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investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...

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Markenregistrierungen können <strong>in</strong> <strong>den</strong> VAE direkt über unsere Kanzlei <strong>in</strong> Dubai als dort<br />

e<strong>in</strong>getragenen Markenagenten vorgenommen wer<strong>den</strong>. E<strong>in</strong>e GCC-weite E<strong>in</strong>tragung<br />

über e<strong>in</strong>e zentrale Registrierungsbehörde ist zur Zeit noch nicht möglich. Laut der lokalen<br />

Presse soll e<strong>in</strong> entsprechendes, e<strong>in</strong>heitliches Trademark Gesetz der GCC-Länder<br />

jedoch noch im Jahr 2012 <strong>in</strong> Kraft treten. Solange das Gesetz nicht <strong>in</strong> Kraft getreten<br />

ist, können jedoch auch Anmeldungen (und vor allem auch vorgelagerte Ähnlichkeitsrecherchen)<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> anderen GCC-Staaten durch unser Büro <strong>in</strong> Dubai erbracht wer<strong>den</strong>,<br />

wobei wir mit auf diesem Gebiet führen<strong>den</strong> Anwaltskanzleien <strong>in</strong> <strong>den</strong> jeweiligen GCC-<br />

Staaten zusammenarbeiten.<br />

III. Urheberrecht<br />

Auch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte („UAE Law No. 7 of<br />

2002 concern<strong>in</strong>g Copyrights and Neighbor<strong>in</strong>g Rights“) wurde bereits im Jahr 2002<br />

geändert, um <strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ien der WTO zu entsprechen. Das Urheberrecht regelt die<br />

persönlichen wie auch die wirtschaftlichen Beziehungen und Interessen des Kreativen<br />

mit se<strong>in</strong>em <strong>in</strong>dividuell geistigen Werk. Das Recht der VAE schützt grundsätzlich<br />

alle kreativen Geistesprodukte, welche als geschützte „Werke“ bezeichnet wer<strong>den</strong>. Als<br />

schutzfähig wer<strong>den</strong> beispielhaft Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wie auch<br />

Fotografien, Filme und Computerprogramme aufgezählt. Geschützt s<strong>in</strong>d nicht explizit<br />

aufgeführte Werkarten. Die urheberrechtliche Schutzfrist berechnet sich nach der<br />

Lebenszeit des Kreativen und währt 50 Jahre über dessen Tod h<strong>in</strong>aus.<br />

Anders als Patente, Geschmacksmuster und Marken entsteht das Urheberrecht mit<br />

se<strong>in</strong>er Entstehung automatisch. Es bedarf also ke<strong>in</strong>er gesonderten Anmeldung, damit<br />

die Schutzwirkung des Gesetzes greift. Aus Grün<strong>den</strong> der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit<br />

kann sich aber <strong>den</strong>noch e<strong>in</strong>e Registrierung beim zuständigen M<strong>in</strong>isterium<br />

empfehlen. Unsere Kanzlei <strong>in</strong> Dubai führt solche Anmeldungen durch.<br />

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