 UrhG darf der Anwender Fehler im Computerprogramm berichtigen und in diesem<br />
Zusammenhang notwendige Änderungen und Vervielfältigungen vornehmen. Ein berichtigungsfähiger Fehler liegt nur vor,<br />
wenn<br />
a) die Eigenschaften des Programms von der Programmbeschreibung in der Benutzerdokumentation abweichen oder das<br />
Programm seine objektiv vorgesehene Aufgabe nicht erfüllt und<br />
b) zusätzlich der Ablauf des Programms nicht nur unerheblich gestört ist.<br />
2. Der Hersteller ist vom Vorliegen eines solchen Fehlers zu benachrichtigen. Er bemüht sich ohne eine Rechtspflicht<br />
hierzu um Unterstützung des Anwenders. Berichtigt der Hersteller den Fehler innerhalb angemessener Frist, so sind<br />
Fehlerberichtigungen seitens des Anwenders unzulässig.<br />
3. Verbesserungen über eine Fehlerberichtigung hinaus darf der Anwender nicht vornehmen.<br />
4. Ein Anspruch auf Ersatz von Fehlerbeseitigungskosten besteht nicht.<br />
5. Gewährleistungsrechte des Anwenders bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />
§ 6 Grenzen der Nutzung<br />
1. Der Anwender darf das Computerprogramm auf jeder Hardware und in Verbindung mit jeder <strong>Software</strong> einsetzen,<br />
solange die Systemumgebung dem Betriebssystem MS-WINDOWS® entspricht.<br />
2. Eine Portierung (Übertragung, Transfer, Migration) auf andere Systemumgebungen darf nicht erfolgen, es sei denn der<br />
Hersteller muß einer Änderung des Programms nach Treu und Glauben zustimmen.<br />
§ 7 Weitergabe und Weitervermietung<br />
1. Der Anwender darf die <strong>Software</strong> nur vollständig, so wie sie ihm übergeben wurde, d.h. den Datenträger mit der<br />
Benutzerdokumentation und nur bei gleichzeitiger Mitübertragung des Nutzungsrechts weitergeben. Voraussetzung ist,<br />
daß der Übernehmer sich mit den Vertragsbedingungen der §§ 2 bis 8 einverstanden erklärt.<br />
2. Eine Übertragung des Programms durch Überspielen in jeder Form ist unzulässig.<br />
3. Im Falle der Weitergabe sind sämtliche Vervielfältigungsstücke beim Anwender vollständig und irreversibel<br />
unbrauchbar zu machen.<br />
4. Der Anwender hat dem Hersteller unverzüglich den Übernehmer mitzuteilen.<br />
5. Eine Weitervermietung, d.h. eine zeitweise Überlassung gegen Entgelt, ist dem Anwender untersagt.<br />
§ 8 Gewährleistung<br />
1. Für inhaltliche Mängel der <strong>Software</strong> gelten die §§ 459 ff., 480 BGB. Der Anwender kann bei Mangelhaftigkeit der<br />
<strong>Software</strong> nach seiner Wahl Nachlieferung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung) verlangen. Ein<br />
Anspruch auf Beseitigung des Mangels besteht nicht.<br />
2. Der Anwender hat dem Lieferanten einen offensichtlichen Mangel innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich<br />
mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen des betreffenden Mangels<br />
ausgeschlossen.<br />
§ 9 Haftung<br />
1. Für zugesicherte Eigenschaften und bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Lieferant unbegrenzt nach den<br />
gesetzlichen Vorschriften.<br />
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht<br />
(Kardinalpflicht) verletzt wurde, noch Leib oder Leben verletzt wurden, oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit<br />
vorliegt.<br />
3. Dem Anwender ist bekannt, daß er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere für regelmäßige<br />
Sicherung seiner Daten zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten <strong>Software</strong>fehlers alle zumutbaren zusätzlichen<br />
Sicherungsmaßnahmen ergreifen muß.<br />
§ 10 Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
1. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dr. <strong>Valentin</strong> Energie<strong>Software</strong> GmbH.<br />
2. Den aktuellen Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter<br />
http://www.valentin.de/index_de_page=agb.<br />
Stand 2009/1: 16.11.2009<br />
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