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• 84 betriebliche Ausbildungsstätten mit insgesamt<br />

589 Auszubildenden<br />

• 18 überbetriebliche Ausbildungsstätten mit insgesamt<br />

1 065 Auszubildenden.<br />

Wie aus diesen Zahlen ersichtlich ist, erlernen in<br />

einer betrieblichen Ausbildungsstätte im Durchschnitt<br />

sieben und in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte<br />

im Durchschnitt 59 Auszubildende<br />

ihren zukünftigen Beruf.<br />

IHK und HWK<br />

19%<br />

HWK<br />

32%<br />

IHK<br />

49%<br />

Bild 16: Zugehörigkeit der überprüften Einrichtungen zur<br />

Kammer<br />

Ergebnisse der Überprüfungen<br />

1. Arbeitsschutzvorschriften<br />

• Gefährdungsbeurteilung<br />

Von den Betrieben, die eine Gefährdungsbeurteilung<br />

vornehmen müssen (größer zehn Arbeitnehmer)<br />

konnten zwei keine derartige nachweisen.<br />

Bei elf Gefährdungsbeurteilungen wurden<br />

Mängel (keine Aktualisierung, fehlende Maßnahmepläne)<br />

festgestellt.<br />

• Arbeitsstättenbedingungen<br />

In 13 Betrieben wurden Mängel zum Arbeitsstättenrecht<br />

(Sozialeinrichtungen, Beleuchtung, Verkehrswege)<br />

festgestellt. Schwerpunkt bilden hierbei<br />

Kleinbetriebe als Mitglieder der HWK.<br />

• Sicherheit der Arbeitsmittel<br />

Bei der Überprüfung wurden keine Arbeitsmittel<br />

mit sicherheitstechnischen Mängeln erkannt. In 9<br />

Einrichtungen konnten keine Nachweise über<br />

Prüfergebnisse vorgelegt werden. Dies betrifft<br />

insbesondere Prüfung der Elektroanlagen, angetriebene<br />

Tore und Lüftungsanlagen.<br />

• Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Von den überprüften Betrieben lagen in fünf Betrieben<br />

keine und in neun Betrieben nicht alle Gefahrstoff-Sicherheitsdatenblätter<br />

vor. Hierbei handelt<br />

es sich überwiegend um kleine Handwerksbetriebe,<br />

denen nicht bewusst war, dass auch bei der<br />

Verwendung von Kleinstmengen an Gefahrstoffen<br />

entsprechende Unterlagen und daraus abzuleitende<br />

Betriebsanweisungen vorhanden sein müssen.<br />

- 26 -<br />

2. Unterweisungen<br />

• Pflichtenübertragung<br />

In 30 % der überprüften Betriebe ist der Geschäftsführer<br />

gleichzeitig der Ausbilder. Hierbei<br />

handelt es sich überwiegend um Handwerksbetriebe.<br />

Von den Betrieben, die die Verantwortung<br />

an eine weitere Person übertragen haben, wurde<br />

dies zu 67 % schriftlich und zu 32 % mündlich<br />

vorgenommen. In einem Betrieb gibt es keinen<br />

festgelegten Verantwortlichen.<br />

• Unterweisungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes<br />

Die Arbeitsschutzunterweisungen werden zu folgenden<br />

Anlässen durchgeführt:<br />

Überbetriebliche Lehrgänge<br />

Die Auszubildenden aus betrieblichen Einrichtungen<br />

nehmen zu 70 % an ein bis zwei überbetrieblichen<br />

Lehrgängen zum Arbeitsschutz teil.<br />

Bei überbetrieblichen Einrichtungen sind es<br />

40 %.<br />

Überbetriebliche Speziallehrgänge<br />

Innerhalb der Berufsausbildung nehmen 72 %<br />

der Auszubildenden an ein bis zwei überbetrieblichen<br />

Speziallehrgängen teil. Während dieser<br />

Lehrgänge werden die fachbezogenen Arbeitsschutzbelehrungen<br />

durchgeführt.<br />

Unterweisungen im Ausbildungsbetrieb (vor Ort)<br />

Die Auszubildenden werden vor Ort vor der Arbeitsaufnahme<br />

und vor jeder neuen Tätigkeit<br />

konkret belehrt. Weiterhin nehmen sie an den<br />

regelmäßigen Belehrungen für alle Arbeitnehmer<br />

teil.<br />

3. Sozialer Arbeitsschutz<br />

• Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit<br />

Bei der Arbeitszeit wurden weder in den<br />

betrieblichen als auch überbetrieblichen<br />

Ausbildungseinrichtungen Verstöße festgestellt.<br />

• Ruhepausen<br />

Verstöße gegen die im Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

festgelegten Ruhepausen während der täglichen<br />

Arbeitszeit und zwischen zwei Tagen konnten<br />

nicht festgestellt werden.<br />

Bei den insgesamt 102 überprüften Betrieben bzw.<br />

Ausbildungseinrichtungen mit insgesamt 1 654 Auszubildenden<br />

konnten keine grundsätzlichen Unterschiede<br />

zwischen den Ausbildungsträgern und der<br />

Ausbildungseinrichtung (IHK; HWK; betrieblich oder<br />

überbetrieblich) festgestellt werden.<br />

Unterschiede bestehen zwischen den überbetrieblichen<br />

Einrichtungen bei der Gefährdungsbeurteilung<br />

(28 % fehlerhaft oder nicht vorhanden) und bei den<br />

betrieblichen Ausbildungsstätten bei der Prüfung der<br />

Arbeitsmittel (11 % nicht nachweislich geprüft).

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