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investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...

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Gesetz oder Vertrag nichts anderes bestimmen, Artikel 16. Das Rangverhältnis mehrerer<br />

Grundpfandrechte bestimmt sich nach der laufen<strong>den</strong> Nummer der E<strong>in</strong>tragung.<br />

Gemäß Artikel 19 trifft <strong>den</strong> Eigentümer die Verpflichtung, die Immobilie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ordnungsgemäßen<br />

Zustand zu erhalten.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Bestellung und des Inhaltes von Grundpfandrechten an eigentumsähnlichen<br />

Rechten treffen die Artikel 21 – 24 Sonderregelungen.<br />

Schließlich ist die Verwertung des Grundpfandrechtes im Wege der öffentlichen Versteigerung<br />

der Immobilie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Artikeln 25 f des Gesetzes geregelt. Die Befriedigung<br />

der Gläubiger erfolgt nach dem jeweiligen Rang der Grundpfandrechte. Gläubiger, welche<br />

hierbei ausgefallen s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d berechtigt, ihre Ansprüche gegen <strong>den</strong> Schuldner unmittelbar<br />

weiter zu verfolgen.<br />

(5) Investor Protection Law<br />

Da <strong>in</strong> <strong>den</strong> Vere<strong>in</strong>igten Arabischen Emiraten derzeit viele Bauprojekte, wie bereits vorab<br />

erwähnt, „auf Eis liegen“, konnten auch die Fertigstellungsterm<strong>in</strong>e vieler Bauprojekte<br />

nicht e<strong>in</strong>gehalten wer<strong>den</strong>. Investoren, die ihr Geld <strong>in</strong> diesen jeweiligen Projekten angelegt<br />

hatten, versuchen deshalb nun ihr e<strong>in</strong>gezahltes Geld von <strong>den</strong> Bauträgern zurückzuverlangen.<br />

Dies stellt sich mitunter jedoch als schwierig dar, da zum E<strong>in</strong>en von<br />

<strong>den</strong> Investoren <strong>in</strong> der Boomphase Verträge mit Bauträgern unterschrieben wur<strong>den</strong>,<br />

die <strong>den</strong> Bauträger e<strong>in</strong>seitig begünstigen, zum Anderen, da e<strong>in</strong>e rechtliche Absicherung<br />

der Investoren durch das Gesetz nicht gegeben war. Diesen Missstand soll das neue<br />

Investor Protection Law beheben. Nach dem neuen Gesetz sollen die Investoren nun e<strong>in</strong>en<br />

gesetzlichen Anspruch auf vollständige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen<br />

haben, soweit der Bauträger das Projekt nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es gesetzlich festgelegten<br />

Zeitrahmens fertigstellen konnte. Neben diesem Rückzahlungsanspruch soll das neue<br />

Investor Protection Law dem Investor noch weitere Rechte gewähren, um das zur Zeit<br />

noch bestehende Ungleichgewicht zwischen Bauträger und Investor auszugleichen. Da<br />

das Gesetz sich zur Zeit jedoch noch <strong>in</strong> der Entwurfsphase bef<strong>in</strong>det, ist laut der lokalen<br />

Presse e<strong>in</strong> Inkrafttreten des Gesetzes vor dem Ende des Jahres 2012 nicht zu erwarten.<br />

H<strong>in</strong>weis: Aufgrund der unterschiedlichen Gesetzeslage <strong>in</strong> <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Emiraten sowie<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die schnelle Entwicklung des Immobilienrechtes ist bei Immobiliengeschäften<br />

stets mit der gebotenen juristischen Vorsicht vorzugehen. Trotz der Vielzahl<br />

der <strong>in</strong> <strong>den</strong> vergangenen Jahren erlassenen Gesetze s<strong>in</strong>d etliche Problembereiche weiterh<strong>in</strong><br />

ungeregelt. E<strong>in</strong>e höchstrichterliche Rechtsprechung zu <strong>den</strong> neuen Gesetzen muss<br />

sich naturgemäß erst noch entwickeln.<br />

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