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Groß- und<br />

Einzelhandel<br />

63%<br />

Bild 29: Branchenverteilung<br />

Vereine<br />

7% Dienstleistung<br />

4%<br />

Verleihgeschäft<br />

26%<br />

Die Aktion begann in den klassischen Baumärkten,<br />

welche ausschließlich Verbraucherprodukte (zumeist<br />

Gartentechnik) im Niedrigpreissektor an den „Hobby-<br />

Heimwerker“ entleihen und führte zu Unternehmen,<br />

welche sich im Verleihgeschäft spezialisiert haben,<br />

und i. d. R. „schwere Technik“ an Firmenkundschaft<br />

(z.B. Bauunternehmen) im Bundesgebiet verleihen.<br />

In den 27 Unternehmen wurden insgesamt 45 Verbraucherprodukte<br />

überprüft. Diese 45 Produkte<br />

können wie folgt eingestuft werden:<br />

Es wird eingeschätzt, dass die Verleiher grundsätzlich<br />

bemüht sind, möglichst mängelfreie Verbraucherprodukte<br />

zu verleihen.<br />

In keinem Fall wurden an den 45 in die Sonderaktion<br />

einbezogenen Produkten augenscheinliche sicherheitstechnische<br />

Mängel festgestellt. Dies wird nicht<br />

zuletzt dadurch gewährleistet, dass Verleiher vorrangig<br />

Produkte anbieten, welche durch ein jüngeres<br />

Baujahr gekennzeichnet sind.<br />

Maschinen<br />

61%<br />

Bild 30: Produktübersicht<br />

Spielzeug<br />

13%<br />

PSA<br />

4%<br />

Allgemeine<br />

Produkte<br />

4%<br />

Elektrische<br />

Betriebsmittel<br />

18%<br />

12 % der Produkte waren noch kein Jahr alt, 45 %<br />

nicht älter als zwei Jahre und 79 % aller Leihprodukte<br />

waren maximal fünf Jahre alt.<br />

Verbraucherprodukte und Maschinen älteren Baujahres<br />

werden, bevor Mängel und Reparaturen anfallen,<br />

aus dem Verleihprozess entfernt. Es wurde<br />

festgestellt, dass Verleiher „schwerer“ und zumeist<br />

sehr kostenintensiver Technik diese an vorgemerkte<br />

Kundschaft veräußern, während Verbraucherprodukte<br />

aus dem kostengünstigen Segment – also Verbraucherprodukte<br />

aus dem Angebot von Baumärkten<br />

angeboten werden – vernichtet werden.<br />

- 39 -<br />

9<br />

keine<br />

Angabe<br />

5<br />

vor<br />

2000<br />

2<br />

1<br />

2<br />

8<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />

Bild 31: Baujahr der Produkte<br />

Die Umsetzung der Forderung des GPSG, dass nur<br />

sichere Produkte verliehen werden, fängt beim Hersteller<br />

an.<br />

Grundsätzlich sollte vom Hersteller zu jedem Produkt<br />

eine deutschsprachige Gebrauchs- oder Bedienungsanleitung<br />

mitgeliefert werden. Auf vielen Produkten<br />

werden ebenfalls, sofern erforderlich, herstellerseitig<br />

Warnhinweise und Piktogramme (z. B. Tragen von<br />

Persönlichen Schutzausrüstungen) aufgebracht.<br />

Eine Aufgabe des Verleihers besteht auch darin,<br />

neben der mündlichen Einweisung in die Bedienung<br />

des jeweiligen Produktes die vom Hersteller empfohlenen<br />

bzw. geforderten Prüfintervalle einzuhalten,<br />

um das Risiko einer Gefährdung zu minimieren.<br />

Wiederkehrende Prüfungen (z. B. die Prüfung auf<br />

Elektrosicherheit) werden durch befähigte Personen<br />

intern oder extern nachweislich durchgeführt, jedoch<br />

erhält der Entleiher im gewerblichen Bereich sehr selten<br />

bzw. nur auf ausdrücklichem Wunsch Prüfnachweise.<br />

Diese Verfahrensweise ist im Privatsektor durchaus<br />

akzeptabel, jedoch müssen gewerbliche Entleiher<br />

„schwerer Technik“ aus Gründen der Nachweispflicht<br />

(z.B. auf Baustellen gegenüber Kontrollorganen)<br />

diese Dokumentationen vorhalten. Die bloße Anbringung<br />

einer Prüfplakette ist nicht ausreichend.<br />

Den Verleihern wurde empfohlen, die Originalunterlagen<br />

der technischen Dokumentationen zu den<br />

Produkten im Unternehmen aufzubewahren. Dem<br />

Entleiher sollten gut lesbare Duplikate der Begleitdokumentationen<br />

mit ausgehändigt werden.<br />

In zwei Fällen erhielt der Entleiher weder eine mündliche<br />

Unterweisung noch sonstige Informationen<br />

über Gebrauch, Bedienung bzw. über typische Gefährdungen.<br />

In diesen Unternehmen waren neben<br />

einer intensiven Beratung zur Thematik auch behördliche<br />

Maßnahmen in Form von Revisionsschreiben<br />

notwendig.<br />

Zweimal wurden seitens des Verleihers auch Aufsichts–<br />

bzw. Bedienpersonal über die zeitlich begrenzte<br />

Verleihzeit von maximal einem Tag zur Verfügung<br />

gestellt, so beispielsweise beim Verleih der<br />

Hüpf- und Spielburgen.<br />

6<br />

9<br />

3

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