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mus schädigen und zum Tode führen. Methan bildet<br />

in Verbindung mit Luft ein äußerst explosives Gemisch.<br />

Die Gefahren durch Biogas für den Menschen<br />

und für Sachwerte sind erheblich, deshalb sind bei<br />

der Erzeugung und beim Umgang mit Biogas folgende<br />

umfassende sicherheitstechnische Maßnahmen<br />

erforderlich:<br />

• Schutzkonzept<br />

Die Biogasanlage ist grundsätzlich ein explosionsgefährdeter<br />

Bereich in dem ein zündfähiges Gasgemisch<br />

gelegentlich oder über einen kurzen Zeitraum<br />

zu erwarten ist. Als explosionsgefährdeter<br />

Bereich wird die Umgebung von Gasspeicher und<br />

Fermentationsraum angesehen. In diesem Bereich<br />

sind Maßnahmen zu ergreifen, die eine Entzündung<br />

der explosionsfähigen Atmosphäre verhindern.<br />

Eine Zoneneinteilung auf der Grundlage<br />

einer Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung<br />

und Betriebssicherheitsverordnung ist<br />

erforderlich. Beim Auftreten explosionsfähiger<br />

Atmosphäre ist ein Explosionsschutzdokument zu<br />

erstellen, u. a. für die Auswahl der elektrischen Betriebsmittel<br />

und sicherheitstechnischen Ausrüstung.<br />

• Sicherheitstechnische Ausrüstung<br />

Zum Schutz der Beschäftigten und der Sachwerte<br />

ist eine umfangreiche sicherheitstechnische Ausrüstung<br />

erforderlich, die jederzeit wirksam die Betriebszustände<br />

der Biogasanlage kontrollieren<br />

lässt und diese überwacht. Die Ausrüstung des<br />

Fermentationsraumes mit Gaswarnsensoren ist<br />

eine grundlegende sicherheitstechnische Forderung.<br />

Die Gaswarnsensoren sollen bei abklingender<br />

Gasentstehung und nach der Spülung des<br />

Fermentationsraumes mit Abgasen des Blockheizkraftwerkes<br />

(BHKW) das verbleibende Gasgemisch<br />

im Fermenter überwachen und vor gesundheitsschädlichen<br />

oder explosiven Gasen warnen.<br />

Ein Öffnen des Tores und Befahren des Fermentationsraumes<br />

soll erst möglich sein, wenn<br />

der Biogasanteil auf 20 % der unteren Explosionsgrenze<br />

abgesunken ist. Das soll erreicht werden<br />

durch eine zweistufige Spülung des Fermentationsraumes.<br />

In der ersten Stufe wird der Fermentationsraum<br />

so lange mit den Abgasen des<br />

Biogasmotors gespült, bis die Konzentration an<br />

explosiven Gasen auf 20% der unteren Explosionsgrenze<br />

abgesunken ist. In der zweiten Stufe<br />

wird das gesundheitsschädliche Kohlendioxid<br />

durch eingeblasene Luft verdrängt. Erst jetzt ist<br />

ein sicheres Entleeren und Befüllen des<br />

Fermentationsraumes möglich. Eine weitere wichtige<br />

sicherheitstechnische Ausrüstung ist die<br />

Über- und Unterdrucksicherung, die das sichere<br />

Beherrschen der Betriebszustände im Fermenter<br />

ermöglicht. Kommt es infolge von Störungen der<br />

Gasverbrauchseinrichtung zu einer längeren Unterbrechung<br />

der Gasabnahme, muss das<br />

- 21 -<br />

entstehende Biogas über eine Gasfackel kontrolliert<br />

verbrannt werden können.<br />

Im Bereich des Blockheizkraftwerkes ist die sicherheitstechnische<br />

Ausrüstung zur Verhinderung von<br />

explosiven und gesundheitsschädlichen Gasgemischen<br />

notwendig. Hierzu zählt die Raumluftüberwachung<br />

des BHKW mit automatischer Abschaltung<br />

des Aggregates und der elektrischen Anlage<br />

oder die Zwangslüftung mit definiertem Mindestluftwechsel,<br />

wenn Motore mit Turboaufladung<br />

eingesetzt werden. Generell sind vor jedem<br />

Motor zwei Absperrventile für die Gasleitung vorgesehen,<br />

die bei Stillstand des Motors selbsttätig<br />

schließen. Ein Absperrventil ist im Freien vor dem<br />

BHKW einzubauen, welches die Gaszufuhr unterbricht.<br />

Eine Anlagensteuerung mit Überwachung<br />

des Betriebes und Notabschaltung bei Drehzahlüberschreitung,<br />

Unterschreiten des Mindestgasdruckes,<br />

Überschreiten des Maximalgasdruckes,<br />

Temperaturüberschreitung, Ausfall der Steuerenergie,<br />

Ausfall der Lüftungsanlage sowie Ausfall<br />

der Gaswarnanlage und Brandmeldeanlage ist<br />

einzusetzen. Ein NOT-AUS Schalter muss außen<br />

am BHKW leicht zugänglich angebracht sein.<br />

• Technische Ausrüstung<br />

Grundsätzlich sind für das Verhindern einer explosionsfähigen<br />

Atmosphäre eine gasdichte Bauweise<br />

des Fermentationsraumes und gasdicht<br />

verschließbare Tore erforderlich. Die gesamte<br />

technische Anlage mit Armaturen, Sicherheitseinrichtungen<br />

und gasbeaufschlagten Anlagenteilen<br />

ist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik einzubauen und auf Dichtigkeit<br />

zu prüfen. Im BHKW ist bei Verwendung von turboaufgeladenen<br />

Motoren eine Zwangsbelüftung<br />

vorzusehen. Für das Gaslager sind gasdichte Materialien<br />

einzusetzen. Die elektrische Anlage muss<br />

den Explosionsschutzanforderungen der ausgewiesenen<br />

Zonen entsprechen.<br />

• Organisatorische Maßnahmen<br />

Alle Bereiche, in denen mit explosionsfähiger Atmosphäre<br />

gerechnet werden muss, sind durch<br />

entsprechende Warnschilder zu kennzeichnen.<br />

Das Rauchen und der Umgang mit Feuer ist zu<br />

verbieten. Vor der Inbetriebnahme der Anlage ist<br />

eine Betriebsanweisung für den Normalbetrieb<br />

und den Störungsfall zu erarbeiten und sichtbar<br />

und dauerhaft anzubringen. Wartungsarbeiten<br />

dürfen nur zuverlässigen und mit der Arbeit vertrauten<br />

Personen übertragen werden. Es ist ein<br />

Betriebsprotokoll zu führen, in dem alle Wartungs-<br />

und Instandhaltungsmaßnahmen sowie<br />

Störungen festgehalten werden. Für die gesamte<br />

Anlage ist ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan zu<br />

erstellen, der für den taktischen Einsatz der Feuerwehr<br />

bei Brandereignissen oder sonstigen technischen<br />

Hilfeleistungen erforderlich ist. Das Personal<br />

ist regelmäßig zu schulen und zu unterweisen.

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