Handbuch PV*SOL 4.0 - Valentin Software
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<strong>Handbuch</strong> <strong>PV*SOL</strong>® <strong>4.0</strong><br />
9.8.12 Steuern Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Damit Steuerzahlungen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden, muss das Feld Steuern<br />
berücksichtigen ausgewählt sein.<br />
Grundsätzlich ist es so, dass bei einer rentablen Investition die Berücksichtigung von Steuerzahlungen zu einer<br />
Verschlechterung des Ergebnisses führt. Nur bei sich ändernden Steuersätzen kann das Ergebnis verbessert werden.<br />
Eine Veränderung des Steuersatzes ist z.B. denkbar, wenn der Investor nach 10 Jahren in Rente geht. Falls der Investor<br />
zu dem Zeitpunkt, zu dem die Anlage in die Gewinnzone kommt, mit anderen Investitionen Verluste macht, kann der<br />
Steuersatz ab diesem Zeitpunkt auch auf null gesetzt werden<br />
Einkommens- / Körperschafts-Grenzsteuersatz:<br />
186<br />
Dies ist der Steuersatz, den Sie für jeden zusätzlich zu versteuernden Euro zu zahlen haben. Er sollte auch in<br />
Ihrem Steuerbescheid auftauchen.<br />
Falls Änderung des Grenzsteuersatzes berücksichtigen ausgewählt ist, wird ab dem Zeitpunkt der Änderung<br />
des Steuersatzes der neue Steuersatz zur Berechnung der Steuer herangezogen.<br />
Abschreibungsdauer:<br />
Zeitraum, über den die Investition abgeschrieben wird. Der Übliche Wert bei Photovoltaikanlagen ist 20 Jahre<br />
Art der Abschreibung<br />
linear:<br />
die Abschreibung pro Jahr ergibt sich linear aus Investition dividiert durch Abschreibungsdauer<br />
degressiv:<br />
die jährliche Abschreibung ist nicht konstant sondern errechnet sich folgendermaßen:<br />
Noch nicht abgeschrieben Investitionen multipliziert mit der Abschreibungsrate. Dadurch sinkt die jährliche<br />
Abschreibung von Jahr zu Jahr. Fällt die jährliche Abschreibung unter den Wert, der sich bei linearer<br />
Abschreibung ergibt, wird der Restwert über die verbleibende Zeit linear abgeschrieben