Berichte
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Teil 1<br />
Übersicht<br />
1 Neustrukturierung der Thüringer Arbeitsschutzbehörden<br />
Dr. Wolfgang Weinrich<br />
TMSFG<br />
Die Thüringer Arbeitsschutzbehörden gehörten<br />
1991 zu den ersten Behörden des jungen Freistaats,<br />
die sich in gut funktionierenden Arbeitsstrukturen<br />
organisierten und bewährten. Der Behördenaufbau<br />
war dreigliedrig.<br />
Die oberste Landesbehörde für den Arbeitsschutz<br />
war das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie<br />
und Gesundheit mit den drei Referaten<br />
Technischer Arbeitsschutz, Gefahrstoffe und sozialer<br />
und medizinischer Arbeitsschutz.<br />
Als Mittelbehörde fungierte das Landesamt für<br />
Soziales und Familie, Abteilung Arbeitsschutz und<br />
Arbeitsmedizin.<br />
Als untere Verwaltungsbehörden waren die Ämter<br />
für Arbeitsschutz in Erfurt, Gera, Nordhausen und<br />
Suhl für den Vollzug zuständig.<br />
In seiner Regierungserklärung am 9. September<br />
2004 stellte Ministerpräsident Althaus die Strukturen<br />
der Landesverwaltung auf den Prüfstand,<br />
Strukturen, die nach der Wende neu aufgebaut<br />
wurden und die ihre Berechtigung hatten, die aber<br />
den veränderten Bedingungen angemessen mit<br />
dem Ziel neu gestaltet werden müssen, mehr<br />
Effektivität und Einsparungen in den Ressorts zu<br />
erreichen.<br />
Bezogen auf den Arbeitsschutz stand die Aufgabe,<br />
die bisherigen Behörden aufzulösen und zu prüfen,<br />
wie und in welchen Strukturen die notwendigen<br />
Aufgaben des technischen, sozialen und medizinischen<br />
Arbeitsschutzes, des technischen<br />
Verbraucherschutzes und der allgemeinen Produktsicherheit<br />
künftig zu erledigen sind.<br />
In den folgenden sechs Monaten wurden der<br />
Landesregierung eine Reihe von fachlichen Vorschlägen<br />
zur Organisation der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht<br />
unterbreitet.<br />
In ihrem Verwaltungsreformkonzept zur Behördenstrukturreform<br />
vom 1. März 2005 legte die<br />
Landesregierung fest, dass die Aufgaben des Ar-<br />
- 6 -<br />
beitsschutzes künftig in einem Landesbetrieb erfüllt<br />
werden sollen.<br />
Am 13. Dezember 2005 beschloss die Landesregierung<br />
die Anordnung zur Errichtung des Thüringer<br />
Landesbetriebes für Arbeitsschutz und<br />
technischen Verbraucherschutz zum 1. Januar<br />
2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats<br />
Thüringen Nr. 17 S. 426 vom 23.12.2005).<br />
Gleichzeitig wurden im Rahmen einer Organisationsveränderung<br />
im Thüringer Ministerium für<br />
Soziales, Familie und Gesundheit zum 1. Januar<br />
2006 die drei Referate Technischer Arbeitsschutz,<br />
Gefahrstoffe und Sozialer und medizinischer<br />
Arbeitsschutz zu einem Referat Arbeitsschutz<br />
zusammengelegt.<br />
Die Thüringer Arbeitsschutzverwaltung ist seitdem<br />
zweistufig organisiert. Das Thüringer Ministerium<br />
für Soziales, Familie und Gesundheit ist<br />
die oberste Arbeitsschutzbehörde im Freistaat<br />
Thüringen und übt die Dienst- und Fachaufsicht<br />
über den Landesbetrieb für Arbeitsschutz und<br />
technischen Verbraucherschutz aus. Der Landesbetrieb<br />
ist hinsichtlich der Wahrnehmung der<br />
Vollzugsaufgaben im Arbeitsschutz und technischen<br />
Verbraucherschutz eine obere Landesbehörde.<br />
Im Jahr 2006 galt es, die im Jahr 2005 entwickelte<br />
und auf den Weg gebrachte Konzeption des Landesbetriebes<br />
umzusetzen. Die innerbetrieblichen<br />
Strukturen wurden aufgebaut und Verwaltungsabläufe<br />
gestrafft oder neu organisiert. Mit seinen<br />
vier Außenstellen, den Regionalinspektionen in<br />
Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl, wird der Landesbetrieb<br />
auch künftig die Belange des Arbeitsschutzes<br />
und des technischen Verbraucherschutzes<br />
in der Fläche, also betriebs- und bürgernah<br />
wahrnehmen.