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1 Technischer Arbeitsschutz<br />

1.1 Kontrolle von Biogasanlagen<br />

Lutz Peter<br />

TLAtV<br />

Im November 2005 ereignete sich im niedersächsischen<br />

Rhadereistedt ein schwerer Arbeitsunfall<br />

in einer Biogasanlage, in dessen Folge der Verlust<br />

von vier Menschenleben durch die toxische Wirkung<br />

von Schwefelwasserstoff zu beklagen war. Dies nahm<br />

die Arbeitsschutzbehörde Thüringen zum Anlass für<br />

eine Kontrolle der Biogasanlagen in ihrem Aufsichtsgebiet.<br />

Das Unglück in Niedersachsen ereignete<br />

sich durch das Zusammentreffen von Fehlleistungen<br />

hinsichtlich einer korrekten Gefährdungsbeurteilung<br />

sowie der mangelnden Umsetzung der erforderlichen<br />

technischen Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen.<br />

Da eine solche Konstellation nicht nur für das<br />

Auftreten toxischer Gase, sondern auch für die<br />

Gefährdung durch eine explosionsfähige Atmosphäre<br />

mit schweren Folgen verbunden sein kann, wurde für<br />

die Untersuchung in Thüringen ein ganzheitlicher<br />

Ansatz gewählt, der alle relevanten Gesichtspunkte<br />

des Arbeitsschutzes beim Betreiben von Biogasanlagen<br />

beinhaltet.<br />

Mit der Umsetzung der Schwerpunktaktion sollten<br />

folgende Fragen beantwortet werden:<br />

• Wie werden die Betreiber der Thüringer Biogasanlagen<br />

den Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes<br />

nach der Gefährdungsbeurteilung und<br />

der Realisierung der daraus folgenden Maßnahmen,<br />

insbesondere zum Schutz vor Gefahrstoffen<br />

und Explosionsgefahren, gerecht?<br />

• Gibt es in Thüringen Biogasanlagen, die in Bezug<br />

auf die eingesetzten Ausgangsstoffe, den<br />

baulichen Gegebenheiten sowie den technischen<br />

Randbedingungen ein ähnlich hohes Gefahrenpotenzial<br />

beinhalten, das in Niedersachsen auf<br />

tragische Weise zu dem schweren Arbeitsunfall<br />

geführt hat?<br />

• Wie wird in Thüringen ein einheitlicher Vollzug<br />

des Arbeitsschutzes in Biogasanlagen gewährleistet?<br />

Untersucht wurden 33 Biogasanlagen, davon unterlagen<br />

31 einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.<br />

Es muss festgestellt werden, dass die gesetzlich<br />

geforderten formellen Maßnahmen im Arbeitsschutz<br />

wie die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung<br />

Teil 2<br />

<strong>Berichte</strong><br />

- 19 -<br />

bei weitem nicht von jedem Anlagenbetreiber<br />

beachtet wurden. In nur 19 von 33 Fällen konnte die<br />

Gefährdungsbeurteilung als vollständig hinsichtlich<br />

ihres Umfanges und ihrer Qualität akzeptiert werden.<br />

Auch die Bestellung von Sicherheitsfachkräften oder<br />

das Genehmigungsverfahren nach der 4. BImSchV<br />

sind keine Garantie für ein zufrieden stellendes<br />

sicherheitstechnisches Management.<br />

Das Niveau der sicherheitstechnischen Ausstattung<br />

der Anlagen liegt deutlich höher, als es nach dem<br />

Stand der durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen<br />

zu vermuten wäre. In der überwiegenden Anzahl der<br />

Anlagen wurden die sicherheitstechnischen Forderungen<br />

zum Schutz vor toxischen Gasen, Explosionsgefährdungen<br />

oder Gefährdungen durch biologische<br />

Arbeitsstoffe erfüllt. Der Grund für den Unterschied<br />

zwischen den formell zu erfüllenden Pflichten<br />

und dem tatsächlichen sicherheitstechnischen<br />

Niveau der Anlagen liegt darin, dass die Errichter von<br />

Biogasanlagen bereits von sich aus ein den gesetzlichen<br />

Vorschriften entsprechendes Sicherheitsniveau<br />

einbringen.<br />

Das Niveau des Arbeitsschutzes in den Biogasanlagen<br />

Thüringens konnte nach den Ergebnissen der<br />

durchgeführten Untersuchungen nicht befriedigen.<br />

Die Kontrollbeauftragten der Arbeitsschutzbehörde<br />

mussten in 32 von 33 untersuchten Fällen in Revisionsschreiben<br />

eine Mängelbeseitigung fordern. Auf<br />

Anordnungen wurde verzichtet, weil die beanstandeten<br />

Mängel leichterer Art waren und keine unmittelbare<br />

Gefahr für das Betreiberpersonal bedeuteten.<br />

Die betroffenen Betriebe wurden für entsprechende<br />

Nachkontrollen vorgemerkt.<br />

Nach einem Vergleich mit den technologischen und<br />

baulichen Randbedingungen der 33 Thüringer Biogasanlagen<br />

mit denen der Unglücksanlage in Niedersachsen<br />

kann nach der geführten Untersuchung<br />

folgende Aussage getroffen werden:<br />

Auf Grund der anders gearteten Randbedingungen<br />

kann sich ein Unglück ähnlich dem in Niedersachsen<br />

in einer Thüringer Biogasanlage wahrscheinlich nicht<br />

wiederholen. Dazu fehlen in Thüringen sowohl in<br />

Hinsicht auf die Eigenschaften der eingesetzten<br />

Ausgangsmaterialien als auch auf die bauliche

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