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2 Technischer Verbraucherschutz<br />
2.1 Sicherheit von spritzwassergeschützten Steckdosenleisten (IP X4 – Schutz)<br />
Steffen Wolf<br />
TLAtV<br />
Ende 2005 führte der fehlende IPX4-Schutz einer derartig<br />
gekennzeichneten Tischsteckdose, die von einer<br />
oberfränkischen Handelskette vertrieben wurde, zu<br />
einem Rückruf vom Endkunden. Weitere Meldungen<br />
zu diesem Thema sowie Besichtigungen in Baumärkten<br />
zeigten, dass viele am Markt befindliche<br />
IP X4-Steckdosenleisten/–Stromverteiler bei eingestecktem<br />
IP X4-Schutzkontaktstecker einen mehrere<br />
Millimeter breiten Spalt zwischen dem Rand des<br />
Steckdoseneinsatzes und dem Wulst des IP X4-<br />
Steckers aufweisen.<br />
Durch diesen Spalt kann beim bestimmungsgemäßen<br />
Betrieb (IP X4-Steckdosenleiste mit eingestecktem<br />
IP X4-Stecker) Spritzwasser nahezu ungehindert<br />
an die Spannung führenden Teile der Stecker-<br />
Steckdosen-Kombination gelangen. Durch Spannungsverschleppung<br />
besteht beim Berühren der<br />
Steckdosenleiste oder des Steckers die Gefahr eines<br />
Stromschlages.<br />
Von einer gefahrlosen Verwendung dieser Produkte in<br />
Bereichen, in denen mit Spritzwasser zu rechnen ist,<br />
kann aufgrund dieser Tatsache nicht ausgegangen<br />
werden. Eine Überprüfung wurde deshalb für<br />
erforderlich gehalten.<br />
Rechtsgrundlage für das Inverkehrbringen dieser<br />
Produkte ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz<br />
(GPSG) in Verbindung mit der 1. GPSGV und<br />
der Niederspannungsrichtlinie. Als Stand der Technik<br />
kann die nationale Norm DIN VDE 0620-1 (April<br />
2005): "Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch<br />
und ähnliche Zwecke – Teil 1: Allgemeine<br />
Anforderungen" herangezogen werden. Die VDE<br />
0620 Teil 1 ist im Verzeichnis 1, Abschnitt 2 unter den<br />
Normen zur 1. GPSGV gelistet. Die Anwendung der<br />
Norm begründet daher die Vermutungswirkung.<br />
Insgesamt wurden 20 spritzwassergeschützte Tischsteckdosen<br />
und Steckdosenverteiler in Bau– und<br />
Heimwerkermärkten, in Sonderpostenmärkten sowie<br />
im Fachgroßhandel entnommen.<br />
Die Geräteuntersuchungsstelle des TLAtV führte die<br />
Untersuchungen in Zusammenarbeit mit der Geräteuntersuchungsstelle<br />
Bayern durch. Dabei sind<br />
folgende Mängel festgestellt worden:<br />
• Bei der Prüfung des IP X4-Schutzes und der<br />
Kennzeichnung wurden bei 15 Artikeln Mängel<br />
festgestellt.<br />
• Bei elf Produkten trat während der zehnminütigen<br />
Beregnungsprüfung Wasser in Gefahr drohender<br />
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Menge ein bzw. Wasser war nach Öffnen des<br />
Gehäuses an den betriebsmäßig Spannung<br />
führenden Teilen erkennbar.<br />
• Weitere vier Produkte wiesen Mängel bei der<br />
Kennzeichnung auf.<br />
• Ohne Mängel waren lediglich fünf Tischsteckdosen/Verteiler.<br />
Für nahezu alle Steckdosenleisten, die die IP X4-Prüfung<br />
nicht bestanden, hatten Prüfstellen (benannte<br />
Stellen nach Niederspannungs-Richtlinie) das GS-<br />
Zeichen oder sonstige Prüfzeichen vergeben. Einer<br />
der Gründe für die Vergabe war, dass der Spritzwasserschutz<br />
nach der internationalen Norm IEC 60884<br />
geprüft wurde. Diese Norm sieht vor, dass die Steckdose<br />
ohne eingesteckten Stecker ausschließlich bei<br />
geschlossenem Deckel geprüft wird.<br />
Zur sicherheitstechnischen Einschätzung und zur<br />
Beratung über die weitere Vorgehensweise trafen sich<br />
die Vertreter der bayerischen und der thüringischen<br />
Gerätuntersuchungsstelle, ein Vertreter des „Produktamtes“<br />
und je ein Vertreter der Ämter Würzburg und<br />
Coburg, in deren Aufsichtsbezirk Hersteller betroffen<br />
waren.<br />
Als Ergebnis der Diskussion wurde von dieser<br />
Gruppe folgender Standpunkt vertreten:<br />
• Sicherheit für den Anwender von Steckerleisten<br />
mit der Kennzeichnung IP X4 ist nur dann<br />
gegeben, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung<br />
kein Wasser in schädlicher Menge in die<br />
Steckdosen eindringen kann, während ein Stecker<br />
eingesteckt ist.<br />
• Der Hinweis einer Prüfstelle auf eine erfolgreiche<br />
Prüfung nach IEC 60884-1 ist irreführend und darf<br />
in Zusammenhang mit Schutzgrad IP X4 nicht<br />
angeführt werden.<br />
Die örtlich zuständigen Behörden für die Inverkehrbringer<br />
der mangelhaften Steckdosenleisten wurden<br />
per ICSMS informiert und gebeten, die erforderlichen<br />
Maßnahmen zu treffen.<br />
Die Problematik wurde im Arbeitskreis der Geräteuntersuchungsstellen<br />
der Länder diskutiert und bei der<br />
letzten Sitzung des Arbeitsausschusses Marktüberwachung<br />
vorgestellt.<br />
Die gewonnen Erkenntnisse wurden auch an den<br />
ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie<br />
e.V. herangetragen, um möglichst viele<br />
Hersteller und Importeure zu informieren.