23.07.2013 Aufrufe

Berichte

Berichte

Berichte

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

nen Sonn- und Feiertage durch Rechtsverordnung<br />

auch die Zuständigkeiten hinsichtlich der Bestimmung<br />

von Ausflugs–- und Wallfahrtsorten im Sinne<br />

des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes sowie für Genehmigungen,<br />

die im öffentlichen Interesse erforderlich<br />

werden, übertragen.<br />

Mit dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz erfolgt die<br />

Klarstellung, dass bei einer Beschäftigung von Arbeitnehmern<br />

im Einzelhandel die Bestimmungen des<br />

Arbeitszeitgesetzes vollumfänglich Anwendung finden.<br />

Durch die Begrenzung der zulässigen Beschäftigung<br />

auf maximal 22 Sonn– und Feiertage im Jahr<br />

3.3 Jugendarbeitsschutz<br />

Sieglinde Witthauer, Dieter Scheler<br />

TLAtV<br />

Aufgrund ihrer noch nicht abgeschlossenen physischen<br />

und psychischen Entwicklung brauchen Jugendliche<br />

erhöhten Schutz vor Überforderung in der<br />

Arbeitswelt. So sind Jugendliche durch das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

vor Arbeiten geschützt, die ihre<br />

physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen.<br />

Auch dürfen sie möglichen Gefährdungen<br />

während der Arbeit nicht ausgesetzt sein. Auf Bau-<br />

und Montagestellen darf die tägliche Schichtzeit von<br />

elf Stunden nicht überschritten werden.<br />

Bei der Arbeit eines Auszubildenden in einer Montagefirma<br />

kam es zu erheblichen Überschreitungen der<br />

zulässigen Schichtzeiten und der wöchentlichen Arbeitszeiten.<br />

Diese Firma führt vorwiegend Montagearbeiten<br />

in anderen Ländern aus. Die tägliche<br />

Arbeitszeit der Beschäftigten des Unternehmens<br />

wurde mitunter Montag bis Donnerstag auf bis zu<br />

13,5 Stunden verlängert, so dass die Mitarbeiter<br />

bereits Donnerstagabend bzw. Freitagmittag die<br />

Heimfahrt antreten konnten.<br />

Im vorliegenden Fall erfolgte die Information durch<br />

die Mutter des Jugendlichen. Die Sichtung der Berichtshefte<br />

der letzten zwei Jahre ergab, dass es in 56<br />

Fällen zu einer erheblichen Überschreitung der maximal<br />

zulässigen Schichtzeit für den Jugendlichen<br />

kam. Im Extremfall arbeitete der Jugendliche somit 52<br />

Stunden in der Woche.<br />

Auf die schriftliche Anhörung reagierte der Unternehmer<br />

nicht.<br />

In Folge der behördlichen Ermittlungen und wegen<br />

gravierender Verstöße zur Schichtzeit und zur wöchentlichen<br />

Arbeitszeit wurde gegen den Unternehmer<br />

ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet,<br />

welches zum Erlass eines Bußgeldbescheides führte.<br />

Der Rechtsanwalt des Beschuldigten legte Widerspruch<br />

gegen den Bußgeldbescheid ein und verlangte<br />

Akteneinsicht. Da er sich zu den übergebenen Unterlagen<br />

nicht äußerte, wurde als Folge des Wider-<br />

- 42 -<br />

wird den Arbeitnehmerschutzinteressen zusätzlich<br />

Rechnung getragen.<br />

Mit dem Abbau von Verwaltungsaufwand, der Reduzierung<br />

des Regelungsumfangs und der Vereinfachung<br />

der Ausnahmebestimmungen bei verkaufsoffenen<br />

Sonn– und Feiertagen leistet das Gesetz einen<br />

Beitrag zur Deregulierung. Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz<br />

strebt darüber hinaus ein möglichst<br />

ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den Interessen<br />

der Verbraucher, der Händler und der im Handel<br />

Beschäftigten an.<br />

spruchs die Akte an die Staatsanwaltschaft abgegeben.<br />

Die zu erwartende Gerichtsverhandlung steht<br />

bisher noch aus.<br />

Das Ausbildungsverhältnis wurde seitens des Unternehmers<br />

gelöst. Durch den Einsatz der Handwerkskammer<br />

konnte der Jugendliche glücklicherweise<br />

seine Ausbildung in einem anderen Betrieb beenden.<br />

In diesem Betrieb wurde offensichtlich dem<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz bisher nur unzureichend<br />

Beachtung beigemessen.<br />

Die in der unternehmerseitigen Reaktion zum Ausdruck<br />

kommende Uneinsichtigkeit stellt leider keinen<br />

Einzelfall dar.<br />

Dieses Beispiel zeigt, dass die bisher schon intensiven<br />

Kontrollen, Aufklärungsmaßnahmen, Gespräche<br />

und Beratungen im Rahmen der Betriebsbesichtigungen<br />

mit den Arbeitgebern auch weiterhin erforderlich<br />

sind und künftig weiter verstärkt werden müssen,<br />

um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />

der Jugendlichen zu gewährleisten.<br />

Bild 32: Mehr-Arbeit

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!