Berichte
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5 Aus Unfällen lernen<br />
5.1 Unfall mit Druckluftnagler<br />
Stefan Bräunlich<br />
TLAtV<br />
Der Unfall ereignete sich bei Arbeiten mit einem<br />
Druckluftnagler auf einer Baustelle beim Anbringen<br />
von Schalbrettern im Giebelbereich eines Gebäudes.<br />
Die Arbeiten wurden von einem Selbständigen ohne<br />
Beschäftigte ausgeführt. Bereits beim ersten Auslösen<br />
des Naglers kam es zum Bersten des Gerätes.<br />
Teile des Gerätes wurden im Umkreis von ca. 10 m<br />
verstreut.<br />
Bild 37: Zerstörter Nagler<br />
5.2 Schwerer Unfall in einer Hopfenanlage<br />
Jürgen Kretschmer<br />
TLAtV<br />
Am Unfalltag wurden ab 7 Uhr von fünf Saisonarbeitern<br />
im Hopfenfeld die Drahtaufhängungen kontrolliert,<br />
repariert und erneuert. Bei diesen Arbeiten<br />
befanden sich vier Beschäftigte und ca. 500 kg Draht<br />
auf einer ca. 4,50 m erhöhten Arbeitsplattform.<br />
Diese Plattform wurde von einer Hebevorrichtung<br />
hydraulisch auf und abwärts bewegt, um die Personen<br />
an die höher gelegenen Arbeitsplätze zu bringen.<br />
Die gesamte Hebevorrichtung war über eine Dreipunktaufhängung<br />
und eine Kettensicherung an einem<br />
Traktor befestigt, welcher von einer weiteren Person<br />
gefahren wurde.<br />
Die in eigener Regie gebaute Arbeitsbühne (Länge:<br />
4,58 m, Breite: 1,07 m, Geländer: 1,10 m, Gesamtgewicht:<br />
2 t) war aus einem Stahlgerüst.<br />
- 47 -<br />
Der Bediener wurde dabei erheblich verletzt und<br />
befand sich zum Untersuchungszeitpunkt bereits im<br />
Krankenhaus. Für das Geschehen gab es nur einen<br />
Zeugen. Dieser machte zunächst widersprüchliche<br />
Angaben.<br />
Letztlich stellte sich jedoch heraus, dass der Nagler<br />
entgegen der Betriebsanleitung mit Sauerstoff anstatt<br />
mit Druckluft betrieben wurde. Sauerstoff und das im<br />
Gerät befindliche Schmiermittel bildeten ein explosionsfähiges<br />
Gemisch, welches sich entzündete. Eine<br />
unabsichtliche Verwendung des Sauerstoffs kann<br />
ausgeschlossen werden, da die Flasche entsprechend<br />
beschriftet war. Der Einsatz der Druckgasflasche erfolgte,<br />
weil am Unfalltag kein Kompressor zur Drucklufterzeugung<br />
zur Verfügung stand.<br />
Als Unfallursache ist das Fehlverhalten des Verunfallten<br />
anzusehen, da dieser den Nagler entgegen den<br />
ausführlichen Angaben der Betriebsanleitung mit<br />
einem ungeeigneten Medium betrieb. Durch Beachten<br />
der Betriebsanleitung wäre der Unfall zu vermeiden<br />
gewesen.<br />
Der Geschäftsführer und Auftraggeber hatte die Arbeitsplattform<br />
und die Hebevorrichtung selbst zusammen<br />
gebaut. Um 9:50 Uhr, während sich vier Personen<br />
in ca. 4,5 m Höhe befanden, wurden das<br />
rechte Kugelgelenk der Dreiecksaufhängung und<br />
beide Haltebolzen für die Tragarme der Dreiecksaufhängung<br />
am Grundgerüst abgesprengt. Dadurch<br />
kippte die Arbeitsbühne mit den vier Beschäftigten<br />
um.<br />
Vier Beschäftigte wurden verletzt, davon erlitt eine<br />
Person schwere Verletzungen.<br />
Die Unfalluntersuchung ergab:<br />
Zur gesamten Hebevorrichtung konnten keine Herstellerunterlagen,<br />
keine Prüfungsnachweise und auch