Berichte
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Groß- und<br />
Einzelhandel<br />
63%<br />
Bild 29: Branchenverteilung<br />
Vereine<br />
7% Dienstleistung<br />
4%<br />
Verleihgeschäft<br />
26%<br />
Die Aktion begann in den klassischen Baumärkten,<br />
welche ausschließlich Verbraucherprodukte (zumeist<br />
Gartentechnik) im Niedrigpreissektor an den „Hobby-<br />
Heimwerker“ entleihen und führte zu Unternehmen,<br />
welche sich im Verleihgeschäft spezialisiert haben,<br />
und i. d. R. „schwere Technik“ an Firmenkundschaft<br />
(z.B. Bauunternehmen) im Bundesgebiet verleihen.<br />
In den 27 Unternehmen wurden insgesamt 45 Verbraucherprodukte<br />
überprüft. Diese 45 Produkte<br />
können wie folgt eingestuft werden:<br />
Es wird eingeschätzt, dass die Verleiher grundsätzlich<br />
bemüht sind, möglichst mängelfreie Verbraucherprodukte<br />
zu verleihen.<br />
In keinem Fall wurden an den 45 in die Sonderaktion<br />
einbezogenen Produkten augenscheinliche sicherheitstechnische<br />
Mängel festgestellt. Dies wird nicht<br />
zuletzt dadurch gewährleistet, dass Verleiher vorrangig<br />
Produkte anbieten, welche durch ein jüngeres<br />
Baujahr gekennzeichnet sind.<br />
Maschinen<br />
61%<br />
Bild 30: Produktübersicht<br />
Spielzeug<br />
13%<br />
PSA<br />
4%<br />
Allgemeine<br />
Produkte<br />
4%<br />
Elektrische<br />
Betriebsmittel<br />
18%<br />
12 % der Produkte waren noch kein Jahr alt, 45 %<br />
nicht älter als zwei Jahre und 79 % aller Leihprodukte<br />
waren maximal fünf Jahre alt.<br />
Verbraucherprodukte und Maschinen älteren Baujahres<br />
werden, bevor Mängel und Reparaturen anfallen,<br />
aus dem Verleihprozess entfernt. Es wurde<br />
festgestellt, dass Verleiher „schwerer“ und zumeist<br />
sehr kostenintensiver Technik diese an vorgemerkte<br />
Kundschaft veräußern, während Verbraucherprodukte<br />
aus dem kostengünstigen Segment – also Verbraucherprodukte<br />
aus dem Angebot von Baumärkten<br />
angeboten werden – vernichtet werden.<br />
- 39 -<br />
9<br />
keine<br />
Angabe<br />
5<br />
vor<br />
2000<br />
2<br />
1<br />
2<br />
8<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />
Bild 31: Baujahr der Produkte<br />
Die Umsetzung der Forderung des GPSG, dass nur<br />
sichere Produkte verliehen werden, fängt beim Hersteller<br />
an.<br />
Grundsätzlich sollte vom Hersteller zu jedem Produkt<br />
eine deutschsprachige Gebrauchs- oder Bedienungsanleitung<br />
mitgeliefert werden. Auf vielen Produkten<br />
werden ebenfalls, sofern erforderlich, herstellerseitig<br />
Warnhinweise und Piktogramme (z. B. Tragen von<br />
Persönlichen Schutzausrüstungen) aufgebracht.<br />
Eine Aufgabe des Verleihers besteht auch darin,<br />
neben der mündlichen Einweisung in die Bedienung<br />
des jeweiligen Produktes die vom Hersteller empfohlenen<br />
bzw. geforderten Prüfintervalle einzuhalten,<br />
um das Risiko einer Gefährdung zu minimieren.<br />
Wiederkehrende Prüfungen (z. B. die Prüfung auf<br />
Elektrosicherheit) werden durch befähigte Personen<br />
intern oder extern nachweislich durchgeführt, jedoch<br />
erhält der Entleiher im gewerblichen Bereich sehr selten<br />
bzw. nur auf ausdrücklichem Wunsch Prüfnachweise.<br />
Diese Verfahrensweise ist im Privatsektor durchaus<br />
akzeptabel, jedoch müssen gewerbliche Entleiher<br />
„schwerer Technik“ aus Gründen der Nachweispflicht<br />
(z.B. auf Baustellen gegenüber Kontrollorganen)<br />
diese Dokumentationen vorhalten. Die bloße Anbringung<br />
einer Prüfplakette ist nicht ausreichend.<br />
Den Verleihern wurde empfohlen, die Originalunterlagen<br />
der technischen Dokumentationen zu den<br />
Produkten im Unternehmen aufzubewahren. Dem<br />
Entleiher sollten gut lesbare Duplikate der Begleitdokumentationen<br />
mit ausgehändigt werden.<br />
In zwei Fällen erhielt der Entleiher weder eine mündliche<br />
Unterweisung noch sonstige Informationen<br />
über Gebrauch, Bedienung bzw. über typische Gefährdungen.<br />
In diesen Unternehmen waren neben<br />
einer intensiven Beratung zur Thematik auch behördliche<br />
Maßnahmen in Form von Revisionsschreiben<br />
notwendig.<br />
Zweimal wurden seitens des Verleihers auch Aufsichts–<br />
bzw. Bedienpersonal über die zeitlich begrenzte<br />
Verleihzeit von maximal einem Tag zur Verfügung<br />
gestellt, so beispielsweise beim Verleih der<br />
Hüpf- und Spielburgen.<br />
6<br />
9<br />
3