investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...
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(3) Law No. 8/2007:<br />
Für <strong>den</strong> Kauf vom Bauträger gab es zunächst ke<strong>in</strong>e klaren Regelungen zum Schutz der<br />
Erwerber. Um Missbrauch vorzubeugen wurde mit dem Gesetz Nr. 8/2007 <strong>in</strong>sbesondere<br />
die Errichtung von Bausonderkonten im Bereich des Bauträgerwesens gesetzlich<br />
normiert:<br />
Bauträger müssen seither zunächst die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Lands<br />
Departments e<strong>in</strong>holen, bevor e<strong>in</strong>e Bauträgermaßnahme beworben wird, Art. 5. des Gesetzes.<br />
Gemäß Art. 6 des Gesetzes ist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang die Eröffnung e<strong>in</strong>es<br />
„Guarantee Accounts“ zu beantragen unter Vorlage der grundlegen<strong>den</strong> Projekt<strong>in</strong>formationen,<br />
wie Architektenplänen, Bauverträgen , zertifizierten Wirtschaftlichkeitsberechnungen,<br />
Musterkaufverträgen etc.<br />
Zahlungen an <strong>den</strong> Developer haben sodann ausschließlich auf das Guarantee Account<br />
zu erfolgen, wobei e<strong>in</strong> derartiges Account für jedes e<strong>in</strong>zelne Projekt gesondert zu eröffnen<br />
ist. Grundlage ist e<strong>in</strong>e entsprechende vertragliche Vere<strong>in</strong>barung zwischen Bauträger<br />
und Bank, welche die Kontoführung im Detail regelt und welche dem Lands Department<br />
vorzulegen ist.<br />
Gemäß Art. 11 ist sodann dem Lands Department regelmäßig über die Führung dieses<br />
Kontos zu berichten; die Erwerber haben gemäß Art. 12 e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>sichtsrecht.<br />
Art. 14 regelt e<strong>in</strong>en Gewährleistungse<strong>in</strong>behalt: Hiernach s<strong>in</strong>d 5 % der auf das Bausonderkonto<br />
e<strong>in</strong>gezahlten Gelder bei Gesamtfertigstellung der Maßnahme auf dem Bausonderkonto<br />
zu belassen und dürfen erst 1 Jahr nach Registrierung der Wohnungseigentumse<strong>in</strong>heiten<br />
im Namen der Erwerber an <strong>den</strong> Bauträger ausgekehrt wer<strong>den</strong>.<br />
(4) Law No. 14/2008:<br />
Mit diesem Gesetz wur<strong>den</strong> erstmals detaillierte Regelungen im Bereich der Grundpfandrechte<br />
e<strong>in</strong>geführt.<br />
Gemäß Artikel 7 des Gesetzes wird das Grundpfandrecht erst wirksam, wenn es bei<br />
dem Lands Department registriert ist. Die Voraussetzungen des Registrierungsantrages<br />
und die hierbei beizubr<strong>in</strong>gen<strong>den</strong> Informationen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Artikel 8 des Gesetzes def<strong>in</strong>iert.<br />
Die Veräußerung der belasteten Immobilie bedarf nach Artikel 10 der Zustimmung des<br />
Grundpfandrechtsgläubigers und setzt voraus, dass der Erwerber der Übernahme der<br />
Verpflichtungen zustimmt. Ebenso bedarf die Übertragung des Grundpfandrechtes der<br />
Zustimmung des Bestellers, Artikel 15.<br />
Das Grundpfandrecht dient grundsätzlich nur zur Sicherung desjenigen Betrages, welcher<br />
<strong>in</strong> dem Vertrag über die Bestellung des Grundpfandrechtes genannt ist – soweit<br />
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