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DREHSCHEIBE - Raiffeisen Zentralbank Österreich AG

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Segmentberichte Konzernabschluss Anhang Risikobericht Sonstige Angaben Glossar<br />

Provisionsüberschuss<br />

Im Wesentlichen werden im Provisionsüberschuss Erträge und Aufwendungen für Dienst leistungen aus dem Zahlungsverkehr sowie dem<br />

Devisen- und dem Kreditgeschäft erfasst. Die Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.<br />

Handelsergebnis<br />

Das Handelsergebnis umfasst die Händlermarge aus dem Devisengeschäft, das Ergebnis aus der Fremdwährungsbewertung sowie alle<br />

realisierten und unrealisierten Gewinne und Verluste aus den zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen<br />

Verbindlichkeiten. Weiters sind hier sämtliche aus Handelsaktivitäten resultierenden Zins- und Dividendenerträge sowie die auf den<br />

Handelsbestand entfallenden Refinanzierungskosten enthalten.<br />

Verwaltungsaufwendungen<br />

In den Verwaltungsaufwendungen werden der Personalaufwand, der Sachaufwand sowie Wertminderungen auf Sachanlagen und auf<br />

immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen.<br />

Ertragsteuern<br />

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das laufende Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen<br />

unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in<br />

späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird<br />

auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Abschlussstichtages in Kürze geltenden Steuersätzen berechnet.<br />

Die Bilanzierung und die Berechnung von latenten Steuern erfolgen in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode.<br />

Auf alle temporären Differenzen, die aus dem Vergleich zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten resultieren<br />

und sich in den Folgeperioden wieder ausgleichen, werden latente Steuern unter Zugrundelegung der landesspezifischen Steuersätze berechnet.<br />

Für Verlustvorträge werden aktive latente Steuern angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft in derselben Gesellschaft mit<br />

steuerbaren Gewinnen in entsprechender Höhe zu rechnen ist. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag<br />

geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird,<br />

um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Eine Aufrechnung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerverpflichtungen<br />

wird je Tochterunternehmen vorgenommen.<br />

Ertragsteueransprüche bzw. -verpflichtungen werden in den Bilanzposten Sonstige Aktiva bzw. Rückstellungen für Steuern gesondert ausgewiesen.<br />

Laufende oder latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die im<br />

sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall ist die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis zu erfassen.<br />

Sonstiges Ergebnis<br />

Im Sonstigen Ergebnis sind alle nach den Rechnungslegungsstandards direkt im Eigenkapital zu erfassenden Erträge und Aufwendungen<br />

enthalten. Dies betrifft die Währungsdifferenzen aus der Umrechnung des in Fremdwährung gehaltenen Eigenkapitals, Veränderungen der<br />

Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Teileinheiten (Capital Hedge), den effektiven Teil des Cash-Flow Hedge, die Bewertungsänderungen<br />

aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (AfS) sowie die drauf entfallenden latenten Ertragsteuern.<br />

Treuhandgeschäfte<br />

Geschäfte, die eine Verwaltung oder Platzierung von Vermögenswerten für fremde Rechnung zur Basis haben, werden in der Bilanz nicht<br />

ausgewiesen. Provisionszahlungen aus diesen Geschäften werden im Provisionsüberschuss gezeigt.<br />

Finanzgarantien<br />

RZB Geschäftsbericht 2010<br />

Gemäß IAS 39 handelt es sich bei einer Finanzgarantie um einen Vertrag, der den Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen<br />

verpflichtet. Diese Zahlung entschädigt den Garantienehmer für einen Verlust, der ihm durch das nicht fristgemäße Begleichen von Zahlungsverpflichtungen<br />

eines Schuldners gemäß den geltenden Bedingungen eines Schuldinstruments entsteht. Die Bewertung einer Finanzgarantie,<br />

die erstmals zum Erfassungszeitpunkt vorgenommen wird, ist bei Vertragsabschluss unter marktgerechten Bedingungen ident mit der Prämie. Im<br />

Rahmen von Folgebewertungen ist die Verbindlichkeit gemäß IAS 37 als Rückstellung darzustellen.<br />

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