Berichte
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1. Waren die Puzzles überhaupt für Kinder unter drei<br />
Jahren geeignet? Sind bei Kleinkindern die motorischen<br />
Fähigkeiten ausreichend, um ein Puzzle<br />
zusammensetzen zu können?<br />
2. Unter welchen Bedingungen und durch wen könnte<br />
die notwendige CE-Kennzeichnung erfolgen?<br />
Da die Spielzeuge sehr einfache Puzzles waren,<br />
wurden sie prinzipiell als „für Kinder unter drei Jahren<br />
geeignet“ klassifiziert.<br />
Mit Hilfe und Unterstützung des TLAtV leitete der<br />
Verein als Inverkehrbringer der Puzzles das Konformitätsverfahren<br />
beim TÜV Thüringen ein.<br />
Außerdem setzte sich der Verein mit dem Hersteller<br />
in Bosnien-Herzegowina in Verbindung mit dem<br />
Ergebnis, dass<br />
• die verschluckbaren Kleinteile konstruktiv<br />
verändert,<br />
• scharfe Kanten entsprechend gebrochen und<br />
• geeignete Farben und Materialien verwendet<br />
wurden.<br />
2.5 Schwerpunktaktion „Verleih von Verbraucherprodukten“<br />
Doreen Kaiser-Petzoldt<br />
TLAtV<br />
Im Jahr 2006 wurde die Schwerpunktaktion „Überprüfung<br />
der Einhaltung der Forderungen des Geräte-<br />
und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) beim Verleih<br />
von Verbraucherprodukten“ durchgeführt.<br />
Das GPSG erlegt Herstellern, Importeuren und<br />
Händlern aber auch Verleihern von Produkten<br />
(Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte) eine weit<br />
reichende Verantwortung auf.<br />
So werden auch an die „zuletzt Genannten“ konkrete<br />
Anforderungen beim Verleih gestellt.<br />
Da wir es beim Verleih in der Regel mit einem sich<br />
mehrfach wiederholenden Akt zu tun haben, erfolgt<br />
auf diese Weise, den ersten Verleihvorgang ggf. ausgenommen,<br />
stets ein Inverkehrbringen gebrauchter<br />
Produkte. Damit unterliegen diese Produkte auch<br />
keiner Rechtsverordnung zum GPSG, die allesamt<br />
gebrauchte Produkte aus ihren Anwendungsbereichen<br />
ausschließen. In diesem Fall bildet § 4 Abs. 2<br />
GPSG die Rechtsgrundlage für jene an diese Produkte<br />
zu stellenden Anforderungen betreffs Sicherheit und<br />
Gesundheitsschutz.<br />
Da es sich bei den im Fokus dieser Überprüfung stehenden<br />
Produkten um Verbraucherprodukte handelt,<br />
die im gebrauchten Zustand keiner Rechtsverordnung<br />
zum GPSG unterliegen, ist bei jedem erneuten<br />
Inverkehrbringen (Verleihakt) maßgeblich für die an<br />
diese Produkte zu stellenden Anforderungen die<br />
Rechtslage zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens,<br />
- 38 -<br />
Als Ergebnis konnte das CE-Zeichen für die Spielzeuge<br />
vergeben werden.<br />
Beim gesamten Verfahren hatte der soziale Hintergrund<br />
(gegenseitige Unterstützung gemeinnütziger,<br />
sozialer Einrichtungen auf internationaler Ebene)<br />
äußerste Priorität.<br />
Vereine sind aus unserer Erfahrung heraus nicht in<br />
der Lage, entsprechende finanzielle Mittel für eventuell<br />
notwendige Prüfungen bei zugelassenen Prüfstellen<br />
aufzubringen. Dies kann aber unumgänglich<br />
werden, damit Produkte, die in den Bereich der EU<br />
importiert werden sollen, dann auch den entsprechenden<br />
EU-Richtlinien genügen.<br />
Aus diesem Anlass wurde darauf hingewiesen und<br />
empfohlen, dass in Zukunft bei der Haushaltsplanung<br />
der Vereine derartige finanzielle Mittel zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
Als Ergebnis konnte dem Zollamt gemeldet werden,<br />
dass die Spielzeuge nunmehr den Vorschriften der<br />
EU-Spielzeugrichtlinie und der Verordnung über die<br />
Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGV) entsprechen.<br />
d.h. zum Zeitpunkt des jeweiligen aktuellen Verleihvorganges.<br />
Die Verleiher haben insbesondere darauf zu achten,<br />
dass die vom Hersteller an den Produkten angebrachten<br />
Warnhinweise erhalten bleiben und bei jedem<br />
Verleihakt eine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung<br />
in deutscher Sprache mitgegeben wird.<br />
Es dürfen keine Produkte verliehen werden, von denen<br />
der Verleiher weiß oder anhand vorliegender Informationen<br />
und Erfahrungen wissen muss, dass diese<br />
den Anforderungen des GPSG nicht entsprechen.<br />
Da die anzutreffende Produktpalette (u.a. Gartengeräte,<br />
Pumpen, Baugeräte, Spielzeug, Persönliche<br />
Schutzausrüstungen) beim Verleih sehr weit gefächert<br />
ist, wurde zunächst eine Erhebung über die auf<br />
dem Verleihmarkt von Verbraucherprodukten tätigen<br />
Firmen einschließlich der von ihnen verliehenen Produkte<br />
durchgeführt.<br />
Gezielt wurden 27 Unternehmen unterschiedlicher<br />
Branchen aufgesucht, welche im Verleih tätig sind.<br />
Die 27 aufgesuchten Unternehmen sind folgenden<br />
Branchen zuzuordnen: