investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...
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Markenregistrierungen können <strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE direkt über unsere Kanzlei <strong>in</strong> Dubai als dort<br />
e<strong>in</strong>getragenen Markenagenten vorgenommen wer<strong>den</strong>. E<strong>in</strong>e GCC-weite E<strong>in</strong>tragung<br />
über e<strong>in</strong>e zentrale Registrierungsbehörde ist zur Zeit noch nicht möglich. Laut der lokalen<br />
Presse soll e<strong>in</strong> entsprechendes, e<strong>in</strong>heitliches Trademark Gesetz der GCC-Länder<br />
jedoch noch im Jahr 2012 <strong>in</strong> Kraft treten. Solange das Gesetz nicht <strong>in</strong> Kraft getreten<br />
ist, können jedoch auch Anmeldungen (und vor allem auch vorgelagerte Ähnlichkeitsrecherchen)<br />
<strong>in</strong> <strong>den</strong> anderen GCC-Staaten durch unser Büro <strong>in</strong> Dubai erbracht wer<strong>den</strong>,<br />
wobei wir mit auf diesem Gebiet führen<strong>den</strong> Anwaltskanzleien <strong>in</strong> <strong>den</strong> jeweiligen GCC-<br />
Staaten zusammenarbeiten.<br />
III. Urheberrecht<br />
Auch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte („UAE Law No. 7 of<br />
2002 concern<strong>in</strong>g Copyrights and Neighbor<strong>in</strong>g Rights“) wurde bereits im Jahr 2002<br />
geändert, um <strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ien der WTO zu entsprechen. Das Urheberrecht regelt die<br />
persönlichen wie auch die wirtschaftlichen Beziehungen und Interessen des Kreativen<br />
mit se<strong>in</strong>em <strong>in</strong>dividuell geistigen Werk. Das Recht der VAE schützt grundsätzlich<br />
alle kreativen Geistesprodukte, welche als geschützte „Werke“ bezeichnet wer<strong>den</strong>. Als<br />
schutzfähig wer<strong>den</strong> beispielhaft Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wie auch<br />
Fotografien, Filme und Computerprogramme aufgezählt. Geschützt s<strong>in</strong>d nicht explizit<br />
aufgeführte Werkarten. Die urheberrechtliche Schutzfrist berechnet sich nach der<br />
Lebenszeit des Kreativen und währt 50 Jahre über dessen Tod h<strong>in</strong>aus.<br />
Anders als Patente, Geschmacksmuster und Marken entsteht das Urheberrecht mit<br />
se<strong>in</strong>er Entstehung automatisch. Es bedarf also ke<strong>in</strong>er gesonderten Anmeldung, damit<br />
die Schutzwirkung des Gesetzes greift. Aus Grün<strong>den</strong> der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit<br />
kann sich aber <strong>den</strong>noch e<strong>in</strong>e Registrierung beim zuständigen M<strong>in</strong>isterium<br />
empfehlen. Unsere Kanzlei <strong>in</strong> Dubai führt solche Anmeldungen durch.<br />
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