Berichte
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mus schädigen und zum Tode führen. Methan bildet<br />
in Verbindung mit Luft ein äußerst explosives Gemisch.<br />
Die Gefahren durch Biogas für den Menschen<br />
und für Sachwerte sind erheblich, deshalb sind bei<br />
der Erzeugung und beim Umgang mit Biogas folgende<br />
umfassende sicherheitstechnische Maßnahmen<br />
erforderlich:<br />
• Schutzkonzept<br />
Die Biogasanlage ist grundsätzlich ein explosionsgefährdeter<br />
Bereich in dem ein zündfähiges Gasgemisch<br />
gelegentlich oder über einen kurzen Zeitraum<br />
zu erwarten ist. Als explosionsgefährdeter<br />
Bereich wird die Umgebung von Gasspeicher und<br />
Fermentationsraum angesehen. In diesem Bereich<br />
sind Maßnahmen zu ergreifen, die eine Entzündung<br />
der explosionsfähigen Atmosphäre verhindern.<br />
Eine Zoneneinteilung auf der Grundlage<br />
einer Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung<br />
und Betriebssicherheitsverordnung ist<br />
erforderlich. Beim Auftreten explosionsfähiger<br />
Atmosphäre ist ein Explosionsschutzdokument zu<br />
erstellen, u. a. für die Auswahl der elektrischen Betriebsmittel<br />
und sicherheitstechnischen Ausrüstung.<br />
• Sicherheitstechnische Ausrüstung<br />
Zum Schutz der Beschäftigten und der Sachwerte<br />
ist eine umfangreiche sicherheitstechnische Ausrüstung<br />
erforderlich, die jederzeit wirksam die Betriebszustände<br />
der Biogasanlage kontrollieren<br />
lässt und diese überwacht. Die Ausrüstung des<br />
Fermentationsraumes mit Gaswarnsensoren ist<br />
eine grundlegende sicherheitstechnische Forderung.<br />
Die Gaswarnsensoren sollen bei abklingender<br />
Gasentstehung und nach der Spülung des<br />
Fermentationsraumes mit Abgasen des Blockheizkraftwerkes<br />
(BHKW) das verbleibende Gasgemisch<br />
im Fermenter überwachen und vor gesundheitsschädlichen<br />
oder explosiven Gasen warnen.<br />
Ein Öffnen des Tores und Befahren des Fermentationsraumes<br />
soll erst möglich sein, wenn<br />
der Biogasanteil auf 20 % der unteren Explosionsgrenze<br />
abgesunken ist. Das soll erreicht werden<br />
durch eine zweistufige Spülung des Fermentationsraumes.<br />
In der ersten Stufe wird der Fermentationsraum<br />
so lange mit den Abgasen des<br />
Biogasmotors gespült, bis die Konzentration an<br />
explosiven Gasen auf 20% der unteren Explosionsgrenze<br />
abgesunken ist. In der zweiten Stufe<br />
wird das gesundheitsschädliche Kohlendioxid<br />
durch eingeblasene Luft verdrängt. Erst jetzt ist<br />
ein sicheres Entleeren und Befüllen des<br />
Fermentationsraumes möglich. Eine weitere wichtige<br />
sicherheitstechnische Ausrüstung ist die<br />
Über- und Unterdrucksicherung, die das sichere<br />
Beherrschen der Betriebszustände im Fermenter<br />
ermöglicht. Kommt es infolge von Störungen der<br />
Gasverbrauchseinrichtung zu einer längeren Unterbrechung<br />
der Gasabnahme, muss das<br />
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entstehende Biogas über eine Gasfackel kontrolliert<br />
verbrannt werden können.<br />
Im Bereich des Blockheizkraftwerkes ist die sicherheitstechnische<br />
Ausrüstung zur Verhinderung von<br />
explosiven und gesundheitsschädlichen Gasgemischen<br />
notwendig. Hierzu zählt die Raumluftüberwachung<br />
des BHKW mit automatischer Abschaltung<br />
des Aggregates und der elektrischen Anlage<br />
oder die Zwangslüftung mit definiertem Mindestluftwechsel,<br />
wenn Motore mit Turboaufladung<br />
eingesetzt werden. Generell sind vor jedem<br />
Motor zwei Absperrventile für die Gasleitung vorgesehen,<br />
die bei Stillstand des Motors selbsttätig<br />
schließen. Ein Absperrventil ist im Freien vor dem<br />
BHKW einzubauen, welches die Gaszufuhr unterbricht.<br />
Eine Anlagensteuerung mit Überwachung<br />
des Betriebes und Notabschaltung bei Drehzahlüberschreitung,<br />
Unterschreiten des Mindestgasdruckes,<br />
Überschreiten des Maximalgasdruckes,<br />
Temperaturüberschreitung, Ausfall der Steuerenergie,<br />
Ausfall der Lüftungsanlage sowie Ausfall<br />
der Gaswarnanlage und Brandmeldeanlage ist<br />
einzusetzen. Ein NOT-AUS Schalter muss außen<br />
am BHKW leicht zugänglich angebracht sein.<br />
• Technische Ausrüstung<br />
Grundsätzlich sind für das Verhindern einer explosionsfähigen<br />
Atmosphäre eine gasdichte Bauweise<br />
des Fermentationsraumes und gasdicht<br />
verschließbare Tore erforderlich. Die gesamte<br />
technische Anlage mit Armaturen, Sicherheitseinrichtungen<br />
und gasbeaufschlagten Anlagenteilen<br />
ist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln<br />
der Technik einzubauen und auf Dichtigkeit<br />
zu prüfen. Im BHKW ist bei Verwendung von turboaufgeladenen<br />
Motoren eine Zwangsbelüftung<br />
vorzusehen. Für das Gaslager sind gasdichte Materialien<br />
einzusetzen. Die elektrische Anlage muss<br />
den Explosionsschutzanforderungen der ausgewiesenen<br />
Zonen entsprechen.<br />
• Organisatorische Maßnahmen<br />
Alle Bereiche, in denen mit explosionsfähiger Atmosphäre<br />
gerechnet werden muss, sind durch<br />
entsprechende Warnschilder zu kennzeichnen.<br />
Das Rauchen und der Umgang mit Feuer ist zu<br />
verbieten. Vor der Inbetriebnahme der Anlage ist<br />
eine Betriebsanweisung für den Normalbetrieb<br />
und den Störungsfall zu erarbeiten und sichtbar<br />
und dauerhaft anzubringen. Wartungsarbeiten<br />
dürfen nur zuverlässigen und mit der Arbeit vertrauten<br />
Personen übertragen werden. Es ist ein<br />
Betriebsprotokoll zu führen, in dem alle Wartungs-<br />
und Instandhaltungsmaßnahmen sowie<br />
Störungen festgehalten werden. Für die gesamte<br />
Anlage ist ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan zu<br />
erstellen, der für den taktischen Einsatz der Feuerwehr<br />
bei Brandereignissen oder sonstigen technischen<br />
Hilfeleistungen erforderlich ist. Das Personal<br />
ist regelmäßig zu schulen und zu unterweisen.