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Handbuch PV*SOL 4.0 - Valentin Software

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<strong>Handbuch</strong> <strong>PV*SOL</strong>® <strong>4.0</strong><br />

1. Gemäß § 69d Abs. 1 UrhG darf der Anwender Fehler im Computerprogramm berichtigen und in diesem<br />

Zusammenhang notwendige Änderungen und Vervielfältigungen vornehmen. Ein berichtigungsfähiger Fehler liegt nur vor,<br />

wenn<br />

a) die Eigenschaften des Programms von der Programmbeschreibung in der Benutzerdokumentation abweichen oder das<br />

Programm seine objektiv vorgesehene Aufgabe nicht erfüllt und<br />

b) zusätzlich der Ablauf des Programms nicht nur unerheblich gestört ist.<br />

2. Der Hersteller ist vom Vorliegen eines solchen Fehlers zu benachrichtigen. Er bemüht sich ohne eine Rechtspflicht<br />

hierzu um Unterstützung des Anwenders. Berichtigt der Hersteller den Fehler innerhalb angemessener Frist, so sind<br />

Fehlerberichtigungen seitens des Anwenders unzulässig.<br />

3. Verbesserungen über eine Fehlerberichtigung hinaus darf der Anwender nicht vornehmen.<br />

4. Ein Anspruch auf Ersatz von Fehlerbeseitigungskosten besteht nicht.<br />

5. Gewährleistungsrechte des Anwenders bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

§ 6 Grenzen der Nutzung<br />

1. Der Anwender darf das Computerprogramm auf jeder Hardware und in Verbindung mit jeder <strong>Software</strong> einsetzen,<br />

solange die Systemumgebung dem Betriebssystem MS-WINDOWS® entspricht.<br />

2. Eine Portierung (Übertragung, Transfer, Migration) auf andere Systemumgebungen darf nicht erfolgen, es sei denn der<br />

Hersteller muß einer Änderung des Programms nach Treu und Glauben zustimmen.<br />

§ 7 Weitergabe und Weitervermietung<br />

1. Der Anwender darf die <strong>Software</strong> nur vollständig, so wie sie ihm übergeben wurde, d.h. den Datenträger mit der<br />

Benutzerdokumentation und nur bei gleichzeitiger Mitübertragung des Nutzungsrechts weitergeben. Voraussetzung ist,<br />

daß der Übernehmer sich mit den Vertragsbedingungen der §§ 2 bis 8 einverstanden erklärt.<br />

2. Eine Übertragung des Programms durch Überspielen in jeder Form ist unzulässig.<br />

3. Im Falle der Weitergabe sind sämtliche Vervielfältigungsstücke beim Anwender vollständig und irreversibel<br />

unbrauchbar zu machen.<br />

4. Der Anwender hat dem Hersteller unverzüglich den Übernehmer mitzuteilen.<br />

5. Eine Weitervermietung, d.h. eine zeitweise Überlassung gegen Entgelt, ist dem Anwender untersagt.<br />

§ 8 Gewährleistung<br />

1. Für inhaltliche Mängel der <strong>Software</strong> gelten die §§ 459 ff., 480 BGB. Der Anwender kann bei Mangelhaftigkeit der<br />

<strong>Software</strong> nach seiner Wahl Nachlieferung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung) verlangen. Ein<br />

Anspruch auf Beseitigung des Mangels besteht nicht.<br />

2. Der Anwender hat dem Lieferanten einen offensichtlichen Mangel innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich<br />

mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen des betreffenden Mangels<br />

ausgeschlossen.<br />

§ 9 Haftung<br />

1. Für zugesicherte Eigenschaften und bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Lieferant unbegrenzt nach den<br />

gesetzlichen Vorschriften.<br />

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht<br />

(Kardinalpflicht) verletzt wurde, noch Leib oder Leben verletzt wurden, oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit<br />

vorliegt.<br />

3. Dem Anwender ist bekannt, daß er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere für regelmäßige<br />

Sicherung seiner Daten zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten <strong>Software</strong>fehlers alle zumutbaren zusätzlichen<br />

Sicherungsmaßnahmen ergreifen muß.<br />

§ 10 Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

1. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dr. <strong>Valentin</strong> Energie<strong>Software</strong> GmbH.<br />

2. Den aktuellen Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter<br />

http://www.valentin.de/index_de_page=agb.<br />

Stand 2009/1: 16.11.2009<br />

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