Berichte
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• Beschäftigte haben ein CO2-Warngerät im Einwurfbereich<br />
in Arbeitshöhe zu tragen, das bei<br />
Erreichen des Arbeitsplatzgrenzwertes von 5 000<br />
ppm einen Warnton abgibt.<br />
• Reduzierung von unbedingt notwendigen Sichtkontrollen<br />
durch Beschäftigte auf ein Minimum,<br />
wobei ein Abstand von mindestens 50 cm über<br />
der Einwurföffnung einzuhalten ist<br />
• Bei Überschreitung von 5000 ppm CO2 ist vom<br />
Dom zurückzutreten bis der Grenzwert für die<br />
CO2-Konzentration wieder eingehalten wird.<br />
• Bei kurzzeitiger (zulässiger) Überschreitung des<br />
Grenzwertes ist das Verhalten mit dem Verantwortlichen<br />
für den Arbeitsschutz vor Ort abzustimmen<br />
(messtechnische Überwachung)<br />
Aus diesen Ergebnissen wurden erforderliche Entscheidungen<br />
zur Schutzmaßnahmen abgeleitet,<br />
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welche anschließend in der Gefährdungsbeurteilung<br />
zu dokumentieren sind. Damit sollte für die Ausführenden<br />
der Tiertötung eine sichere Technik zur<br />
Verfügung stehen.<br />
In Zusammenarbeit mit anderen Behörden (Thüringer<br />
Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz,<br />
Veterinäramt und dem Landesamt<br />
für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt) konnten effiziente<br />
und wirksame Lösungen zum Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutz in die Gesamtproblematik Tiertötungen<br />
erarbeitet werden.<br />
Der TLAtV kontrolliert bei Revisionen die Umsetzung<br />
der erforderlichen Schutzmaßnahmen.<br />
Als Literatur wird auf eine 2006 erschienene Informationsbroschüre<br />
des Landesamtes für Verbraucherschutz<br />
Sachsen-Anhalt „Tötung von Hausgeflügel aus<br />
besonderem Anlass“ verwiesen.