Berichte
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nen Sonn- und Feiertage durch Rechtsverordnung<br />
auch die Zuständigkeiten hinsichtlich der Bestimmung<br />
von Ausflugs–- und Wallfahrtsorten im Sinne<br />
des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes sowie für Genehmigungen,<br />
die im öffentlichen Interesse erforderlich<br />
werden, übertragen.<br />
Mit dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz erfolgt die<br />
Klarstellung, dass bei einer Beschäftigung von Arbeitnehmern<br />
im Einzelhandel die Bestimmungen des<br />
Arbeitszeitgesetzes vollumfänglich Anwendung finden.<br />
Durch die Begrenzung der zulässigen Beschäftigung<br />
auf maximal 22 Sonn– und Feiertage im Jahr<br />
3.3 Jugendarbeitsschutz<br />
Sieglinde Witthauer, Dieter Scheler<br />
TLAtV<br />
Aufgrund ihrer noch nicht abgeschlossenen physischen<br />
und psychischen Entwicklung brauchen Jugendliche<br />
erhöhten Schutz vor Überforderung in der<br />
Arbeitswelt. So sind Jugendliche durch das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
vor Arbeiten geschützt, die ihre<br />
physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen.<br />
Auch dürfen sie möglichen Gefährdungen<br />
während der Arbeit nicht ausgesetzt sein. Auf Bau-<br />
und Montagestellen darf die tägliche Schichtzeit von<br />
elf Stunden nicht überschritten werden.<br />
Bei der Arbeit eines Auszubildenden in einer Montagefirma<br />
kam es zu erheblichen Überschreitungen der<br />
zulässigen Schichtzeiten und der wöchentlichen Arbeitszeiten.<br />
Diese Firma führt vorwiegend Montagearbeiten<br />
in anderen Ländern aus. Die tägliche<br />
Arbeitszeit der Beschäftigten des Unternehmens<br />
wurde mitunter Montag bis Donnerstag auf bis zu<br />
13,5 Stunden verlängert, so dass die Mitarbeiter<br />
bereits Donnerstagabend bzw. Freitagmittag die<br />
Heimfahrt antreten konnten.<br />
Im vorliegenden Fall erfolgte die Information durch<br />
die Mutter des Jugendlichen. Die Sichtung der Berichtshefte<br />
der letzten zwei Jahre ergab, dass es in 56<br />
Fällen zu einer erheblichen Überschreitung der maximal<br />
zulässigen Schichtzeit für den Jugendlichen<br />
kam. Im Extremfall arbeitete der Jugendliche somit 52<br />
Stunden in der Woche.<br />
Auf die schriftliche Anhörung reagierte der Unternehmer<br />
nicht.<br />
In Folge der behördlichen Ermittlungen und wegen<br />
gravierender Verstöße zur Schichtzeit und zur wöchentlichen<br />
Arbeitszeit wurde gegen den Unternehmer<br />
ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet,<br />
welches zum Erlass eines Bußgeldbescheides führte.<br />
Der Rechtsanwalt des Beschuldigten legte Widerspruch<br />
gegen den Bußgeldbescheid ein und verlangte<br />
Akteneinsicht. Da er sich zu den übergebenen Unterlagen<br />
nicht äußerte, wurde als Folge des Wider-<br />
- 42 -<br />
wird den Arbeitnehmerschutzinteressen zusätzlich<br />
Rechnung getragen.<br />
Mit dem Abbau von Verwaltungsaufwand, der Reduzierung<br />
des Regelungsumfangs und der Vereinfachung<br />
der Ausnahmebestimmungen bei verkaufsoffenen<br />
Sonn– und Feiertagen leistet das Gesetz einen<br />
Beitrag zur Deregulierung. Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz<br />
strebt darüber hinaus ein möglichst<br />
ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den Interessen<br />
der Verbraucher, der Händler und der im Handel<br />
Beschäftigten an.<br />
spruchs die Akte an die Staatsanwaltschaft abgegeben.<br />
Die zu erwartende Gerichtsverhandlung steht<br />
bisher noch aus.<br />
Das Ausbildungsverhältnis wurde seitens des Unternehmers<br />
gelöst. Durch den Einsatz der Handwerkskammer<br />
konnte der Jugendliche glücklicherweise<br />
seine Ausbildung in einem anderen Betrieb beenden.<br />
In diesem Betrieb wurde offensichtlich dem<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz bisher nur unzureichend<br />
Beachtung beigemessen.<br />
Die in der unternehmerseitigen Reaktion zum Ausdruck<br />
kommende Uneinsichtigkeit stellt leider keinen<br />
Einzelfall dar.<br />
Dieses Beispiel zeigt, dass die bisher schon intensiven<br />
Kontrollen, Aufklärungsmaßnahmen, Gespräche<br />
und Beratungen im Rahmen der Betriebsbesichtigungen<br />
mit den Arbeitgebern auch weiterhin erforderlich<br />
sind und künftig weiter verstärkt werden müssen,<br />
um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />
der Jugendlichen zu gewährleisten.<br />
Bild 32: Mehr-Arbeit