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investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...

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III. Rechts- und Gerichtssystem der VAE<br />

1. Rechtssystem<br />

E<strong>in</strong> mittlerweile gefestigtes und regelmäßig erweitertes Rechtssystem vermittelt dem<br />

Investor die notwendige Sicherheit bei der Durchführung geschäftlicher Transaktionen.<br />

Es beruht auf der seit 1971 existieren<strong>den</strong> Verfassung der VAE, nach der der Islam<br />

Staatsreligion und die islamische Shari´a e<strong>in</strong>e der Hauptquellen der Gesetzgebung ist.<br />

Die Shari´a spielt im Bereich des Wirtschaftsrechts jedoch nur noch e<strong>in</strong>e untergeordnete<br />

Rolle. Obwohl die e<strong>in</strong>zelnen Emirate nach der Verfassung grundsätzlich über die<br />

Befugnis verfügen, Gesetze zu erlassen, gilt <strong>in</strong>nerhalb der wirtschaftlich wichtigsten<br />

Rechtsgebiete <strong>den</strong>noch e<strong>in</strong>heitliches Recht, da der föderale Gesetzgeber <strong>in</strong>sofern von<br />

se<strong>in</strong>er vorrangigen Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht hat 13 . Insbesondere<br />

s<strong>in</strong>d hier das Zivilgesetzbuch der VAE aus dem Jahre 1985 (Gesetz Nr. 5/1985) und das<br />

Handelsgesetzbuch der VAE aus dem Jahre 1993 (Gesetz Nr. 18/1993) hervorzuheben, die<br />

wesentliche Teile des vermögensrechtlichen Zivilrechts der VAE abdecken. Diese Gesetzeswerke<br />

gew<strong>in</strong>nen zunehmend an Bedeutung, da <strong>in</strong>sbesondere die Gerichte der VAE<br />

das Gesetz anwen<strong>den</strong>, bestätigen und auslegen. Gleichwohl sollte e<strong>in</strong> vertragsrechtliches<br />

Grundpr<strong>in</strong>zip der Shari’a aber stets beachtet wer<strong>den</strong>: „Der Vertrag ist das Gesetz<br />

der Parteien“. Individuelle rechtliche Konzepte können und sollten daher bei der Umsetzung<br />

geplanter Investitionsvorhaben immer ausgeschöpft wer<strong>den</strong>.<br />

2. Gerichtssystem<br />

Die VAE verfügen über e<strong>in</strong> mittlerweile gut ausgebautes Gerichtssystem, das allerd<strong>in</strong>gs<br />

trotz zwischenzeitlicher Modernisierungsbemühungen une<strong>in</strong>heitlich ausgebildet ist.<br />

Auf der Grundlage der Verfassung 14 ist jedes Emirat ermächtigt, eigene, national unabhängige<br />

Gerichte zu schaffen. Bis zum Jahr 2006 hatten lediglich die Emirate Dubai 15<br />

und Ras Al Khaimah von diesem verfassungsrechtlich verankerten Anspruch zur Schaffung<br />

e<strong>in</strong>es lokalen Gerichtssystems Gebrauch gemacht. Die anderen Emirate (Abu Dhabi,<br />

Sharjah, Ajman, Umm Al Quwa<strong>in</strong> und Fujairah) waren seit dem Jahr 1978 Bestandteil<br />

des föderalen Gerichtssystems 16 , wobei oberster Gerichtshof und Revisions<strong>in</strong>stanz<br />

für diese Emirate der Oberste Gerichtshof <strong>in</strong> Abu Dhabi (Federal Supreme Court) war 17 .<br />

Erst im Jahr 2006 18 hat dann auch das Emirat Abu Dhabi se<strong>in</strong> Gerichtssystem umgestellt<br />

und verfügt nun – wie Dubai 19 – über e<strong>in</strong>en 3-stufigen lokalen Instanzenzug e<strong>in</strong>schließlich<br />

e<strong>in</strong>es Kassationsgerichtshofes. Grundsätzlich s<strong>in</strong>d die Gerichte <strong>in</strong> allen Emiraten<br />

für alle zivil- und strafrechtlichen Belange zuständig, was zivil,- handels-, arbeits-,<br />

13 Z. B. im Zivil-, Handels-, Seehandels-, Wirtschafts-, Prozess-, Ausländer-, Bank-, Devisen- und Strafrecht<br />

sowie im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, vgl. Art. 120 ff. der Verfassung der VAE.<br />

14 Art. 104, 122 VAE-Verfassung.<br />

15 Dubai Gesetz Nr. 3/1992.<br />

16 Gem. Bundesgesetz Nr. 6/1978 wur<strong>den</strong> die damals bestehen<strong>den</strong> lokalen Gerichte 1. und 2. Instanz <strong>in</strong><br />

föderale Gerichte umgewandelt.<br />

17 Der Federal Supreme Court ist gleichzeitig auch oberster Verfassungsgerichtshof der VAE.<br />

18 Gem. Abu Dhabi Gesetz Nr.23/2006.<br />

19 Der Kassationsgerichtshof von Dubai ist gleichzeitig auch der oberste Gerichtshof für das Emirat Ras<br />

Al Khaimah.<br />

17

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