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investitionen in den vereinigten arabischen emiraten - SCHLÜTER ...

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(3) Law No. 8/2007:<br />

Für <strong>den</strong> Kauf vom Bauträger gab es zunächst ke<strong>in</strong>e klaren Regelungen zum Schutz der<br />

Erwerber. Um Missbrauch vorzubeugen wurde mit dem Gesetz Nr. 8/2007 <strong>in</strong>sbesondere<br />

die Errichtung von Bausonderkonten im Bereich des Bauträgerwesens gesetzlich<br />

normiert:<br />

Bauträger müssen seither zunächst die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Lands<br />

Departments e<strong>in</strong>holen, bevor e<strong>in</strong>e Bauträgermaßnahme beworben wird, Art. 5. des Gesetzes.<br />

Gemäß Art. 6 des Gesetzes ist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang die Eröffnung e<strong>in</strong>es<br />

„Guarantee Accounts“ zu beantragen unter Vorlage der grundlegen<strong>den</strong> Projekt<strong>in</strong>formationen,<br />

wie Architektenplänen, Bauverträgen , zertifizierten Wirtschaftlichkeitsberechnungen,<br />

Musterkaufverträgen etc.<br />

Zahlungen an <strong>den</strong> Developer haben sodann ausschließlich auf das Guarantee Account<br />

zu erfolgen, wobei e<strong>in</strong> derartiges Account für jedes e<strong>in</strong>zelne Projekt gesondert zu eröffnen<br />

ist. Grundlage ist e<strong>in</strong>e entsprechende vertragliche Vere<strong>in</strong>barung zwischen Bauträger<br />

und Bank, welche die Kontoführung im Detail regelt und welche dem Lands Department<br />

vorzulegen ist.<br />

Gemäß Art. 11 ist sodann dem Lands Department regelmäßig über die Führung dieses<br />

Kontos zu berichten; die Erwerber haben gemäß Art. 12 e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>sichtsrecht.<br />

Art. 14 regelt e<strong>in</strong>en Gewährleistungse<strong>in</strong>behalt: Hiernach s<strong>in</strong>d 5 % der auf das Bausonderkonto<br />

e<strong>in</strong>gezahlten Gelder bei Gesamtfertigstellung der Maßnahme auf dem Bausonderkonto<br />

zu belassen und dürfen erst 1 Jahr nach Registrierung der Wohnungseigentumse<strong>in</strong>heiten<br />

im Namen der Erwerber an <strong>den</strong> Bauträger ausgekehrt wer<strong>den</strong>.<br />

(4) Law No. 14/2008:<br />

Mit diesem Gesetz wur<strong>den</strong> erstmals detaillierte Regelungen im Bereich der Grundpfandrechte<br />

e<strong>in</strong>geführt.<br />

Gemäß Artikel 7 des Gesetzes wird das Grundpfandrecht erst wirksam, wenn es bei<br />

dem Lands Department registriert ist. Die Voraussetzungen des Registrierungsantrages<br />

und die hierbei beizubr<strong>in</strong>gen<strong>den</strong> Informationen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Artikel 8 des Gesetzes def<strong>in</strong>iert.<br />

Die Veräußerung der belasteten Immobilie bedarf nach Artikel 10 der Zustimmung des<br />

Grundpfandrechtsgläubigers und setzt voraus, dass der Erwerber der Übernahme der<br />

Verpflichtungen zustimmt. Ebenso bedarf die Übertragung des Grundpfandrechtes der<br />

Zustimmung des Bestellers, Artikel 15.<br />

Das Grundpfandrecht dient grundsätzlich nur zur Sicherung desjenigen Betrages, welcher<br />

<strong>in</strong> dem Vertrag über die Bestellung des Grundpfandrechtes genannt ist – soweit<br />

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