Berichte
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Regionalinspektionen wie bisher mit der Durchführung<br />
von Messungen zur Gefahrstoffbelastung an<br />
Arbeitsplätzen unterstützend und beratend zur Seite.<br />
In zunehmendem Maße wurden auch Analysen im<br />
Rahmen des Technischen Verbraucherschutzes<br />
(Untersuchung von Erzeugnissen hinsichtlich unzulässiger<br />
oder bedenklicher Inhaltsstoffe) durchgeführt.<br />
Der Massenunfall in einer niedersächsischen Biogasanlage<br />
im Jahre 2005 mit vier Toten wurde zum<br />
Anlass genommen, die in Thüringen betriebenen<br />
Biogasanlagen einer komplexen Überprüfung zu<br />
unterziehen. Die Kontrollen zeigten, dass die meisten<br />
Anlagen technisch ohne wesentliche Beanstandungen<br />
waren, aber die formellen arbeitsschutzrechtlichen<br />
Forderungen wie Erstellung der Gefährdungsbeurteilung<br />
oder des Explosionsschutzdokuments von den<br />
Betreibern der Anlagen (in der Mehrzahl Agrarbetriebe)<br />
in erheblichem Umfange nicht erfüllt wurden.<br />
Der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und<br />
technischen Verbraucherschutz (TLAtV) beteiligte<br />
sich an der Europäischen Asbest-Schwerpunktaktion.<br />
In diesen Rahmen wurden Kontrollen sowohl von<br />
Asbest-Sanierungsarbeiten als auch von Arbeitsplätzen<br />
im Zusammenhang mit der Entsorgung asbesthaltiger<br />
Zubereitungen durchgeführt. Die Ergebnisse<br />
der Revisionen wurden in europaeinheitlichen Checklisten<br />
erfasst und einer zentralen Auswertung zugeführt.<br />
Die unter der Federführung des Gefahrstofflabors<br />
gemeinsam mit Hamburg und Baden-Württemberg<br />
durchgeführte Aktion zur Ermittlung der Staubbelastung<br />
an Arbeitsplätzen von mobilen Bauschuttrecyclinganlagen<br />
wurde aufgrund der novellierten<br />
Gefahrstoffverordnung einer neuen Bewertung unterzogen.<br />
Siehe dazu den Beitrag im Teil 2.<br />
Bei Betriebsbegehungen zeichneten sich Probleme<br />
bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen<br />
nach der Biostoffverordnung in Einrichtungen des<br />
Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege ab.<br />
Folgender Sachstand konnte hinsichtlich der Durchführung<br />
der Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV<br />
und der Umsetzung der Inhalte der Technischen<br />
Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 ermittelt<br />
werden für:<br />
• Kliniken und im Rettungsdienst: Die Gefährdungsbeurteilung<br />
nach BioStoffV wurde größtenteils<br />
für infektionsgefährdete Bereiche durchgeführt<br />
und dokumentiert.<br />
• Pflegeheime: Gefährdungen nach BioStoffV wurden<br />
nur in Pflegeheimen mit regional übergreifenden<br />
Trägern vorgelegt.<br />
• Arztpraxen, Zahnarztpraxen, ambulante Pflegedienste:<br />
In diesen Einrichtungen wurden Gefährdungsbeurteilungen<br />
nach BioStoffV in Verbindung<br />
mit der TRBA 250 nur in Ausnahmefällen erstellt,<br />
z.B. in ambulanten Pflegediensten, soweit ein<br />
überregionaler Träger vorhanden war.<br />
- 16 -<br />
Es wird davon ausgegangen, dass die Forderungen<br />
der TRBA 250 in Kliniken größtenteils und in Pflegeheimen<br />
in Einzelfällen umgesetzt werden.<br />
In Arztpraxen wurden zum Teil Betriebsanweisungen,<br />
in denen Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe<br />
berücksichtigt und entsprechende Handlungsanleitungen<br />
ausgewiesen wurden, als Gefährdungsbeurteilungen<br />
vorgelegt.<br />
In Zahnarztpraxen ist trotz fehlender Gefährdungsbeurteilungen<br />
die Umsetzung der wesentlichen Forderungen<br />
der TRBA 250 gegeben, weil die bei der<br />
Zulassung von Zahnärzten auferlegten Qualitätskriterien<br />
und die Empfehlungen des Robert-Koch-<br />
Instituts (RKI) zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde<br />
weitestgehend den Inhalten der TRBA 250<br />
entsprechen.<br />
Bei den in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes<br />
und der Wohlfahrtspflege erstellten Gefährdungsbeurteilungen<br />
wurden Fremdfirmen in der Regel nicht<br />
berücksichtigt, obwohl § 8 ArbSchG die Einrichtungen<br />
zur Zusammenarbeit, um den Schutz der Sicherheit<br />
und Gesundheit der Beschäftigten der Fremdfirmen<br />
sicher zu stellen, verpflichtet.<br />
In erstellten Gefährdungsbeurteilungen wurden für<br />
infektionsgefährdete Bereiche in der Regel die Schutzstufe<br />
2, die Schutzstufe 3 nur in Einzelfällen (z.B.<br />
Tuberkuloselaboratorien, Fachärzte für Lungenheilkunde)<br />
ausgewiesen.<br />
Der TLAtV wurde auch nur in Einzelfällen über Unfälle<br />
(z.B. in Verbindung mit der Meldung von Nadelstichverletzungen)<br />
bei Tätigkeiten mit Biostoffen ab<br />
der Risikogruppe 3 unterrichtet. Ein weiterer Schwerpunkt<br />
in der Kontrolltätigkeit von Einrichtungen des<br />
Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege<br />
wurde deshalb auf die Verwendung von sicheren<br />
Arbeitsgeräten ausgerichtet.<br />
Insgesamt wird die TRBA 250 durch die Thüringer<br />
Arbeitsschutzbehörden als praxisgerecht bewertet. Da<br />
aber noch erhebliche Vollzugsdefizite vorhanden<br />
sind, werden für 2007 weitere Kontrollen in Einrichtungen<br />
des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege<br />
und zur weiteren Umsetzung der<br />
BioStoffV einschließlich der Inhalte der TRBA 250<br />
entsprechende Sonderaktionen durchgeführt.<br />
In Forschungslaboratorien wurden auch 2006 komplexe<br />
Kontrollen zur Laborsicherheit in Verbindung<br />
mit Anmelde- und Genehmigungsverfahren nach<br />
Gentechnikrecht, Bauberatungen und Überwachungen<br />
vorgenommen. Von besonderem Interesse waren<br />
dabei gentechnische Laboratorien. Im Freistaat Thüringen<br />
wurden 118 gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufen<br />
1 und 2 (Stand 31. Dezember 2006) betrieben<br />
und bei Bedarf kontrolliert.<br />
Die Vorbereitungen der Verbraucherschutzbehörden<br />
des Freistaates Thüringen zur Abwehr einer möglicherweise<br />
pandemisch auftretenden Geflügelpest<br />
wurden durch den Landesbetrieb begleitet, um den<br />
Arbeitsschutz für die dafür vorgesehenen Einsatz-