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Handbuch PV*SOL 4.0 - Valentin Software

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<strong>Handbuch</strong> <strong>PV*SOL</strong>® <strong>4.0</strong><br />

Die Anzahl der Monate, die zur Ermittlung der Schwachlastspitze herangezogen werden, werden ebenfalls in dem Dialog<br />

Leistungspreis festgelegt. Die Summe aus Starklastspitze und angerechnetem Schwachlastanteil ergibt die<br />

Abrechnungsleistung.<br />

fester Leistungspreis:<br />

Das Leistungsentgelt setzt sich aus einem festen und verbrauchsabhängigen Anteil zusammen. Der feste Leistungspreis<br />

muß unabhängig von der bezogenen Leistung immer entrichtet werden.<br />

stündliche Spitzen der definierten Lastgänge plus:<br />

(nur bei Standardberechnung und Stark- Schwachlastmaximum)<br />

Je nach EVU werden die Monatsleistungen als ¼-stdl. oder ½- stdl. Mittelwerte gemessen. Die Jahreshöchstleistung wird<br />

mit dem angegebenen spezifischen Leistungspreis multipliziert, um den jährlich zu entrichtenden Leistungspreis zu<br />

erhalten. Im Programm ist die Monatshöchstleistung aufgrund des Zeitschritts die höchste im jeweiligen Monat<br />

auftretende mittlere Leistung pro Stunde. Dies führt zu geringeren Leistungsspitzen, da die auftretenden ¼-stündlichen<br />

Schwankungen nivelliert werden. Um dies zu korrigieren, werden die ermittelten stündlichen Monatshöchstleistungen für<br />

die Ermittlung der Jahreshöchstleistung mit dem Faktor ¼-stündliche Spitzen der definierten Lastgänge plus multipliziert.<br />

Je nach Verbraucherart, Größe des versorgten Gebiets und evtl. vorhandenen gemessenen Lastgängen muß hier eine<br />

Prozentzahl zwischen 0% und 50% eingegeben werden. Für typische Wohnsiedlungen ab 100.000 kWh Jahresverbrauch<br />

kann mit 5- 10% gerechnet werden.<br />

Mindestleistung:<br />

(nur bei Standardberechnung und Stark- Schwachlastmaximum)<br />

Diese Leistung wird zur Verrechnung herangezogen, falls die ermittelte Maximalleistung diesen Wert unterschreitet.<br />

Bereitstellungspauschale:<br />

(nur bei Standardberechnung und Stark- Schwachlastmaximum)<br />

Statt eines festen Leistungspreises kann eine Bereitstellungspauschale gefordert werden.<br />

Sie ist zu entrichten, falls die Vollbenutzungsstunden den festgesetzten Grenzwert unterschreiten. Die<br />

Bereitstellungspauschale (BSP) berechnet sich dann folgendermaßen:<br />

BSP = Preis [€/kW]<br />

* MaxLeist<br />

* (1-VBS/Mindestbenutzungsstunden)<br />

MaxLeist: die vom Programm ermittelte Maximalleistung oder u.U. die Mindestleistung<br />

VBS: Vollbenutzungsstunden=Jahresgesamtarbeit/MaxLeist<br />

Siehe auch:<br />

Bezugstarif<br />

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