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tötung ab, wird erneut CO 2 solange zudosiert bis der<br />

Sollwert wieder erreicht ist.<br />

Die eingefangenen Tiere werden nach erfolgter CO 2 -<br />

Flutung entweder mit einem gekapselten Förderband<br />

oder manuell über die Einwurföffnungen in diesen<br />

Container eingebracht.<br />

Beim manuellen Eintrag stehen die Beschäftigten auf<br />

dem Containerdeckel und entnehmen die Tiere aus<br />

aufgestellten Transportkisten, welche per Gabelstapler<br />

dorthin transportiert werden. Dieser manuelle<br />

Eintrag ist jedoch nur anzuwenden, wenn keine<br />

Möglichkeiten einer Förderbandzuführung bestehen.<br />

Nach Beendigung der Tiertötung wird der Containerinhalt<br />

in die hierzu benannte Tierkörperbeseitigungsanlage<br />

transportiert.<br />

Bild 19: SRM-Container mit Spezialdeckel<br />

Nach der Besichtigung der vorhandenen Technik<br />

(Containerdeckel), siehe Bild 20, wurden seitens des<br />

TLAtV Forderungen zu folgenden mechanischen und<br />

chemischen Gefährdungen erhoben.<br />

Bild 20: Erstbesichtigung des Containerdeckels<br />

Mechanische Gefährdungen<br />

• Sicherung von Absturzstellen durch zusätzliche<br />

Umwehrungen (Knieleiste, Fußleiste, Handlauf)<br />

- 31 -<br />

• stolperfreie und rutschsichere Gestaltung der<br />

begehbaren Arbeitsbereiche (Laufgitter)<br />

• Schaffung einer sicheren Aufstiegsmöglichkeit<br />

(Steigleiter, arretierbar)<br />

• Beseitigung der Gefahr des Hineinstürzens von<br />

Personen in die Einfüllöffnungen durch deren<br />

Erhöhung auf 1 m<br />

Die o. g. Forderungen wurden anschließend umgesetzt,<br />

siehe Bild 21.<br />

Bild 21: nachgebesserter Containerdeckel<br />

Chemische Gefährdungen<br />

Die chemischen Gefährdungen durch den Einsatz<br />

von CO 2 konnten erstmals bei zwei Feldversuchen in<br />

Form von Expositionsmessungen zur Bestimmung<br />

von CO 2 in verschiedenen Arbeitsbereichen ermittelt<br />

und bewertet werden.<br />

Es wurde je eine Expositionsmessung bei Anwendung<br />

der Förderbandmethode und bei manueller Beschickung<br />

durchgeführt.<br />

Der zulässige Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für CO 2<br />

beträgt 5 000 ppm (ml/m³), der Kurzzeitwert (max.15<br />

Min) 10 000 ppm (ml/m³).<br />

Im Ergebnis konnten wichtige Hinweise zu expositionsmindernden<br />

Maßnahmen gegeben werden:<br />

• Forderung nachträglicher Gasabdichtung des<br />

Containersystems (Schnittstelle Containerbehälter<br />

und Deckel)<br />

• Einhaltung einer Sicherheitszone von 4 m um den<br />

Container infolge Gasaustritt, in welcher<br />

Unbefugte keinen Zutritt haben sollten (z.B.<br />

Absperrband)<br />

• Aufstellung der CO2-Überwachungsmessgeräte (Konzentrationskontrolle) neben dem Container<br />

• Beim Fluten des Containers mit Kohlendioxid haben<br />

sich keine Beschäftigten unmittelbar neben<br />

den Einfüllöffnungen auf dem Container aufzuhalten.<br />

Speziell bei manueller Beschickung ist zu beachten:

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