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keine Betriebsanleitung vom Verantwortlichen vorgelegt<br />

werden.<br />

Die Arbeitsmittel waren nicht mit einem CE- Kennzeichen<br />

versehen. Bei dem Traktor war seit Dezember<br />

2004 der TÜV abgelaufen.<br />

Aufgrund der Unfalluntersuchung in diesem Unternehmen<br />

wurde eine Anordnung mit sofortiger Vollziehung<br />

nach § 22 Absatz 3 ArbSchG ausgesprochen<br />

und schriftlich nachgereicht.<br />

Im Einzelnen wurde folgendes angeordnet:<br />

• Die Benutzung der selbstgebauten Arbeitsplattform<br />

in Verbindung mit der Hebeeinrichtung der<br />

Firma ist untersagt.<br />

• Das Arbeiten von Personen auf der selbstgebauten<br />

Arbeitsplattform in Verbindung mit der<br />

5.3 Schwerer Unfall an einer Exzenterpresse<br />

Rudi Kümpel<br />

TLAtV<br />

In einem Unternehmen kam es an einer Exzenterpresse,<br />

Typ KD 2324, Baujahr 1978, Hersteller UdSSR,<br />

zu einem schweren Arbeitsunfall mit verbleibendem<br />

Körperschaden.<br />

Eine Leiharbeiterin verlor dabei von Ihrer rechten<br />

Hand zwei Fingerglieder des Zeigefingers und jeweils<br />

ein Glied von Mittel- und Ringfinger.<br />

Bei ihrer Anstellung wurde sie in allgemeiner Form zu<br />

Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes unterwiesen.<br />

Nach etwa einem Jahr erfolgte ein Einsatz in<br />

einer Presserei. Bei diesem Einsatz wurde lediglich<br />

durch einen Vorarbeiter und Einrichter der Arbeitsablauf<br />

erläutert. Eine spezielle Unterweisung wurde<br />

nicht, schon gar nicht aktenkundig, durchgeführt.<br />

Aufgabe der Leiharbeiterin war es, an einer Exzenterpresse<br />

den Rand der gefertigten Überlaufsiebe zu<br />

beschneiden. Hierzu hatte sie die vorgefertigten Teile<br />

mit einer Zange in das Werkzeug einzulegen und mit<br />

der Zweihandbedienung die Presse auszulösen. Nach<br />

dem Arbeitsgang waren das Teil und der Abschnitt<br />

mittels Pressluft auszublasen.<br />

Bei der Unfalluntersuchung wurde festgestellt, dass<br />

die Presse von einer befähigten Person geprüft war,<br />

ein Protokoll erstellt und eine Plakette zum Beleg der<br />

erfolgten Prüfung angebracht war. Lediglich im Prüfbericht<br />

wird ausgesagt, dass die Presse nicht den<br />

Forderungen der Berufsgenossenschaft entspricht.<br />

Ferner war festzustellen, dass das Unternehmen<br />

• keine spezielle Unterweisung nachweisen konnte<br />

(ArbSchG § 4 Nr. 7, BGV A 1, § 4);<br />

• eine Gefährdungsbeurteilung für die Presse mit<br />

den eingerichteten Werkzeugen nicht erfolgt war<br />

(ArbSchG § 5, BetrSichV § 3);<br />

- 48 -<br />

Hebeeinrichtung darf erst weitergeführt werden,<br />

wenn die Hebeeinrichtung sachgerecht repariert,<br />

von einer sachkundigen Person überprüft und<br />

mit einer Konformitätserklärung vom Hersteller<br />

ausgestattet worden ist.<br />

• Die weitere vorhandene alte Arbeitsplattform darf<br />

erst benutzt werden, wenn der einwandfreie Zustand<br />

von einer sachkundigen Person überprüft<br />

worden ist.<br />

• Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen<br />

die notwendigen Maßnahmen für die sichere<br />

Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsplattformen<br />

ermittelt werden.<br />

Bild 38: Arbeitsplatz Exzenterpresse<br />

• der Abstand zwischen Ober- und Unterwerkzeug<br />

mit 36 mm zu groß war (ArbSchG §§ 3 und 4,<br />

BetrSichV § 7 und Anhang 1 zu § 7 Punkt 2.8);<br />

• nach dem Einrichten die Presse nicht durch eine<br />

Kontrollperson überprüft worden war (BGR 500<br />

Kap. 2.3 Ziffer 3.5) und<br />

• die Hinweise der Sicherheitsfachkraft auf erkannte<br />

Mängel bei der Prüfung und dem Betrieb der<br />

Pressen nicht beachtet wurden, so dass durch die<br />

Regionalinspektion festgestellt werden musste,<br />

dass grobe Verstöße gegen grundsätzliche und<br />

spezielle Arbeitsschutznormen vorliegen.<br />

Es wurde Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung<br />

durch die Aufsichtsbehörde erstattet.<br />

Im Unternehmen wurde die Presse mit sofortiger<br />

Wirkung außer Betrieb genommen und verschrottet.<br />

Für alle anderen vorhandenen Pressen erfolgte eine

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