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4.2 Berufskrankheiten-Geschehen<br />
Dr. Dagmar Wenzlaff<br />
TLAtV<br />
In Thüringen gingen im Jahr 2006 insgesamt 1 429<br />
BK-Verdachtsanzeigen (nach § 4 Abs. 2 BKV) ein. Im<br />
Vergleich zum Vorjahr waren das 58 Anzeigen mehr,<br />
die die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige<br />
Stelle erreichten. Dabei fiel auf, dass insbesondere<br />
die Zahl der BK-Anzeigen die Haut betreffend<br />
(BK 5101) und Erkrankungen durch ionisierende<br />
Strahlung (BK 2402) abnahmen. Eine deutliche Zunahme<br />
der Anzeigen war bei den bandscheibenbedingten<br />
Erkrankungen der Wirbelsäule (BK 2108-<br />
2110) sowie bei den quarz- und asbeststaubverursachten<br />
Erkrankungen (BK 4101-4105, BK 4112) zu<br />
verzeichnen.<br />
Im Jahr 2006 nahmen die BK-Anzeigen bandscheibenbedingter<br />
Erkrankungen der Wirbelsäule (BK<br />
2108-2110) mit 20,5 % Rang 1 ein, gefolgt von den<br />
Anzeigen auf den Verdacht einer Lärmschwerhörigkeit<br />
(BK 2301) mit 17,3 %. Auf den dritten und vierten<br />
Plätzen folgten die Verdachtsanzeigen auf quarz- und<br />
asbeststaubverursachten Erkrankungen (BK 4101-<br />
4105, BK 4112) mit 12,2 % und die Erkrankungen<br />
durch ionisierende Strahlung (BK 2402) mit 8,8 %.<br />
Die Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz<br />
zuständigen Stelle wird im § 4 der Berufskrankheitenverordnung<br />
(BKV) geregelt.<br />
4%<br />
4%<br />
3%<br />
5%<br />
8%<br />
17%<br />
9%<br />
12%<br />
21%<br />
17%<br />
Wirbelsäulenerkrankungen<br />
Lärmschwerhörigkeit<br />
Quarz- und asbeststaubverursachte Erkr.<br />
Erkrankungen durch ionisierende Strahlen<br />
Hauterkrankungen<br />
Erkr. durch Einwirkung chem. Substanzen<br />
Allergisch obstruktive Atemwegserkrankungen<br />
Irritativ/toxisch obstr. Atemwegserkrankungen<br />
Infektionskrankheiten<br />
Andere<br />
Bild 34: Verteilung der BK-Anzeigen in Thüringen 2006<br />
- 44 -<br />
Entsprechend der nach § 4 Abs. 2 BKV für Thüringen<br />
getroffenen Rahmenvereinbarung wurden im Berichtszeitraum<br />
insgesamt 1 380 Fälle arbeitsmedizinisch<br />
beurteilt. In 1 144 Fällen beteiligten sich die<br />
Gewerbeärzte durch Anfertigung einer gutachterlichen<br />
Stellungnahme am Berufskrankheitenverfahren.<br />
Dabei handelte es sich in 182 Fällen um solche,<br />
bei denen ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung<br />
und beruflicher Einflüsse festgestellt wurde. In<br />
236 Fällen fand nach gewerbeärztlicher Sichtung und<br />
Beurteilung der Unterlagen keine weitere Verfahrensbeteiligung<br />
in Form der Anfertigung einer gutachterlichen<br />
Stellungnahme (mit Außerwirkung) mehr statt.<br />
Die Zahlen in der Tabelle 6 im Anhang geben die<br />
Anzahl der Fälle wieder, bei der die Beteiligung der<br />
für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen<br />
Stelle durch die Anfertigung einer gutachterlichen<br />
Stellungnahme erfolgte. Die in Thüringen getroffene<br />
Rahmenvereinbarung legt fest, dass der Unfallversicherungsträger<br />
bei der Anerkennung einer Berufskrankheit<br />
erst nach Bescheiderteilung die für den<br />
medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle informiert,<br />
so dass in den als berufsbedingt eingeschätzten<br />
Fällen die Anfertigung einer gutachterlichen Stellungnahme<br />
eher die Ausnahme darstellt.<br />
Unabhängig von der Anfertigung einer gutachterlichen<br />
Stellungnahme wurden im Berichtsjahr in<br />
Thüringen insgesamt 383 Fälle (28 %) als berufsbedingt<br />
eingeschätzt. Davon lag in 222 Fällen ein<br />
Versicherungsfall (MdE < 20 v.H.) und in 71 Fällen<br />
ein Leistungsfall (MdE ≥ 20 v.H.) vor. In 90 Fällen<br />
standen versicherungsrechtliche Kriterien (wie z.B.<br />
fehlende Aufgabe der schädigenden Tätigkeit) einer<br />
Anerkennungsempfehlung entgegen. Dagegen<br />
konnte in 72 % der bearbeiteten Fälle ein ursächlicher<br />
Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit<br />
und der Erkrankung nicht wahrscheinlich gemacht<br />
werden. Bild 35 zeigt den Vergleich zu den Vorjahren.<br />
Aus der Gruppe der durch physikalische Einwirkungen<br />
verursachten Krankheiten lagen 2006 die Lärmschwerhörigkeiten<br />
(BK 2301) bei den als berufsbedingt<br />
eingeschätzten Fällen wieder auf Rang 1. Im<br />
Vergleich zu den Vorjahren fiel dabei eine leichte<br />
Zunahme der als berufsbedingt beurteilten Fälle<br />
(62 %) auf, die sich auch in einer Zunahme der Versicherungsfälle<br />
(51,6 %) widerspiegelte.<br />
Bei den als berufsbedingt eingeschätzten Fällen<br />
nahm 2006 die Gruppe der beruflich verursachten<br />
Hautkrankheiten (BK 5101) wieder Rang 2 ein. Auffällig<br />
zum Vorjahr war, dass insgesamt weniger Fälle<br />
abgeschlossen werden konnten, aber die Zahl der als<br />
beruflich verursacht eingeschätzten Hauterkrankun-