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5 Aus Unfällen lernen<br />

5.1 Unfall mit Druckluftnagler<br />

Stefan Bräunlich<br />

TLAtV<br />

Der Unfall ereignete sich bei Arbeiten mit einem<br />

Druckluftnagler auf einer Baustelle beim Anbringen<br />

von Schalbrettern im Giebelbereich eines Gebäudes.<br />

Die Arbeiten wurden von einem Selbständigen ohne<br />

Beschäftigte ausgeführt. Bereits beim ersten Auslösen<br />

des Naglers kam es zum Bersten des Gerätes.<br />

Teile des Gerätes wurden im Umkreis von ca. 10 m<br />

verstreut.<br />

Bild 37: Zerstörter Nagler<br />

5.2 Schwerer Unfall in einer Hopfenanlage<br />

Jürgen Kretschmer<br />

TLAtV<br />

Am Unfalltag wurden ab 7 Uhr von fünf Saisonarbeitern<br />

im Hopfenfeld die Drahtaufhängungen kontrolliert,<br />

repariert und erneuert. Bei diesen Arbeiten<br />

befanden sich vier Beschäftigte und ca. 500 kg Draht<br />

auf einer ca. 4,50 m erhöhten Arbeitsplattform.<br />

Diese Plattform wurde von einer Hebevorrichtung<br />

hydraulisch auf und abwärts bewegt, um die Personen<br />

an die höher gelegenen Arbeitsplätze zu bringen.<br />

Die gesamte Hebevorrichtung war über eine Dreipunktaufhängung<br />

und eine Kettensicherung an einem<br />

Traktor befestigt, welcher von einer weiteren Person<br />

gefahren wurde.<br />

Die in eigener Regie gebaute Arbeitsbühne (Länge:<br />

4,58 m, Breite: 1,07 m, Geländer: 1,10 m, Gesamtgewicht:<br />

2 t) war aus einem Stahlgerüst.<br />

- 47 -<br />

Der Bediener wurde dabei erheblich verletzt und<br />

befand sich zum Untersuchungszeitpunkt bereits im<br />

Krankenhaus. Für das Geschehen gab es nur einen<br />

Zeugen. Dieser machte zunächst widersprüchliche<br />

Angaben.<br />

Letztlich stellte sich jedoch heraus, dass der Nagler<br />

entgegen der Betriebsanleitung mit Sauerstoff anstatt<br />

mit Druckluft betrieben wurde. Sauerstoff und das im<br />

Gerät befindliche Schmiermittel bildeten ein explosionsfähiges<br />

Gemisch, welches sich entzündete. Eine<br />

unabsichtliche Verwendung des Sauerstoffs kann<br />

ausgeschlossen werden, da die Flasche entsprechend<br />

beschriftet war. Der Einsatz der Druckgasflasche erfolgte,<br />

weil am Unfalltag kein Kompressor zur Drucklufterzeugung<br />

zur Verfügung stand.<br />

Als Unfallursache ist das Fehlverhalten des Verunfallten<br />

anzusehen, da dieser den Nagler entgegen den<br />

ausführlichen Angaben der Betriebsanleitung mit<br />

einem ungeeigneten Medium betrieb. Durch Beachten<br />

der Betriebsanleitung wäre der Unfall zu vermeiden<br />

gewesen.<br />

Der Geschäftsführer und Auftraggeber hatte die Arbeitsplattform<br />

und die Hebevorrichtung selbst zusammen<br />

gebaut. Um 9:50 Uhr, während sich vier Personen<br />

in ca. 4,5 m Höhe befanden, wurden das<br />

rechte Kugelgelenk der Dreiecksaufhängung und<br />

beide Haltebolzen für die Tragarme der Dreiecksaufhängung<br />

am Grundgerüst abgesprengt. Dadurch<br />

kippte die Arbeitsbühne mit den vier Beschäftigten<br />

um.<br />

Vier Beschäftigte wurden verletzt, davon erlitt eine<br />

Person schwere Verletzungen.<br />

Die Unfalluntersuchung ergab:<br />

Zur gesamten Hebevorrichtung konnten keine Herstellerunterlagen,<br />

keine Prüfungsnachweise und auch

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