Berichte
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• 84 betriebliche Ausbildungsstätten mit insgesamt<br />
589 Auszubildenden<br />
• 18 überbetriebliche Ausbildungsstätten mit insgesamt<br />
1 065 Auszubildenden.<br />
Wie aus diesen Zahlen ersichtlich ist, erlernen in<br />
einer betrieblichen Ausbildungsstätte im Durchschnitt<br />
sieben und in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte<br />
im Durchschnitt 59 Auszubildende<br />
ihren zukünftigen Beruf.<br />
IHK und HWK<br />
19%<br />
HWK<br />
32%<br />
IHK<br />
49%<br />
Bild 16: Zugehörigkeit der überprüften Einrichtungen zur<br />
Kammer<br />
Ergebnisse der Überprüfungen<br />
1. Arbeitsschutzvorschriften<br />
• Gefährdungsbeurteilung<br />
Von den Betrieben, die eine Gefährdungsbeurteilung<br />
vornehmen müssen (größer zehn Arbeitnehmer)<br />
konnten zwei keine derartige nachweisen.<br />
Bei elf Gefährdungsbeurteilungen wurden<br />
Mängel (keine Aktualisierung, fehlende Maßnahmepläne)<br />
festgestellt.<br />
• Arbeitsstättenbedingungen<br />
In 13 Betrieben wurden Mängel zum Arbeitsstättenrecht<br />
(Sozialeinrichtungen, Beleuchtung, Verkehrswege)<br />
festgestellt. Schwerpunkt bilden hierbei<br />
Kleinbetriebe als Mitglieder der HWK.<br />
• Sicherheit der Arbeitsmittel<br />
Bei der Überprüfung wurden keine Arbeitsmittel<br />
mit sicherheitstechnischen Mängeln erkannt. In 9<br />
Einrichtungen konnten keine Nachweise über<br />
Prüfergebnisse vorgelegt werden. Dies betrifft<br />
insbesondere Prüfung der Elektroanlagen, angetriebene<br />
Tore und Lüftungsanlagen.<br />
• Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Von den überprüften Betrieben lagen in fünf Betrieben<br />
keine und in neun Betrieben nicht alle Gefahrstoff-Sicherheitsdatenblätter<br />
vor. Hierbei handelt<br />
es sich überwiegend um kleine Handwerksbetriebe,<br />
denen nicht bewusst war, dass auch bei der<br />
Verwendung von Kleinstmengen an Gefahrstoffen<br />
entsprechende Unterlagen und daraus abzuleitende<br />
Betriebsanweisungen vorhanden sein müssen.<br />
- 26 -<br />
2. Unterweisungen<br />
• Pflichtenübertragung<br />
In 30 % der überprüften Betriebe ist der Geschäftsführer<br />
gleichzeitig der Ausbilder. Hierbei<br />
handelt es sich überwiegend um Handwerksbetriebe.<br />
Von den Betrieben, die die Verantwortung<br />
an eine weitere Person übertragen haben, wurde<br />
dies zu 67 % schriftlich und zu 32 % mündlich<br />
vorgenommen. In einem Betrieb gibt es keinen<br />
festgelegten Verantwortlichen.<br />
• Unterweisungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes<br />
Die Arbeitsschutzunterweisungen werden zu folgenden<br />
Anlässen durchgeführt:<br />
Überbetriebliche Lehrgänge<br />
Die Auszubildenden aus betrieblichen Einrichtungen<br />
nehmen zu 70 % an ein bis zwei überbetrieblichen<br />
Lehrgängen zum Arbeitsschutz teil.<br />
Bei überbetrieblichen Einrichtungen sind es<br />
40 %.<br />
Überbetriebliche Speziallehrgänge<br />
Innerhalb der Berufsausbildung nehmen 72 %<br />
der Auszubildenden an ein bis zwei überbetrieblichen<br />
Speziallehrgängen teil. Während dieser<br />
Lehrgänge werden die fachbezogenen Arbeitsschutzbelehrungen<br />
durchgeführt.<br />
Unterweisungen im Ausbildungsbetrieb (vor Ort)<br />
Die Auszubildenden werden vor Ort vor der Arbeitsaufnahme<br />
und vor jeder neuen Tätigkeit<br />
konkret belehrt. Weiterhin nehmen sie an den<br />
regelmäßigen Belehrungen für alle Arbeitnehmer<br />
teil.<br />
3. Sozialer Arbeitsschutz<br />
• Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit<br />
Bei der Arbeitszeit wurden weder in den<br />
betrieblichen als auch überbetrieblichen<br />
Ausbildungseinrichtungen Verstöße festgestellt.<br />
• Ruhepausen<br />
Verstöße gegen die im Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
festgelegten Ruhepausen während der täglichen<br />
Arbeitszeit und zwischen zwei Tagen konnten<br />
nicht festgestellt werden.<br />
Bei den insgesamt 102 überprüften Betrieben bzw.<br />
Ausbildungseinrichtungen mit insgesamt 1 654 Auszubildenden<br />
konnten keine grundsätzlichen Unterschiede<br />
zwischen den Ausbildungsträgern und der<br />
Ausbildungseinrichtung (IHK; HWK; betrieblich oder<br />
überbetrieblich) festgestellt werden.<br />
Unterschiede bestehen zwischen den überbetrieblichen<br />
Einrichtungen bei der Gefährdungsbeurteilung<br />
(28 % fehlerhaft oder nicht vorhanden) und bei den<br />
betrieblichen Ausbildungsstätten bei der Prüfung der<br />
Arbeitsmittel (11 % nicht nachweislich geprüft).