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4.2 Berufskrankheiten-Geschehen<br />

Dr. Dagmar Wenzlaff<br />

TLAtV<br />

In Thüringen gingen im Jahr 2006 insgesamt 1 429<br />

BK-Verdachtsanzeigen (nach § 4 Abs. 2 BKV) ein. Im<br />

Vergleich zum Vorjahr waren das 58 Anzeigen mehr,<br />

die die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige<br />

Stelle erreichten. Dabei fiel auf, dass insbesondere<br />

die Zahl der BK-Anzeigen die Haut betreffend<br />

(BK 5101) und Erkrankungen durch ionisierende<br />

Strahlung (BK 2402) abnahmen. Eine deutliche Zunahme<br />

der Anzeigen war bei den bandscheibenbedingten<br />

Erkrankungen der Wirbelsäule (BK 2108-<br />

2110) sowie bei den quarz- und asbeststaubverursachten<br />

Erkrankungen (BK 4101-4105, BK 4112) zu<br />

verzeichnen.<br />

Im Jahr 2006 nahmen die BK-Anzeigen bandscheibenbedingter<br />

Erkrankungen der Wirbelsäule (BK<br />

2108-2110) mit 20,5 % Rang 1 ein, gefolgt von den<br />

Anzeigen auf den Verdacht einer Lärmschwerhörigkeit<br />

(BK 2301) mit 17,3 %. Auf den dritten und vierten<br />

Plätzen folgten die Verdachtsanzeigen auf quarz- und<br />

asbeststaubverursachten Erkrankungen (BK 4101-<br />

4105, BK 4112) mit 12,2 % und die Erkrankungen<br />

durch ionisierende Strahlung (BK 2402) mit 8,8 %.<br />

Die Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz<br />

zuständigen Stelle wird im § 4 der Berufskrankheitenverordnung<br />

(BKV) geregelt.<br />

4%<br />

4%<br />

3%<br />

5%<br />

8%<br />

17%<br />

9%<br />

12%<br />

21%<br />

17%<br />

Wirbelsäulenerkrankungen<br />

Lärmschwerhörigkeit<br />

Quarz- und asbeststaubverursachte Erkr.<br />

Erkrankungen durch ionisierende Strahlen<br />

Hauterkrankungen<br />

Erkr. durch Einwirkung chem. Substanzen<br />

Allergisch obstruktive Atemwegserkrankungen<br />

Irritativ/toxisch obstr. Atemwegserkrankungen<br />

Infektionskrankheiten<br />

Andere<br />

Bild 34: Verteilung der BK-Anzeigen in Thüringen 2006<br />

- 44 -<br />

Entsprechend der nach § 4 Abs. 2 BKV für Thüringen<br />

getroffenen Rahmenvereinbarung wurden im Berichtszeitraum<br />

insgesamt 1 380 Fälle arbeitsmedizinisch<br />

beurteilt. In 1 144 Fällen beteiligten sich die<br />

Gewerbeärzte durch Anfertigung einer gutachterlichen<br />

Stellungnahme am Berufskrankheitenverfahren.<br />

Dabei handelte es sich in 182 Fällen um solche,<br />

bei denen ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung<br />

und beruflicher Einflüsse festgestellt wurde. In<br />

236 Fällen fand nach gewerbeärztlicher Sichtung und<br />

Beurteilung der Unterlagen keine weitere Verfahrensbeteiligung<br />

in Form der Anfertigung einer gutachterlichen<br />

Stellungnahme (mit Außerwirkung) mehr statt.<br />

Die Zahlen in der Tabelle 6 im Anhang geben die<br />

Anzahl der Fälle wieder, bei der die Beteiligung der<br />

für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen<br />

Stelle durch die Anfertigung einer gutachterlichen<br />

Stellungnahme erfolgte. Die in Thüringen getroffene<br />

Rahmenvereinbarung legt fest, dass der Unfallversicherungsträger<br />

bei der Anerkennung einer Berufskrankheit<br />

erst nach Bescheiderteilung die für den<br />

medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle informiert,<br />

so dass in den als berufsbedingt eingeschätzten<br />

Fällen die Anfertigung einer gutachterlichen Stellungnahme<br />

eher die Ausnahme darstellt.<br />

Unabhängig von der Anfertigung einer gutachterlichen<br />

Stellungnahme wurden im Berichtsjahr in<br />

Thüringen insgesamt 383 Fälle (28 %) als berufsbedingt<br />

eingeschätzt. Davon lag in 222 Fällen ein<br />

Versicherungsfall (MdE < 20 v.H.) und in 71 Fällen<br />

ein Leistungsfall (MdE ≥ 20 v.H.) vor. In 90 Fällen<br />

standen versicherungsrechtliche Kriterien (wie z.B.<br />

fehlende Aufgabe der schädigenden Tätigkeit) einer<br />

Anerkennungsempfehlung entgegen. Dagegen<br />

konnte in 72 % der bearbeiteten Fälle ein ursächlicher<br />

Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit<br />

und der Erkrankung nicht wahrscheinlich gemacht<br />

werden. Bild 35 zeigt den Vergleich zu den Vorjahren.<br />

Aus der Gruppe der durch physikalische Einwirkungen<br />

verursachten Krankheiten lagen 2006 die Lärmschwerhörigkeiten<br />

(BK 2301) bei den als berufsbedingt<br />

eingeschätzten Fällen wieder auf Rang 1. Im<br />

Vergleich zu den Vorjahren fiel dabei eine leichte<br />

Zunahme der als berufsbedingt beurteilten Fälle<br />

(62 %) auf, die sich auch in einer Zunahme der Versicherungsfälle<br />

(51,6 %) widerspiegelte.<br />

Bei den als berufsbedingt eingeschätzten Fällen<br />

nahm 2006 die Gruppe der beruflich verursachten<br />

Hautkrankheiten (BK 5101) wieder Rang 2 ein. Auffällig<br />

zum Vorjahr war, dass insgesamt weniger Fälle<br />

abgeschlossen werden konnten, aber die Zahl der als<br />

beruflich verursacht eingeschätzten Hauterkrankun-

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