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außerordentliche Prüfung mit dem Ziel, ähnliche<br />

Gefährdungen auszuschließen. Seitdem trat kein<br />

5.4 Unfall an einer Kantenanleimmaschine<br />

Gotthard Pötsch<br />

TLAtV<br />

Beim Justieren der Kappsäge in einer laufenden Kantenanleimmaschine<br />

sind einem Arbeitnehmer der<br />

Daumen und das erste Glied vom Zeigefinger der<br />

rechten Hand abgesägt und der Mittelfinger verletzt<br />

worden.<br />

Im Unternehmen werden Möbel hergestellt. Mit Hilfe<br />

der Kantenanleimmaschine werden Möbelspanplatten,<br />

die schon auf Maß zugeschnitten sind entsprechende<br />

Dekorkanten angeleimt. Bei der normalen<br />

Tätigkeit sind durch den Maschinenbediener lediglich<br />

die Möbelspanplatten in die Maschine einzulegen.<br />

Vom Ablauf ist die Maschine so eingestellt, dass die<br />

Dekorkante mit geringen Übermaßen an die Spanplatte<br />

angeleimt wird. Im nächsten Arbeitsschritt wird<br />

durch die Kappsägen die Länge der Dekorkante der<br />

Länge der Spanplatte automatisch angepasst. In<br />

einem weiteren Arbeitsschritt wird die der Materialstärke<br />

der Spanplatte überstehende Dekorkante abgefräst.<br />

Nachdem die Spanplatte die Maschine verlassen<br />

hat, wird diese über entsprechende Fördereinrichtungen<br />

wieder zum Maschinenbediener automatisch<br />

zurück transportiert.<br />

Um die Möbelspanplatten in der entsprechenden<br />

Qualität fertigen zu können, muss regelmäßig die<br />

Kappsäge justiert werden. Zum Justieren der Säge<br />

wird eine Schutzhaube geöffnet, die im Normalzustand<br />

verriegelt ist und mit einem zwangsgeführten<br />

Schalter überwacht wird.<br />

Bild 39: Gesamtansicht der Maschine<br />

Die Maschine wurde gemäß der EG-Maschinenrichtlinie<br />

98/37/EG konstruiert und gebaut.<br />

Durch vorgesehene Schutzfunktionen wurde ein Eingreifen<br />

in den Gefahrenbereich bei laufender Maschine<br />

sicher verhindert.<br />

- 49 -<br />

Unfall mehr in dem Unternehmen auf.<br />

Zum Zeitpunkt der Unfalluntersuchung war die Verriegelung<br />

der Schutzhaube nicht wirksam. Auch der<br />

Schalter zur Überwachung der Schutzhaube, war in<br />

seiner Stellung wirkungslos. Auf Grund der unwirksamen<br />

vorgenannten sicherheitstechnischen Einrichtungen<br />

konnte der Verunfallte bei der Korrektur der<br />

Sägeeinrichtung bei laufender Maschine in den Gefahrenbereich<br />

der Kappsäge fassen und sich die<br />

schweren Verletzungen zuziehen.<br />

Auf die Leistung der Maschine hatte die unwirksame<br />

Sicherheitseinrichtung keinen wesentlichen Einfluss.<br />

Lediglich die Feinjustierung der Sägen geht unbedeutend<br />

schneller, da die Maschine nicht ausgeschaltet<br />

werden muss. Wer letztendlich die Verriegelung der<br />

Schutzhaube unwirksam machte, muss noch im Rahmen<br />

des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft<br />

geklärt werden.<br />

Bild 40: Zwangsgeführter Schalter wurde außer Betrieb<br />

genommen<br />

Im Rahmen der Unfalluntersuchung wurden in Abstimmung<br />

mit der Geschäftsführung nachfolgende<br />

Maßnahmen festgelegt:

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