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2 Technischer Verbraucherschutz<br />

2.1 Sicherheit von spritzwassergeschützten Steckdosenleisten (IP X4 – Schutz)<br />

Steffen Wolf<br />

TLAtV<br />

Ende 2005 führte der fehlende IPX4-Schutz einer derartig<br />

gekennzeichneten Tischsteckdose, die von einer<br />

oberfränkischen Handelskette vertrieben wurde, zu<br />

einem Rückruf vom Endkunden. Weitere Meldungen<br />

zu diesem Thema sowie Besichtigungen in Baumärkten<br />

zeigten, dass viele am Markt befindliche<br />

IP X4-Steckdosenleisten/–Stromverteiler bei eingestecktem<br />

IP X4-Schutzkontaktstecker einen mehrere<br />

Millimeter breiten Spalt zwischen dem Rand des<br />

Steckdoseneinsatzes und dem Wulst des IP X4-<br />

Steckers aufweisen.<br />

Durch diesen Spalt kann beim bestimmungsgemäßen<br />

Betrieb (IP X4-Steckdosenleiste mit eingestecktem<br />

IP X4-Stecker) Spritzwasser nahezu ungehindert<br />

an die Spannung führenden Teile der Stecker-<br />

Steckdosen-Kombination gelangen. Durch Spannungsverschleppung<br />

besteht beim Berühren der<br />

Steckdosenleiste oder des Steckers die Gefahr eines<br />

Stromschlages.<br />

Von einer gefahrlosen Verwendung dieser Produkte in<br />

Bereichen, in denen mit Spritzwasser zu rechnen ist,<br />

kann aufgrund dieser Tatsache nicht ausgegangen<br />

werden. Eine Überprüfung wurde deshalb für<br />

erforderlich gehalten.<br />

Rechtsgrundlage für das Inverkehrbringen dieser<br />

Produkte ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz<br />

(GPSG) in Verbindung mit der 1. GPSGV und<br />

der Niederspannungsrichtlinie. Als Stand der Technik<br />

kann die nationale Norm DIN VDE 0620-1 (April<br />

2005): "Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch<br />

und ähnliche Zwecke – Teil 1: Allgemeine<br />

Anforderungen" herangezogen werden. Die VDE<br />

0620 Teil 1 ist im Verzeichnis 1, Abschnitt 2 unter den<br />

Normen zur 1. GPSGV gelistet. Die Anwendung der<br />

Norm begründet daher die Vermutungswirkung.<br />

Insgesamt wurden 20 spritzwassergeschützte Tischsteckdosen<br />

und Steckdosenverteiler in Bau– und<br />

Heimwerkermärkten, in Sonderpostenmärkten sowie<br />

im Fachgroßhandel entnommen.<br />

Die Geräteuntersuchungsstelle des TLAtV führte die<br />

Untersuchungen in Zusammenarbeit mit der Geräteuntersuchungsstelle<br />

Bayern durch. Dabei sind<br />

folgende Mängel festgestellt worden:<br />

• Bei der Prüfung des IP X4-Schutzes und der<br />

Kennzeichnung wurden bei 15 Artikeln Mängel<br />

festgestellt.<br />

• Bei elf Produkten trat während der zehnminütigen<br />

Beregnungsprüfung Wasser in Gefahr drohender<br />

- 33 -<br />

Menge ein bzw. Wasser war nach Öffnen des<br />

Gehäuses an den betriebsmäßig Spannung<br />

führenden Teilen erkennbar.<br />

• Weitere vier Produkte wiesen Mängel bei der<br />

Kennzeichnung auf.<br />

• Ohne Mängel waren lediglich fünf Tischsteckdosen/Verteiler.<br />

Für nahezu alle Steckdosenleisten, die die IP X4-Prüfung<br />

nicht bestanden, hatten Prüfstellen (benannte<br />

Stellen nach Niederspannungs-Richtlinie) das GS-<br />

Zeichen oder sonstige Prüfzeichen vergeben. Einer<br />

der Gründe für die Vergabe war, dass der Spritzwasserschutz<br />

nach der internationalen Norm IEC 60884<br />

geprüft wurde. Diese Norm sieht vor, dass die Steckdose<br />

ohne eingesteckten Stecker ausschließlich bei<br />

geschlossenem Deckel geprüft wird.<br />

Zur sicherheitstechnischen Einschätzung und zur<br />

Beratung über die weitere Vorgehensweise trafen sich<br />

die Vertreter der bayerischen und der thüringischen<br />

Gerätuntersuchungsstelle, ein Vertreter des „Produktamtes“<br />

und je ein Vertreter der Ämter Würzburg und<br />

Coburg, in deren Aufsichtsbezirk Hersteller betroffen<br />

waren.<br />

Als Ergebnis der Diskussion wurde von dieser<br />

Gruppe folgender Standpunkt vertreten:<br />

• Sicherheit für den Anwender von Steckerleisten<br />

mit der Kennzeichnung IP X4 ist nur dann<br />

gegeben, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung<br />

kein Wasser in schädlicher Menge in die<br />

Steckdosen eindringen kann, während ein Stecker<br />

eingesteckt ist.<br />

• Der Hinweis einer Prüfstelle auf eine erfolgreiche<br />

Prüfung nach IEC 60884-1 ist irreführend und darf<br />

in Zusammenhang mit Schutzgrad IP X4 nicht<br />

angeführt werden.<br />

Die örtlich zuständigen Behörden für die Inverkehrbringer<br />

der mangelhaften Steckdosenleisten wurden<br />

per ICSMS informiert und gebeten, die erforderlichen<br />

Maßnahmen zu treffen.<br />

Die Problematik wurde im Arbeitskreis der Geräteuntersuchungsstellen<br />

der Länder diskutiert und bei der<br />

letzten Sitzung des Arbeitsausschusses Marktüberwachung<br />

vorgestellt.<br />

Die gewonnen Erkenntnisse wurden auch an den<br />

ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie<br />

e.V. herangetragen, um möglichst viele<br />

Hersteller und Importeure zu informieren.

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