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Teil 1<br />

Übersicht<br />

1 Neustrukturierung der Thüringer Arbeitsschutzbehörden<br />

Dr. Wolfgang Weinrich<br />

TMSFG<br />

Die Thüringer Arbeitsschutzbehörden gehörten<br />

1991 zu den ersten Behörden des jungen Freistaats,<br />

die sich in gut funktionierenden Arbeitsstrukturen<br />

organisierten und bewährten. Der Behördenaufbau<br />

war dreigliedrig.<br />

Die oberste Landesbehörde für den Arbeitsschutz<br />

war das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie<br />

und Gesundheit mit den drei Referaten<br />

Technischer Arbeitsschutz, Gefahrstoffe und sozialer<br />

und medizinischer Arbeitsschutz.<br />

Als Mittelbehörde fungierte das Landesamt für<br />

Soziales und Familie, Abteilung Arbeitsschutz und<br />

Arbeitsmedizin.<br />

Als untere Verwaltungsbehörden waren die Ämter<br />

für Arbeitsschutz in Erfurt, Gera, Nordhausen und<br />

Suhl für den Vollzug zuständig.<br />

In seiner Regierungserklärung am 9. September<br />

2004 stellte Ministerpräsident Althaus die Strukturen<br />

der Landesverwaltung auf den Prüfstand,<br />

Strukturen, die nach der Wende neu aufgebaut<br />

wurden und die ihre Berechtigung hatten, die aber<br />

den veränderten Bedingungen angemessen mit<br />

dem Ziel neu gestaltet werden müssen, mehr<br />

Effektivität und Einsparungen in den Ressorts zu<br />

erreichen.<br />

Bezogen auf den Arbeitsschutz stand die Aufgabe,<br />

die bisherigen Behörden aufzulösen und zu prüfen,<br />

wie und in welchen Strukturen die notwendigen<br />

Aufgaben des technischen, sozialen und medizinischen<br />

Arbeitsschutzes, des technischen<br />

Verbraucherschutzes und der allgemeinen Produktsicherheit<br />

künftig zu erledigen sind.<br />

In den folgenden sechs Monaten wurden der<br />

Landesregierung eine Reihe von fachlichen Vorschlägen<br />

zur Organisation der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht<br />

unterbreitet.<br />

In ihrem Verwaltungsreformkonzept zur Behördenstrukturreform<br />

vom 1. März 2005 legte die<br />

Landesregierung fest, dass die Aufgaben des Ar-<br />

- 6 -<br />

beitsschutzes künftig in einem Landesbetrieb erfüllt<br />

werden sollen.<br />

Am 13. Dezember 2005 beschloss die Landesregierung<br />

die Anordnung zur Errichtung des Thüringer<br />

Landesbetriebes für Arbeitsschutz und<br />

technischen Verbraucherschutz zum 1. Januar<br />

2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats<br />

Thüringen Nr. 17 S. 426 vom 23.12.2005).<br />

Gleichzeitig wurden im Rahmen einer Organisationsveränderung<br />

im Thüringer Ministerium für<br />

Soziales, Familie und Gesundheit zum 1. Januar<br />

2006 die drei Referate Technischer Arbeitsschutz,<br />

Gefahrstoffe und Sozialer und medizinischer<br />

Arbeitsschutz zu einem Referat Arbeitsschutz<br />

zusammengelegt.<br />

Die Thüringer Arbeitsschutzverwaltung ist seitdem<br />

zweistufig organisiert. Das Thüringer Ministerium<br />

für Soziales, Familie und Gesundheit ist<br />

die oberste Arbeitsschutzbehörde im Freistaat<br />

Thüringen und übt die Dienst- und Fachaufsicht<br />

über den Landesbetrieb für Arbeitsschutz und<br />

technischen Verbraucherschutz aus. Der Landesbetrieb<br />

ist hinsichtlich der Wahrnehmung der<br />

Vollzugsaufgaben im Arbeitsschutz und technischen<br />

Verbraucherschutz eine obere Landesbehörde.<br />

Im Jahr 2006 galt es, die im Jahr 2005 entwickelte<br />

und auf den Weg gebrachte Konzeption des Landesbetriebes<br />

umzusetzen. Die innerbetrieblichen<br />

Strukturen wurden aufgebaut und Verwaltungsabläufe<br />

gestrafft oder neu organisiert. Mit seinen<br />

vier Außenstellen, den Regionalinspektionen in<br />

Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl, wird der Landesbetrieb<br />

auch künftig die Belange des Arbeitsschutzes<br />

und des technischen Verbraucherschutzes<br />

in der Fläche, also betriebs- und bürgernah<br />

wahrnehmen.

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