Berichte
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tötung ab, wird erneut CO 2 solange zudosiert bis der<br />
Sollwert wieder erreicht ist.<br />
Die eingefangenen Tiere werden nach erfolgter CO 2 -<br />
Flutung entweder mit einem gekapselten Förderband<br />
oder manuell über die Einwurföffnungen in diesen<br />
Container eingebracht.<br />
Beim manuellen Eintrag stehen die Beschäftigten auf<br />
dem Containerdeckel und entnehmen die Tiere aus<br />
aufgestellten Transportkisten, welche per Gabelstapler<br />
dorthin transportiert werden. Dieser manuelle<br />
Eintrag ist jedoch nur anzuwenden, wenn keine<br />
Möglichkeiten einer Förderbandzuführung bestehen.<br />
Nach Beendigung der Tiertötung wird der Containerinhalt<br />
in die hierzu benannte Tierkörperbeseitigungsanlage<br />
transportiert.<br />
Bild 19: SRM-Container mit Spezialdeckel<br />
Nach der Besichtigung der vorhandenen Technik<br />
(Containerdeckel), siehe Bild 20, wurden seitens des<br />
TLAtV Forderungen zu folgenden mechanischen und<br />
chemischen Gefährdungen erhoben.<br />
Bild 20: Erstbesichtigung des Containerdeckels<br />
Mechanische Gefährdungen<br />
• Sicherung von Absturzstellen durch zusätzliche<br />
Umwehrungen (Knieleiste, Fußleiste, Handlauf)<br />
- 31 -<br />
• stolperfreie und rutschsichere Gestaltung der<br />
begehbaren Arbeitsbereiche (Laufgitter)<br />
• Schaffung einer sicheren Aufstiegsmöglichkeit<br />
(Steigleiter, arretierbar)<br />
• Beseitigung der Gefahr des Hineinstürzens von<br />
Personen in die Einfüllöffnungen durch deren<br />
Erhöhung auf 1 m<br />
Die o. g. Forderungen wurden anschließend umgesetzt,<br />
siehe Bild 21.<br />
Bild 21: nachgebesserter Containerdeckel<br />
Chemische Gefährdungen<br />
Die chemischen Gefährdungen durch den Einsatz<br />
von CO 2 konnten erstmals bei zwei Feldversuchen in<br />
Form von Expositionsmessungen zur Bestimmung<br />
von CO 2 in verschiedenen Arbeitsbereichen ermittelt<br />
und bewertet werden.<br />
Es wurde je eine Expositionsmessung bei Anwendung<br />
der Förderbandmethode und bei manueller Beschickung<br />
durchgeführt.<br />
Der zulässige Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für CO 2<br />
beträgt 5 000 ppm (ml/m³), der Kurzzeitwert (max.15<br />
Min) 10 000 ppm (ml/m³).<br />
Im Ergebnis konnten wichtige Hinweise zu expositionsmindernden<br />
Maßnahmen gegeben werden:<br />
• Forderung nachträglicher Gasabdichtung des<br />
Containersystems (Schnittstelle Containerbehälter<br />
und Deckel)<br />
• Einhaltung einer Sicherheitszone von 4 m um den<br />
Container infolge Gasaustritt, in welcher<br />
Unbefugte keinen Zutritt haben sollten (z.B.<br />
Absperrband)<br />
• Aufstellung der CO2-Überwachungsmessgeräte (Konzentrationskontrolle) neben dem Container<br />
• Beim Fluten des Containers mit Kohlendioxid haben<br />
sich keine Beschäftigten unmittelbar neben<br />
den Einfüllöffnungen auf dem Container aufzuhalten.<br />
Speziell bei manueller Beschickung ist zu beachten: