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Regionalinspektionen wie bisher mit der Durchführung<br />

von Messungen zur Gefahrstoffbelastung an<br />

Arbeitsplätzen unterstützend und beratend zur Seite.<br />

In zunehmendem Maße wurden auch Analysen im<br />

Rahmen des Technischen Verbraucherschutzes<br />

(Untersuchung von Erzeugnissen hinsichtlich unzulässiger<br />

oder bedenklicher Inhaltsstoffe) durchgeführt.<br />

Der Massenunfall in einer niedersächsischen Biogasanlage<br />

im Jahre 2005 mit vier Toten wurde zum<br />

Anlass genommen, die in Thüringen betriebenen<br />

Biogasanlagen einer komplexen Überprüfung zu<br />

unterziehen. Die Kontrollen zeigten, dass die meisten<br />

Anlagen technisch ohne wesentliche Beanstandungen<br />

waren, aber die formellen arbeitsschutzrechtlichen<br />

Forderungen wie Erstellung der Gefährdungsbeurteilung<br />

oder des Explosionsschutzdokuments von den<br />

Betreibern der Anlagen (in der Mehrzahl Agrarbetriebe)<br />

in erheblichem Umfange nicht erfüllt wurden.<br />

Der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und<br />

technischen Verbraucherschutz (TLAtV) beteiligte<br />

sich an der Europäischen Asbest-Schwerpunktaktion.<br />

In diesen Rahmen wurden Kontrollen sowohl von<br />

Asbest-Sanierungsarbeiten als auch von Arbeitsplätzen<br />

im Zusammenhang mit der Entsorgung asbesthaltiger<br />

Zubereitungen durchgeführt. Die Ergebnisse<br />

der Revisionen wurden in europaeinheitlichen Checklisten<br />

erfasst und einer zentralen Auswertung zugeführt.<br />

Die unter der Federführung des Gefahrstofflabors<br />

gemeinsam mit Hamburg und Baden-Württemberg<br />

durchgeführte Aktion zur Ermittlung der Staubbelastung<br />

an Arbeitsplätzen von mobilen Bauschuttrecyclinganlagen<br />

wurde aufgrund der novellierten<br />

Gefahrstoffverordnung einer neuen Bewertung unterzogen.<br />

Siehe dazu den Beitrag im Teil 2.<br />

Bei Betriebsbegehungen zeichneten sich Probleme<br />

bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen<br />

nach der Biostoffverordnung in Einrichtungen des<br />

Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege ab.<br />

Folgender Sachstand konnte hinsichtlich der Durchführung<br />

der Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV<br />

und der Umsetzung der Inhalte der Technischen<br />

Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 ermittelt<br />

werden für:<br />

• Kliniken und im Rettungsdienst: Die Gefährdungsbeurteilung<br />

nach BioStoffV wurde größtenteils<br />

für infektionsgefährdete Bereiche durchgeführt<br />

und dokumentiert.<br />

• Pflegeheime: Gefährdungen nach BioStoffV wurden<br />

nur in Pflegeheimen mit regional übergreifenden<br />

Trägern vorgelegt.<br />

• Arztpraxen, Zahnarztpraxen, ambulante Pflegedienste:<br />

In diesen Einrichtungen wurden Gefährdungsbeurteilungen<br />

nach BioStoffV in Verbindung<br />

mit der TRBA 250 nur in Ausnahmefällen erstellt,<br />

z.B. in ambulanten Pflegediensten, soweit ein<br />

überregionaler Träger vorhanden war.<br />

- 16 -<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die Forderungen<br />

der TRBA 250 in Kliniken größtenteils und in Pflegeheimen<br />

in Einzelfällen umgesetzt werden.<br />

In Arztpraxen wurden zum Teil Betriebsanweisungen,<br />

in denen Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe<br />

berücksichtigt und entsprechende Handlungsanleitungen<br />

ausgewiesen wurden, als Gefährdungsbeurteilungen<br />

vorgelegt.<br />

In Zahnarztpraxen ist trotz fehlender Gefährdungsbeurteilungen<br />

die Umsetzung der wesentlichen Forderungen<br />

der TRBA 250 gegeben, weil die bei der<br />

Zulassung von Zahnärzten auferlegten Qualitätskriterien<br />

und die Empfehlungen des Robert-Koch-<br />

Instituts (RKI) zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde<br />

weitestgehend den Inhalten der TRBA 250<br />

entsprechen.<br />

Bei den in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes<br />

und der Wohlfahrtspflege erstellten Gefährdungsbeurteilungen<br />

wurden Fremdfirmen in der Regel nicht<br />

berücksichtigt, obwohl § 8 ArbSchG die Einrichtungen<br />

zur Zusammenarbeit, um den Schutz der Sicherheit<br />

und Gesundheit der Beschäftigten der Fremdfirmen<br />

sicher zu stellen, verpflichtet.<br />

In erstellten Gefährdungsbeurteilungen wurden für<br />

infektionsgefährdete Bereiche in der Regel die Schutzstufe<br />

2, die Schutzstufe 3 nur in Einzelfällen (z.B.<br />

Tuberkuloselaboratorien, Fachärzte für Lungenheilkunde)<br />

ausgewiesen.<br />

Der TLAtV wurde auch nur in Einzelfällen über Unfälle<br />

(z.B. in Verbindung mit der Meldung von Nadelstichverletzungen)<br />

bei Tätigkeiten mit Biostoffen ab<br />

der Risikogruppe 3 unterrichtet. Ein weiterer Schwerpunkt<br />

in der Kontrolltätigkeit von Einrichtungen des<br />

Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege<br />

wurde deshalb auf die Verwendung von sicheren<br />

Arbeitsgeräten ausgerichtet.<br />

Insgesamt wird die TRBA 250 durch die Thüringer<br />

Arbeitsschutzbehörden als praxisgerecht bewertet. Da<br />

aber noch erhebliche Vollzugsdefizite vorhanden<br />

sind, werden für 2007 weitere Kontrollen in Einrichtungen<br />

des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege<br />

und zur weiteren Umsetzung der<br />

BioStoffV einschließlich der Inhalte der TRBA 250<br />

entsprechende Sonderaktionen durchgeführt.<br />

In Forschungslaboratorien wurden auch 2006 komplexe<br />

Kontrollen zur Laborsicherheit in Verbindung<br />

mit Anmelde- und Genehmigungsverfahren nach<br />

Gentechnikrecht, Bauberatungen und Überwachungen<br />

vorgenommen. Von besonderem Interesse waren<br />

dabei gentechnische Laboratorien. Im Freistaat Thüringen<br />

wurden 118 gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufen<br />

1 und 2 (Stand 31. Dezember 2006) betrieben<br />

und bei Bedarf kontrolliert.<br />

Die Vorbereitungen der Verbraucherschutzbehörden<br />

des Freistaates Thüringen zur Abwehr einer möglicherweise<br />

pandemisch auftretenden Geflügelpest<br />

wurden durch den Landesbetrieb begleitet, um den<br />

Arbeitsschutz für die dafür vorgesehenen Einsatz-

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