DREHSCHEIBE - Raiffeisen Zentralbank Österreich AG
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Segmentberichte Konzernabschluss Anhang Risikobericht Sonstige Angaben Glossar<br />
Provisionsüberschuss<br />
Im Wesentlichen werden im Provisionsüberschuss Erträge und Aufwendungen für Dienst leistungen aus dem Zahlungsverkehr sowie dem<br />
Devisen- und dem Kreditgeschäft erfasst. Die Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.<br />
Handelsergebnis<br />
Das Handelsergebnis umfasst die Händlermarge aus dem Devisengeschäft, das Ergebnis aus der Fremdwährungsbewertung sowie alle<br />
realisierten und unrealisierten Gewinne und Verluste aus den zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen<br />
Verbindlichkeiten. Weiters sind hier sämtliche aus Handelsaktivitäten resultierenden Zins- und Dividendenerträge sowie die auf den<br />
Handelsbestand entfallenden Refinanzierungskosten enthalten.<br />
Verwaltungsaufwendungen<br />
In den Verwaltungsaufwendungen werden der Personalaufwand, der Sachaufwand sowie Wertminderungen auf Sachanlagen und auf<br />
immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen.<br />
Ertragsteuern<br />
Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das laufende Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen<br />
unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in<br />
späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird<br />
auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Abschlussstichtages in Kürze geltenden Steuersätzen berechnet.<br />
Die Bilanzierung und die Berechnung von latenten Steuern erfolgen in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode.<br />
Auf alle temporären Differenzen, die aus dem Vergleich zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten resultieren<br />
und sich in den Folgeperioden wieder ausgleichen, werden latente Steuern unter Zugrundelegung der landesspezifischen Steuersätze berechnet.<br />
Für Verlustvorträge werden aktive latente Steuern angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft in derselben Gesellschaft mit<br />
steuerbaren Gewinnen in entsprechender Höhe zu rechnen ist. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag<br />
geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird,<br />
um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Eine Aufrechnung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerverpflichtungen<br />
wird je Tochterunternehmen vorgenommen.<br />
Ertragsteueransprüche bzw. -verpflichtungen werden in den Bilanzposten Sonstige Aktiva bzw. Rückstellungen für Steuern gesondert ausgewiesen.<br />
Laufende oder latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die im<br />
sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall ist die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis zu erfassen.<br />
Sonstiges Ergebnis<br />
Im Sonstigen Ergebnis sind alle nach den Rechnungslegungsstandards direkt im Eigenkapital zu erfassenden Erträge und Aufwendungen<br />
enthalten. Dies betrifft die Währungsdifferenzen aus der Umrechnung des in Fremdwährung gehaltenen Eigenkapitals, Veränderungen der<br />
Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Teileinheiten (Capital Hedge), den effektiven Teil des Cash-Flow Hedge, die Bewertungsänderungen<br />
aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (AfS) sowie die drauf entfallenden latenten Ertragsteuern.<br />
Treuhandgeschäfte<br />
Geschäfte, die eine Verwaltung oder Platzierung von Vermögenswerten für fremde Rechnung zur Basis haben, werden in der Bilanz nicht<br />
ausgewiesen. Provisionszahlungen aus diesen Geschäften werden im Provisionsüberschuss gezeigt.<br />
Finanzgarantien<br />
RZB Geschäftsbericht 2010<br />
Gemäß IAS 39 handelt es sich bei einer Finanzgarantie um einen Vertrag, der den Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen<br />
verpflichtet. Diese Zahlung entschädigt den Garantienehmer für einen Verlust, der ihm durch das nicht fristgemäße Begleichen von Zahlungsverpflichtungen<br />
eines Schuldners gemäß den geltenden Bedingungen eines Schuldinstruments entsteht. Die Bewertung einer Finanzgarantie,<br />
die erstmals zum Erfassungszeitpunkt vorgenommen wird, ist bei Vertragsabschluss unter marktgerechten Bedingungen ident mit der Prämie. Im<br />
Rahmen von Folgebewertungen ist die Verbindlichkeit gemäß IAS 37 als Rückstellung darzustellen.<br />
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