Berichte
Berichte
Berichte
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ohne<br />
Gebrauchs-<br />
und Warnhinweise<br />
32%<br />
mit<br />
Gebrauchs-<br />
und Warnhinweisen<br />
68%<br />
Bild 27: Feuerzeuge mit / ohne Gebrauchshinweisen<br />
Die Herkunft der Feuerzeuge war bei 17 Feuerzeugmodellen<br />
nicht ersichtlich. Man kann davon ausgehen,<br />
dass alle Feuerzeuge im betreffenden Preissegment<br />
in Fernost hergestellt wurden.<br />
Für 16 der 56 Feuerzeuge gab es keinerlei Angaben<br />
zum Inverkehrbringer. Gebrauchs- und Warnhinweise<br />
fehlten bei 18 Feuerzeugen.<br />
Bei drei Feuerzeugmodellen mit Unterhaltungseffekt<br />
wurde die Frage nach dem erheblichen Spielnutzen<br />
der Gehäuseform bejaht. In allen Fällen ergriffen die<br />
Händler eigene Maßnahmen, indem die spielzeugähnlichen<br />
Modelle aus dem Sortiment genommen<br />
wurden.<br />
Im Zusammenhang mit den formalen Mängeln<br />
(fehlende Kennzeichnungen) wurden die Händler auf<br />
deren Notwendigkeit schriftlich hingewiesen. Das im<br />
Vorfeld erarbeitete Merkblatt „Feuerzeuge“ wurde<br />
übergeben.<br />
Die Befragung und Beratung erbrachte folgendes<br />
Bild:<br />
Keinem der befragten 22 Personen war das Unfallgeschehen<br />
bei Kindern infolge des Umgangs mit Gasfeuerzeugen<br />
in der EU bekannt. Nur fünf der Befragten<br />
bejahten die Frage, ob ihnen ihre rechtliche Verantwortung<br />
als Händler bekannt sei. Keinem war die<br />
Entscheidung der Europäischen Kommission zu<br />
Feuerzeugen einschließlich der Übergangsfrist be-<br />
kannt. Fünf gaben an, die Befugnisse der für den<br />
technischen Verbraucherschutz zuständigen Behörde<br />
zu kennen.<br />
Der Wissensstand im Handel zum Thema Feuerzeuge<br />
war erwartungsgemäß gering. Umso größer ist<br />
der Wissensgewinn durch die erfolgte Beratung zu<br />
bewerten. Die Informationen wurden von allen<br />
Händlern interessiert entgegengenommen. Sie äußerten<br />
übereinstimmend die Absicht, die gewonnenen<br />
Erkenntnisse bei ihren zukünftigen Warenbestellungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
Die durchgeführte Aktion bestätigte, dass es auf dem<br />
Gebiet der Feuerzeuge ein großes Verbesserungspotential<br />
bezüglich des Verbraucherschutzes gibt.<br />
Durch den Erlass der Feuerzeugverordnung kommen<br />
nun auch in Deutschland die Entscheidungen der<br />
Europäischen Kommission zu diesem Thema zum<br />
Tragen.<br />
Es ist zu erwarten, dass das Erfordernis von Kindersicherungen<br />
an Einwegfeuerzeugen und das Verbot<br />
von Novelty Lighters dazu beitragen werden, unnötige<br />
Unfälle von Kindern durch Verbrennungen oder<br />
Brandfolgen signifikant zu reduzieren, wie dies<br />
bereits aus Ländern wie den USA, Kanada, Australien<br />
und Neuseeland nach der Einführung entsprechender<br />
Regelungen vermeldet wurde.<br />
Bild 28: Beispiele für Feuerzeuge mit Spielzeugcharakter<br />
2.4 Durchsetzung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes beim Spielzeugimport<br />
Annegret Römer<br />
TLAtV<br />
Im April 2006 wurde darüber informiert, dass Spielzeug<br />
ohne CE-Kennzeichnung beim Zollamt in Gera<br />
eingegangen war. Als Hersteller wurde eine Behinderten-Werkstatt<br />
aus Bosnien-Herzegowina angegeben,<br />
Adressat war ein gemeinnütziger Verein in Gera.<br />
Es handelte sich um zwei Holz-Puzzles, eines in<br />
Form eines Krokodils, das andere stellte eine Kuh<br />
dar. Sie bestanden aus rohem Holz mit sparsamer<br />
Bemalung und waren als „Spielzeug für Kinder unter<br />
drei Jahren geeignet“ deklariert.<br />
- 37 -<br />
Verschiedene Puzzleteile passten in den Prüfzylinder<br />
(Zylinder für kleine Teile) nach DIN EN 71-1 und<br />
mussten deshalb als „verschluckbare Kleinteile“<br />
eingestuft werden, sodass die Gefahr des Erstickens<br />
für Kinder unter drei Jahren bestand.<br />
Außerdem befanden sich zum Teil scharfe Kanten an<br />
den Holzteilen. Über die Eignung der verwendeten<br />
Farben war nichts bekannt.<br />
Folgende Sachverhalte waren zu klären: