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Bagger- und<br />

Radladerfahrer<br />

A-Staub Quarz E-Staub<br />

[mg/m³] [mg/m³] [mg/m³]<br />

90er Perzentil 1,5 0,114 2,2<br />

Arithmetisches<br />

Mittel<br />

0,7 0,038 1,5<br />

Min. 0,0 0,0 0,1<br />

Max. 3,0 0,165 8,0<br />

Schlussfolgerungen für die Praxis<br />

Beschäftigte an mobilen Bauschuttrecycling-Anlagen<br />

müssen von einer Überschreitung der Staubgrenzwerte<br />

ausgehen. Deshalb ist das Tragen von Atemschutz<br />

Typ FFP 2 notwendig und der Einsatz staubminimierender<br />

Maßnahmen (Befeuchten des Ausgangsmaterials,<br />

Beregnen des gebrochenen Materials,<br />

Einsatz von Sprühdüsen) erforderlich.<br />

Geschlossenen Fahrerkabinen mit einem funktionierenden<br />

Filtersystem sind Voraussetzung für annehm-<br />

bare Arbeitsbedingungen für die Fahrer der Transportfahrzeuge<br />

0,25<br />

0,51<br />

0,9<br />

4,04<br />

0,08 0,09 0,2<br />

2,26<br />

nass (n=4) erdfeucht (n=10) trocken (n=10)<br />

5,73<br />

Max<br />

Mittelwert<br />

Min<br />

Bild 12: A-Staub-Belastung in Abhängigkeit von der<br />

Feuchte des Materials<br />

1.4 Erarbeitung von Handlungsanleitungen für den Umgang mit alternativen Kraftstoffen wie<br />

Flüssig– bzw. Autogas sowie Bioethanol<br />

Michael Borzel<br />

TLAtV<br />

Aufgrund der Preisentwicklung im Bereich herkömmlicher<br />

Kraftstoffe (wie Benzin und Diesel) war<br />

innerhalb der letzten Jahre eine steigende Nachfrage<br />

nach preiswerteren Alternativen zu verzeichnen.<br />

Beispielhaft sind hier vor allem Flüssig– bzw. Auto-<br />

und Erdgas oder aber auch bioethanolhaltige Kraftstoffe,<br />

wie E50 bzw. E85 zu nennen.<br />

Der mit dieser Entwicklung einhergehende Boom bei<br />

der Projektierung und Errichtung entsprechender<br />

Abgabestationen bzw. Tankstellen führte letztlich<br />

dazu, dass die für den Vollzug der Betriebssicherheitsverordnung<br />

(BetrSichV) zuständigen Behörden<br />

im Rahmen des notwendigen Erlaubnisverfahrens<br />

verstärkt mit dieser Thematik konfrontiert wurden.<br />

Da ein in diesem Zusammenhang anwendbares<br />

Regelwerk, wie z.B. die Technische Regeln Druckgase<br />

(TRG) oder die Technischen Regeln brennbare<br />

Flüssigkeiten (TRbF) entweder veraltet oder aber gar<br />

nicht vorhanden war, gab es im Rahmen der<br />

Bearbeitung entsprechender Erlaubnisse, aber auch<br />

bei der Umsetzung der in den Erlaubnisbescheiden<br />

festgelegten Nebenbestimmungen immer wieder<br />

Unklarheiten und Diskussionen.<br />

Darüber hinaus, war von Seiten des für die Fortschreibung<br />

des Regelwerkes zuständigen Ausschusses<br />

für Betriebssicherheit in absehbarer Zeit<br />

nicht mit aussagefähigen Regeln zu rechnen.<br />

- 23 -<br />

Vor diesem Hintergrund ergab sich die dringende<br />

Notwendigkeit eine für alle Beteiligten (Hersteller,<br />

Betreiber, Überwacher und Behörden) auf dem Stand<br />

der Technik basierende akzeptabel Lösung möglichst<br />

zeitnah zu finden.<br />

Infolgedessen wurden über einen Vertreter der<br />

Thüringer Arbeitsschutzverwaltung erste Kontakte zu<br />

dem die Flüssig- bzw. Autogasbranche vertretenden<br />

Industrieverband, dem Deutschen Verband für<br />

Flüssiggas (DVFG), geknüpft.<br />

Da auch hier die Problematik bereits bekannt war,<br />

signalisierte man schnell Bereitschaft zur Mitarbeit<br />

und organisierte eine erste Zusammenkunft der<br />

beteiligten Kreise.<br />

So trafen sich erstmals am 11.4.2005 Vertreter des<br />

DVFG, des Verbandes der TÜV e.V. (VdTÜV) und der<br />

Länder zu einem informellen Gespräch. Im Ergebnis<br />

dessen sollte möglichst zeitnah ein Vorschlag zur<br />

Anpassung der bisher geltenden TRG 404 „Anlagen<br />

zum Füllen von Treibgastanks – Flüssiggastankstellen“<br />

erarbeitet werden. Während die Arbeiten an<br />

einem entsprechenden Entwurf zügig voran gingen,<br />

zeigte sich zunehmend die Schwierigkeit, eine<br />

anlagenbezogene Regel wie die TRG 404 in das<br />

gefährdungsbezogene Regelwerk nach BetrSichV zu<br />

überführen.

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