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veränderungen, Krebs durch aromatische Amine“ (BK<br />
1301) zu registrieren. In 24 % der beurteilten Fälle<br />
konnte ein ursächlicher Zusammenhang zur beruf-<br />
4.3 Gewerbeärzte und Kontrollbeauftragte als Mobbingberater<br />
Heike Steinborn<br />
TLAtV<br />
Der Tätigkeits- und Strukturwandel in der Wirtschaft<br />
sowie die Arbeitsmarktsituation tragen zur Zunahme<br />
von psychischen und psychosozialen Beanspruchungen<br />
bzw. Fehlbelastungen der Beschäftigten bei. In<br />
der modernen Arbeitswelt nehmen als Ursachen für<br />
arbeitsbedingte Erkrankungen Stress, Zeitdruck,<br />
Über- bzw. Unterforderungen aber auch Mobbing an<br />
Bedeutung zu.<br />
Aus einer Erhebung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />
aus dem Jahre 2002 geht hervor, dass jede<br />
neunte Person im Laufe eines Arbeitslebens mindestens<br />
einmal gemobbt wird.<br />
Mobbing richtet erheblichen persönlichen und volkswirtschaftlichen<br />
Schaden an.<br />
Die Thüringer Arbeitsschutzbehörde hat auf diese<br />
neue Herausforderung psychischer Belastungen reagiert<br />
und seit Januar 2002 in den heutigen Regionalinspektionen<br />
des TLAtV Mobbingberatungsstellen<br />
etabliert.<br />
Als Rechtsgrundlage gilt das Bürgerliche Gesetzbuch<br />
sowie das Arbeitsschutzgesetz, welches den Arbeitgeber<br />
unter anderem verpflichtet, die sozialen Beziehungen<br />
in seinem Betrieb so zu gestalten, dass Beschäftigte<br />
vor gesundheitlichen Gefahren und sonstigen<br />
negativen Auswirkungen geschützt sind.<br />
Es wurde ein Beratungsangebot für Unternehmer,<br />
Arbeitnehmervertreter, Personalverwaltungen sowie<br />
vor allem für die Erstberatung von Betroffenen geschaffen.<br />
Dabei setzt die Thüringer Arbeitsschutzbehörde<br />
vorrangig auf Aufklärung, Information sowie<br />
Unterstützung der Betroffenen durch Vermittlung<br />
professioneller Hilfe.<br />
Zur Durchführung einer fachkompetenten Beratung<br />
erfolgte eine Qualifizierung der als Ansprechpartner<br />
vorgesehenen Gewerbeärzte und Arbeitsschutzfachleute<br />
im Rahmen einer mehrtägigen Fortbildung<br />
- 46 -<br />
lichen Tätigkeit wahrscheinlich gemacht werden, was<br />
in jedem dieser Fälle mit einer Leistungspflicht des<br />
Unfallversicherungsträgers verbunden war.<br />
durch Experten, die 2004 wiederholt wurde und für<br />
die auch weiterhin Bedarf besteht und deshalb fortgesetzt<br />
werden sollte.<br />
Ein wichtiger Bestandteil des Mobbingkonzeptes ist<br />
die Herausgabe des Faltblattes „Nein zu Mobbing“.<br />
In dieser Information finden Ratsuchende nicht nur<br />
Hinweise zu Mobbingpraktiken und deren Folgen,<br />
sondern auch die Adressen der Ansprechpartner in<br />
Thüringen. Gleichzeitig werden den Unternehmen<br />
(Arbeitgebern, Personalvertretungen) Vorschläge zur<br />
Vermeidung von Mobbing unterbreitet.<br />
Das Mobbingkonzept wurde auch auf Veranstaltungen<br />
der Thüringer Betriebsärzte, vor Gewerkschaften,<br />
Kirchen und Personalvertretungen, weiterhin<br />
im Rahmen einer Pressekonferenz öffentlich bekannt<br />
gemacht.<br />
Rückblickend ist festzustellen, dass das Angebot zur<br />
Beratung von den Betroffenen angenommen wurde.<br />
Frauen nahmen häufiger als Männer dieses in Anspruch.<br />
Es waren Beschäftigte aus dem öffentlichen<br />
Dienst als auch gewerblich Beschäftigte vertreten.<br />
Einen großen Anteil am Beratungsbedarf hatten Beschäftigte<br />
aus dem Dienstleistungsbereich. Das Alter<br />
ist über das gesamte Berufsleben verteilt.<br />
Vorrangig ging es bei diesen Beratungen um das<br />
Anhören der Ratsuchenden, die oft zum ersten Mal<br />
über ihre Probleme berichten konnten, weiterhin um<br />
die Entwicklung von Problemlösungen und die Information<br />
zu professionellen Hilfsangeboten.<br />
2006 nahm erstmals ein Arbeitgeber, der in seinem<br />
Unternehmen ein Ausgrenzen bestimmter Mitarbeiter<br />
bemerkte, das Beratungsangebot in Anspruch.<br />
Die gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass<br />
Beratungsbedarf besteht und weitere Kooperationspartner<br />
gewonnen werden sollten.