Handbuch PV*SOL 4.0 - Valentin Software
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<strong>Handbuch</strong> <strong>PV*SOL</strong>® <strong>4.0</strong><br />
Die Anzahl der Monate, die zur Ermittlung der Schwachlastspitze herangezogen werden, werden ebenfalls in dem Dialog<br />
Leistungspreis festgelegt. Die Summe aus Starklastspitze und angerechnetem Schwachlastanteil ergibt die<br />
Abrechnungsleistung.<br />
fester Leistungspreis:<br />
Das Leistungsentgelt setzt sich aus einem festen und verbrauchsabhängigen Anteil zusammen. Der feste Leistungspreis<br />
muß unabhängig von der bezogenen Leistung immer entrichtet werden.<br />
stündliche Spitzen der definierten Lastgänge plus:<br />
(nur bei Standardberechnung und Stark- Schwachlastmaximum)<br />
Je nach EVU werden die Monatsleistungen als ¼-stdl. oder ½- stdl. Mittelwerte gemessen. Die Jahreshöchstleistung wird<br />
mit dem angegebenen spezifischen Leistungspreis multipliziert, um den jährlich zu entrichtenden Leistungspreis zu<br />
erhalten. Im Programm ist die Monatshöchstleistung aufgrund des Zeitschritts die höchste im jeweiligen Monat<br />
auftretende mittlere Leistung pro Stunde. Dies führt zu geringeren Leistungsspitzen, da die auftretenden ¼-stündlichen<br />
Schwankungen nivelliert werden. Um dies zu korrigieren, werden die ermittelten stündlichen Monatshöchstleistungen für<br />
die Ermittlung der Jahreshöchstleistung mit dem Faktor ¼-stündliche Spitzen der definierten Lastgänge plus multipliziert.<br />
Je nach Verbraucherart, Größe des versorgten Gebiets und evtl. vorhandenen gemessenen Lastgängen muß hier eine<br />
Prozentzahl zwischen 0% und 50% eingegeben werden. Für typische Wohnsiedlungen ab 100.000 kWh Jahresverbrauch<br />
kann mit 5- 10% gerechnet werden.<br />
Mindestleistung:<br />
(nur bei Standardberechnung und Stark- Schwachlastmaximum)<br />
Diese Leistung wird zur Verrechnung herangezogen, falls die ermittelte Maximalleistung diesen Wert unterschreitet.<br />
Bereitstellungspauschale:<br />
(nur bei Standardberechnung und Stark- Schwachlastmaximum)<br />
Statt eines festen Leistungspreises kann eine Bereitstellungspauschale gefordert werden.<br />
Sie ist zu entrichten, falls die Vollbenutzungsstunden den festgesetzten Grenzwert unterschreiten. Die<br />
Bereitstellungspauschale (BSP) berechnet sich dann folgendermaßen:<br />
BSP = Preis [€/kW]<br />
* MaxLeist<br />
* (1-VBS/Mindestbenutzungsstunden)<br />
MaxLeist: die vom Programm ermittelte Maximalleistung oder u.U. die Mindestleistung<br />
VBS: Vollbenutzungsstunden=Jahresgesamtarbeit/MaxLeist<br />
Siehe auch:<br />
Bezugstarif<br />
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