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• Beschäftigte haben ein CO2-Warngerät im Einwurfbereich<br />

in Arbeitshöhe zu tragen, das bei<br />

Erreichen des Arbeitsplatzgrenzwertes von 5 000<br />

ppm einen Warnton abgibt.<br />

• Reduzierung von unbedingt notwendigen Sichtkontrollen<br />

durch Beschäftigte auf ein Minimum,<br />

wobei ein Abstand von mindestens 50 cm über<br />

der Einwurföffnung einzuhalten ist<br />

• Bei Überschreitung von 5000 ppm CO2 ist vom<br />

Dom zurückzutreten bis der Grenzwert für die<br />

CO2-Konzentration wieder eingehalten wird.<br />

• Bei kurzzeitiger (zulässiger) Überschreitung des<br />

Grenzwertes ist das Verhalten mit dem Verantwortlichen<br />

für den Arbeitsschutz vor Ort abzustimmen<br />

(messtechnische Überwachung)<br />

Aus diesen Ergebnissen wurden erforderliche Entscheidungen<br />

zur Schutzmaßnahmen abgeleitet,<br />

- 32 -<br />

welche anschließend in der Gefährdungsbeurteilung<br />

zu dokumentieren sind. Damit sollte für die Ausführenden<br />

der Tiertötung eine sichere Technik zur<br />

Verfügung stehen.<br />

In Zusammenarbeit mit anderen Behörden (Thüringer<br />

Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz,<br />

Veterinäramt und dem Landesamt<br />

für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt) konnten effiziente<br />

und wirksame Lösungen zum Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutz in die Gesamtproblematik Tiertötungen<br />

erarbeitet werden.<br />

Der TLAtV kontrolliert bei Revisionen die Umsetzung<br />

der erforderlichen Schutzmaßnahmen.<br />

Als Literatur wird auf eine 2006 erschienene Informationsbroschüre<br />

des Landesamtes für Verbraucherschutz<br />

Sachsen-Anhalt „Tötung von Hausgeflügel aus<br />

besonderem Anlass“ verwiesen.

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